Ladung von Ersatzmitgliedern
hallöchen, ich habe eine Frage zu der Ladung von Ersatzmitgliedern, zur nächsten Sitzung ist es so das ein BR Mitglied frei hat - wir müssten somit das nächste Mitglied von der liste laden.... nun ist es aber so das wir dieses Mitglied nicht unbedigt gerne dabei haben weil auch den GF dabei ist und es erfahrungsgemäss gibt es sonst nur ärger - ich weiss das wir uns das nicht aussuchen können aber... Haben wir die Möglichkeit die Ladung des EMG zu umgehen wenn alle regulär MG geladen sind aber das Mitglied (was eigentlich frei hätte) nur 1,5h da ist und dann weg muss...
Ich hoffe ihr versteht mich ;)
Community-Antworten (8)
05.09.2010 um 11:26 Uhr
@TinaMaria Du willst mogeln. Schau in den Codex, im BetrVG steht davon nichts.
Höchstens, das du nachlädst, wenn das BRM verhindert ist.
05.09.2010 um 12:42 Uhr
@TinaMaria
das ein BR Mitglied frei hat
Ist KEINE verhinderungsgrund, dafür gibt es ja für das BRM das frei hat den § 37 Abs. 3 BetrVG. Wenn ihr also ein EBRM ladet, wären alle Beschlüsse wegen fehlerhafter Ladung angreifbar/ ungültig.
05.09.2010 um 12:46 Uhr
@pfeilenbogen ...nur 1,5h da ist und dann weg muss...
Das fällt dann wohl unter "persönliche Verhinderung".
05.09.2010 um 14:45 Uhr
Liebe BR-Mitglieder, bitte bleibt gesetzestreu. Mit sauberer Weste seid Ihr nicht so leicht angreifbar. Handlungen im Rahmen des BetrVG: Sitzung verschieben. LG Moore
05.09.2010 um 14:59 Uhr
@Immie
Das fällt dann wohl unter "persönliche Verhinderung". Da wäre dann hier der Grund der "persönliche Verhinderung" zu hinterfragen. Ich möchte nett mit der Familie essen gehen, wäre z.B. keine Grund.
Man kann aber in 1,5 h sehr viele BR-TOPs erledigen, also ggf. einmal eine kurze BR-Sitzung, also nur mit dem Notwendigen und den Rest bei der nächsten Sitzung oder aber wie "Moore" schreibt Sitzung verschieben ggf. auch vorziehen.
Sonst BRM laden und dann ggf. die Unkorrektheit, dass er vorzeitig die Sitzung verlässt hinnehmen. Wäre zwar dieses BRM betreffend ggf. ein Amtspflichtverletzung, doch bei einmaligem Handel drohen vermutlich keine Folgen. Wäre die "persönliche Verhinderung" sauber, dann halt für den Rest ein EBRM
05.09.2010 um 15:55 Uhr
pfeilenbogen, " "Da wäre dann hier der Grund der "persönliche Verhinderung" zu hinterfragen. "" Den keinen etwas angeht. Wäre ja noch schöner wenn ich eine Begründung meiner pers. Verhinderung erklären müßte. Wobei dann eine Diskussion mit Dir, über Tage ging.
06.09.2010 um 09:23 Uhr
Mal wieder zurück zur ursprünglichen Frage... Mich würde erstmal interessieren, warum das EBM nicht dabei sein soll. Auch Ersatzleute sind doch demokratisch gewählt und vertreten die Belegschaft, wenn sie dann an der Reihe sind. Falls ihr diese Einleitung aber mit internen Gründen widerlegen könnt (darüber möchte ich nicht richten), gibt`s immernoch die Möglichkeit, dass das ordentliche BRM einfach unentschuldigt fehlt. Wie soll dann der Vorsitzende ein EBM laden?? ;-)
06.09.2010 um 09:31 Uhr
"alle sind gleich und manche sind gleicher"
schön in einem forum für Betriebsräte zu lesen wie man das BetrVG umgehen kann................
mfg
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