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§13 Neuwahl erfolglos wie lange sind wir im Amt

D
Dummkopf
Jul 2025 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wie lange ist ein Amtierender BR im Amt wenn er aufgrund folgendem Wählen muss (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist.

bei uns ist der Fall vor einigen Wochen eingetreten und wir haben eine Wahlvorstand bestellt. Aktuell musste der WV eine Nachfrist setzen da keine Liste eingegangen ist. Sollte keine Liste eingehen sind wir dann bis nächstes Jahr Mai (reguläre Amtszeit Ende) im Amt ?

Unsere Wahlvorstandsvorsitzende meint sollte nach der Nachfrist keine Liste eingehen ist die Wahl beendet und es existiert kein BR mehr.

Das Gesetz ist hier leider etwas schwammig und ich finde keine gescheite Antwort.

Ach ja wir mussten bereits 2023 außerordentlich wählen weil die Mitgliederanzahl unterschritten wurde.

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Community-Antworten (3)

S
seehas

22.07.2025 um 09:00 Uhr

In § 21 BetrVG steht: ... "In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats." Ihr seid im Amt bis ein neuer BR gewählt ist, längstens bis 31.05.2026.

Andere Frage: aus dem amtierenden BR will niemand eine Liste einreichen? Wenn sich nicht genügend Kandidaten finden, kann auch ein kleinerer BR gewählt werden (z.B. 7 BRM statt 9 BRM).

G
GabrielBischoff

22.07.2025 um 12:30 Uhr

Wichtiger Hinweis - es kann tatsächlich bis auf einen Einzelbetriebsrat zurückgehen. Immer noch besser als kein Betriebsrat.

C
celestro

22.07.2025 um 15:04 Uhr

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