Zweite konstituierende Sitzung zulässig?
Wir sind ein neu gewähltes Gremium mit 9 Mitgliedern und ich bin eines von 6 neuen Mitgliedern.
Unser Wahlvorstandsvorsitzender ist eines der aktuell nicht mehr festen Mitglieder. Er hat geladen und die konstitu. Sitzung begann. Es waren alle neu gewählten festen Mitglieder da und wir waren beschlussfähig. Er eröffnete mit den Worten, dass wir nun den BRV wählen und ob wir Vorschläge für Kandidaten haben. Ich habe eingewendet, dass wir jetzt nicht den BRV wählen, sondern einen Wahlleiter aus unseren Reihen. Der WVV meinte, dass dies nicht richtig sei und auch anders gemacht werden könne, obwohl die bisherige stellv. BV meine Meinung teilte. Alle anderen Mitglieder taten das Thema ab und meinten, dass dies doch völlig wurscht sei und man einigte sich darauf, dass dieser Kollege kurz die Wahl begleitet und dann rausgeht und an den BRV übergibt. Ich beantragte zumindest die geheime Wahl und wir legten los. Danach wurde übergeben und erst dann unter uns der Stellvertreter gewählt.
Nachdem sich seit der Sitzung vom 29.05. bisher nichts weiter getan hatte, kam gestern überraschend von unserem nicht mehr im Amt befindlichen WVV die Mail, dass er zufällig mit einem Anwalt geredet hätte und dort den Wahlhergang erwähnte (;-o) und wir die Sitzung dringend wiederholen müssten. Begründet wurde dies mit Fitting BetrVG §29 Rn. 7. Da steht ja aber nur der schon bekannte Fakt, dass eigentlich erstmal nur ein Wahlleiter hätte gewählt werden sollen und der WVV dann hätte gehen sollen. Der Anwalt wies auch darauf hin, dass sonst später alle Beschlüsse dieses Gremiums unwirksam sein könnten.
Natürlich könnte es sein, dass von einem BRM die Wahl angefochten wird. Welche Frist gilt hier? Das wäre aber komisch, da ja alle die Wahl so durchführen wollten.
Auch die theoretische Gefahr später eine Nichtigkeit feststellen zu lassen gibt es, aber diese ist meiner Recherche nach nur durch das BAG feststellbar und das würde nach Antrag Jahre dauern. Ist das richtig?
Gestern hat außer des bisherigen und letztlich abgewählten BRV keiner der Mitglieder reagiert auf die Mail des ehemaligen WVV und seiner Ankündigung, dass wir die konstitu. Sitzung wiederholen müssen. Jetzt kommt es: Heute kommt eine weitere Mail von ihm mit der Ladung für eine neue konstituierende Sitzung und wir sollen Zusagen oder Absagen, wegen der Nachladungen. Ist sowas zulässig? Was kann man dagegen machen? Gelegt hat er die Sitzung auf nächsten Montag. Hier wären einige Mitglieder nicht dabei, da Urlaub/Nachtschicht/krank. Ich denke, dass dies kein Zufall ist. Auch nicht, dass der Wahlvorstand das Fass erst jetzt aufmacht.
Kann ein nicht mehr vorhandener WVV einfach erneut laden? Muss ich darauf reagieren? Ist nicht trotzdem der neue BRV und stellv. BRV im Amt, bis ein Gericht die konstitu. Sitzung für nichtig erklärt? Man kann doch nicht einfach zweimal wählen? Wäre nicht die Wahl in einer zweiten konstitu. Sitzung ohnehin auch wieder nichtig, da die Sitzung gar nicht hätte stattfinden dürfen?
So hat mir dies ein Anwalt einer BR-Wahlhotline eines großen Schulungsanbieters für BRs gesagt (ich nenn mal nicht den Namen). Und sie hat sehr schlüssig argumentiert und letztlich geraten einfach erstmal nichts zu machen und uns für die nächste Zeit Rechtsbeistand zu suchen, um das Thema mit begleiten zu lassen, falls es Fragen gibt. Aber es gibt ja nun auch die nicht im Kern ganz falsche Aussage des Anwalts des Wahlvorstands der nicht ganz ordnungsgemäß gelaufenen Sitzung.
Was würdet ihr machen? Hat jemand vielleicht sogar konkrete Erfahrungen? Amtsantritt ist übrigens erst der 01.06.
Community-Antworten (5)
11.05.2022 um 02:59 Uhr
"Amtsantritt ist übrigens erst der 01.06."
