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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl erfolglos / Auflösung des BR?

T
Till
Apr 2018 bearbeitet

Hallo!

In unserem Betrieb mit 19 Mitarbeitern bin ich derzeit (allein) der Betriebsrat. Demnächst werde ich den Betrieb aber verlassen (auf eigenen Wunsch natürlich), womit der BR weg wäre. Darum habe ich inzwischen einen Wahlvorstand einberufen um eine vorzeitige Neuwahl zu veranstalten. Bislang gibt es aber keine Kandidaten und keine Vorschläge, nur einer will EVENTUELL kandidieren.

Darum hier ein paar Fragen: Was passiert, wenn niemand kandidieren möchte? Muss ich die Wahl wiederholen oder gibt es dann schlichtweg keinen BR mehr? Wenn es nur einen Kandidaten gibt, der aber von niemandem (oder fast niemandem) gewählt wird, ist die Wahl dann trotzdem gültig? Anders gefragt, wieviel Prozent der MA müssen ihre Stimme abgeben damit die Wahl gültig ist? Kann ein Betriebsrat sich auch einfach auflösen ohne für eine Neuwahl zu sorgen?

Danke euch schon mal und viele Grüße,

Till

2.08902

Community-Antworten (2)

K
Konrad

10.05.2005 um 18:54 Uhr

Was passiert, wenn niemand kandidieren möchte? Muss ich die Wahl wiederholen oder gibt es dann schlichtweg keinen BR mehr? => Nein, der Betrieb ist dann eben betriebsratslos, das gibt es!!

Wenn es nur einen Kandidaten gibt, der aber von niemandem (oder fast niemandem) gewählt wird, ist die Wahl dann trotzdem gültig? => Ja, wenn er mind. eine Stimme erhält .

Anders gefragt, wieviel Prozent der MA müssen ihre Stimme abgeben damit die Wahl gültig ist?

=> Ich meine eine Stimme genügt, ABER braucht der Betrieb wirklich einen Betriebsrat, wenn ihn keiner wählen will ? Oder anders gefragt was hat der bisherige BR falsch gemacht oder ist ALLES bestens ohne BR ???

Kann ein Betriebsrat sich auch einfach auflösen? => Kann er, dann gibt es keinen. Gruß Konrad

T
Till

10.05.2005 um 19:06 Uhr

Hallo Konrad, vielen Dank schon mal für deine Anmerkungen.

Zur Frage "Ist ein Betriebsrat nötig" - nun, die Kollegen scheinen ihn nicht länger für nötig zu halten. Gegründet wurde er aus einem akuten Bedürfnis heraus, die (zugegebenermaßen nicht sehr umfangreiche) Alltagstätigkeit des BR scheint inzwischen aber jedem egal zu sein. Eigentlich könnte es mir selbst ja auch egal sein, aber ich denke eben dass es aus Prinzip gut wäre, den BR für schlechte Zeiten "aufzuheben". Das Einzige, was für eine Auflösung ohne Neuwahl spräche wäre meiner Meinung nach die Tatsache dass der Betrieb demnächst den Eigentümer wechseln soll und auf Kaufinteressenten attraktiver wirken könnte, wenn es keinen BR gäbe - bedauerlich, aber vermutlich wahr. Und ein besserer Käufer (bzw. überhaupt ein Käufer) wäre für die MA besser als die Pleite.

Sollte ich übrigens zu der Überzeugung kommen dass die Existenz bzw. Nichtexistenz eines BR Kaufentscheidend für einen neuen Mutterkonzern sein könnte, kann ich dann die schon geplante BR Wahl noch abbrechen und den BR immer noch auflösen?

Vielen Dank und Gruß, Till

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