Erstellt am 05.09.2010 um 09:26 Uhr von Immie
@TinaMaria
Du willst mogeln.
Schau in den Codex, im BetrVG steht davon nichts.
Höchstens, das du nachlädst, wenn das BRM verhindert ist.
Erstellt am 05.09.2010 um 10:42 Uhr von pfeilenbogen
@TinaMaria
>> das ein BR Mitglied frei hat
Ist KEINE verhinderungsgrund, dafür gibt es ja für das BRM das frei hat den § 37 Abs. 3 BetrVG. Wenn ihr also ein EBRM ladet, wären alle Beschlüsse wegen fehlerhafter Ladung angreifbar/ ungültig.
Erstellt am 05.09.2010 um 10:46 Uhr von Immie
@pfeilenbogen
...nur 1,5h da ist und dann weg muss...
Das fällt dann wohl unter "persönliche Verhinderung".
Erstellt am 05.09.2010 um 12:45 Uhr von Moore
Liebe BR-Mitglieder, bitte bleibt gesetzestreu. Mit sauberer Weste seid Ihr nicht so leicht angreifbar.
Handlungen im Rahmen des BetrVG: Sitzung verschieben.
LG Moore
Erstellt am 05.09.2010 um 12:59 Uhr von pfeilenbogen
@Immie
>>> Das fällt dann wohl unter "persönliche Verhinderung".
Da wäre dann hier der Grund der "persönliche Verhinderung" zu hinterfragen. Ich möchte nett mit der Familie essen gehen, wäre z.B. keine Grund.
Man kann aber in 1,5 h sehr viele BR-TOPs erledigen, also ggf. einmal eine kurze BR-Sitzung, also nur mit dem Notwendigen und den Rest bei der nächsten Sitzung oder aber wie "Moore" schreibt Sitzung verschieben ggf. auch vorziehen.
Sonst BRM laden und dann ggf. die Unkorrektheit, dass er vorzeitig die Sitzung verlässt hinnehmen. Wäre zwar dieses BRM betreffend ggf. ein Amtspflichtverletzung, doch bei einmaligem Handel drohen vermutlich keine Folgen. Wäre die "persönliche Verhinderung" sauber, dann halt für den Rest ein EBRM
Erstellt am 05.09.2010 um 13:55 Uhr von ridgeback
pfeilenbogen,
" "Da wäre dann hier der Grund der "persönliche Verhinderung" zu hinterfragen. ""
Den keinen etwas angeht. Wäre ja noch schöner wenn ich eine Begründung meiner pers. Verhinderung erklären müßte. Wobei dann eine Diskussion mit Dir, über Tage ging.
Erstellt am 06.09.2010 um 07:23 Uhr von nordman
Mal wieder zurück zur ursprünglichen Frage...
Mich würde erstmal interessieren, warum das EBM nicht dabei sein soll. Auch Ersatzleute sind doch demokratisch gewählt und vertreten die Belegschaft, wenn sie dann an der Reihe sind.
Falls ihr diese Einleitung aber mit internen Gründen widerlegen könnt (darüber möchte ich nicht richten), gibt`s immernoch die Möglichkeit, dass das ordentliche BRM einfach unentschuldigt fehlt. Wie soll dann der Vorsitzende ein EBM laden?? ;-)
Erstellt am 06.09.2010 um 07:31 Uhr von Rattle
"alle sind gleich und manche sind gleicher"
schön in einem forum für Betriebsräte zu lesen wie man das BetrVG umgehen kann................
mfg