Wo kommt denn dieser Amtsantritt her?
"Kann ein nicht mehr vorhandener WVV einfach erneut laden?"
Man könnte argumentieren, dass der WVV noch da ist, weil die "Sache", durch die er sein Amt verliert nicht korrekt durchgeführt wurde.
11.05.2022 um 03:17 Uhr
Danke für Deine Antwort.
Aber wer setzt denn fest, dass es nicht ordnungsgemäß war? Das kann doch nur das Gericht, denke ich. Sonst könnte ähnliches ja jeder WVV machen, wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt. Das klingt für mich recht merkwürdig. Übrigens teilt auch der GBR V meines Unternehmens und ein Gewerkschaftssekretär, laut Aussage eines anderen Mitglieds, die Auffassung, dass keine neue konstituierende Sitzung durchgeführt werden kann.
Der 01.06. resultiert aus einer vorherigen Wahl außerhalb des Tonus, wurde uns gesagt. Aber das scheint geprüft und richtig. Blöd, weil unsere Wahl nun schon einige Wochen her ist und es noch den alten BR gibt und der neue BR in den Startlöchern steht.
Mich nervt es wirklich, dass wir uns mit so einem Mist rumschlagen müssen und unsere Energie nicht in die vielen wichtigen offenen Themen für die Kollegen am Standort investieren können.
11.05.2022 um 08:45 Uhr
das einfachste wäre: hingehen und mit genau demselben Ergebnis die 2. konst. Sitzung wieder verlassen :-) Dann ist egal, welche Sitzung falsch war, das Ergebnis bleibt dasselbe und kein Gericht würde mit einem Urteil etwas ändern können. Ihr könnt dann ja wenn ihr im Amt seid ggf. in einer BR-Sitzung neu wählen, wenn ihr etwas ändern wollt. So umgeht ihr einen evt. formalen Fehler, weil hier ja anscheinend ein Fachanwalt einen Fehler in der 1. Sitzung sieht.
Ich persönlich würde auch einen formalen Fehler in der 1. konst. Sitzung sehen, aber das wird nichts am Ergebnis geändert haben, von daher nicht egal aber folgenlos.
11.05.2022 um 17:48 Uhr
Die zweite Sitzung wäre auch nicht gültig, wurde mir von einem weiteren Rechtsvertreter bestätigt. Dem sei etwas merkwürdiges wie eine zweite konstitu. Sitzung noch nie untergekommen.
Außerdem würden einige feste Mitglieder nun nicht dabei sein können. Also könnte das Ergebnis anders aussehen, durch geladene Ersatzmitglieder. Der Termin ist ggf. nicht zufällig gelegt worden. Durch viele kurze Listen ist die Ladung bei uns schon von entscheidender Bedeutung. Denn es werden Mitglieder anderer Listen geladen. Ich finde das alles unnormal. Schlechte Verlierer. Wir brauchen für mein Rechtsverständnis halt wieder alle festen Mitglieder im Meeting.
Wir hätten unsere Wahl einfach in der ersten offiziellen Sitzung bestätigen sollen. Ich wollte das in einem Meeting mit allen am Freitag klären. Das Meeting ist von der neuen BRV einberufen. Nun sieht es aber so aus, als wenn ein BRM die Anfechtung beantragen will, kurz vor Fristende. Das ist dann der zweite und kompliziertere Weg dies zu heilen. Ist dann so.
Schuld seien natürlich wir, die einer zweiten konst. Sitzung nicht zustimmen. Quatsch. Schuld sind Machtspielchen, schlechte Verlierer und unwissende WVV, sorry:-)
Falls noch jemand gute Hinweise hat freue ich mich! Ich will gut zum Ziel kommen und mich der wichtigen BR Arbeit widmen.
12.05.2022 um 16:38 Uhr
Eine zweite konstituierende Sitzung halte ich für Quatsch.
Der Wahlvorstand hat mit Verlassen der konstituierenden Sitzung seine Funktion verloren und kann gar nicht mehr einladen.
Ja, die Wahl des BRV mag fehlerhaft gewesen sein. und zur Sicherheit könnte sie wiederholt werden. Nichtig ist die Wahl des BRV jedenfalls definitiv nicht.
Ih solltet vielleicht versuchen; Euch um Eure Aufgaben zu kümmern und gemeinsam ein Gremium zu bilden. Eure Belegschaft wird es Euch danken.
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