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Eure Meinung !!

L
leik
Jul 2025 bearbeitet

Hallo ,

Unser Betriebsratsvorsitzender möchte einen Zeitwächter während der Sitzung einführen!!!!!!! Eine Diskussion auf 10 -15 Minuten beschränken . Um die Sitzung Effektiver zu machen . Bei einem 11 Gremium.

finde ich totaler Schwachsinn . Jede Diskussion dauert so lange wie sie dauert

Unser Vorsitzender macht alles alleine !!!! jedes Gespräch mit dem Arbeitgeber, Gespräche mit der Personalabteilung , der Produktionsleitung Ist in JEDEM Ausschuss vertreten Öffentlichkeitsausschuss Dienstplanausschuss Wirtschaftsausschuss Will den Wahlvorstand machen ist Sicherheitsbeauftragter im BEM Tarifkommission

finde ich persönlich zu viel für eine Person ! überträgt keine arbeiten dem Betriebsausschuss, Wie kann man den Vorsitzenden dazu bewegen das der BRauschuss seine arbeiten erledigt

vielen Dank für eine Meinung LG

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Community-Antworten (31)

C
Catweazle

21.07.2025 um 00:37 Uhr

In die Ausschüsse muss er von der Mehrheit gewählt worden sein. Ob und wie man das ändern kann hängt davon ab ob die Mehrheit im BR das so sieht wie du. Wenn die Mehrheit das in Ordnung findet lässt sich das kaum ändern.

C
Challenger

21.07.2025 um 01:19 Uhr

Wie sehen es denn die anderen BR'mitglieder ?

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XYZ68

21.07.2025 um 09:33 Uhr

zu 1 Wir haben einen Moderator, damit das durcheinander reden und anderen ins Wort fallen nicht überhand nimmt. Hat die Sitzung entspannt und jeder hat die Gelegenheit zu Wort zu kommen. Zeit für einzelne TOP vorzugeben haben wir auf anderer Ebene auch mal mit einen Zeitbeauftragten gemacht. Hier ging es hauptsächlich darum, im Zeitplan zu bleiben. Wenn man aus verschiedenen Standorten anreist und viele Themen hat, kann das schon mal notwendig sein.

Ansonsten kann ich mich nur meinen Vorrednern anschließen. Jedes Gremium hat den BRV seiner Wahl.

M
Moreno

21.07.2025 um 10:20 Uhr

Wir haben einen Moderator?

Das ist doch die Aufgabe des BRV!

Unser Vorsitzender macht alles alleine !!!!

Ist ja keine gottgegeben Stelle...man darf diesen auch abwählen.

X
XYZ68

21.07.2025 um 10:52 Uhr

@moreno Ja, haben wir und funktioniert einwandfrei. Der Moderator behält einfach die Wortmeldungen im Auge. Somit kommt jeder, der sich zu Wort meldet auch dran und wir diskutieren nicht wild durcheinander (gab es halt auch mal). Der BRV leitet trotzdem die Sitzung.

G
ganther

21.07.2025 um 10:59 Uhr

"Jede Diskussion dauert so lange wie sie dauert" Das finde ich aber auch Schwachsinn...

Der BR Vorsitzende hat die Sitzung zu leiten. Das heißt nicht, dass jedes Thema so lange diskutiert wird, bis niemand mehr was zu sagen hat. Ob Timeboxing hier das erste mittel der Wahl ist, sehe ich auch kritisch, aber vielleicht habt ihr ja auch schon einiges ausprobiert und nun mal harte Zeitvorgaben. Ich persönlich würde es flexibler gestalten, da nicht jedes Thema die gleiche Tragweite hat. Aber eine gewisse Stringenz gehört schon dazu, sonst diskutiert man sich ggf einen Wolf

Die Besetzung der Ausschüsse obliegt dem Gremium. Also wenn es auch so nicht gefällt, dann kann das Gremium das ändern. Seine Belastung wird der BRV wahrscheinlich selbst am besten einschätzen können

C
celestro

21.07.2025 um 13:47 Uhr

"Öffentlichkeitsausschuss"

darf der BR gar nicht einrichten ... ist Sache des BA

"überträgt keine arbeiten dem Betriebsausschuss,"

der BA hat ihm originäre Aufgaben ... also Du meinst darüber hinaus? Das kann der BRV nicht beschließen ... das macht wenn das Gremium

C
Challenger

21.07.2025 um 23:07 Uhr

Zitat leik : Unser Vorsitzender macht alles alleine !!!! jedes Gespräch mit dem Arbeitgeber,

Euer BR nimmt sich da ganz schön was raus. Finden denn mindestens einmal im Monat eine Besprechung zwischen AG und BR statt ? Vergleich :

§ 74 BetrVG - Grundsätze für die Zusammenarbeit - (1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

X
XYZ68

22.07.2025 um 09:16 Uhr

Interessant wäre immer noch die Antwort auf die Frage von Challenger

"Erstellt am 20.07.2025 um 23:19 Uhr von Challenger Wie sehen es denn die anderen BR'mitglieder ?"

G
GabrielBischoff

22.07.2025 um 12:33 Uhr

Definitiv. Kein Vorsitzender kann gegen die Mehrheit des Gremiums arbeiten.

C
Challenger

23.07.2025 um 16:08 Uhr

Hallo leik ! Warum bist Du so Wortkarg und beantwortest keine Fragen ???

L
leik

24.07.2025 um 20:30 Uhr

Hallo Challenger,

war leider verhindert, sorry Im Gremium sind leider auch nur Leute da die zum Betriebsratsvorsitzenden ja sagen alles ok weil es die einfachste Sache der Welt ist , viele Wissen was BetrVG vorschreibt , aber dran halten tut sich keiner , wo kein Kläger ist .....
Du kennst das vielleicht selber . Ich selber beachte schon die eigenen Vorschriften , BetrVG usw , stoße im Gremium und dem Vorsitzenden auf Gegenwehr, Verweise darauf hin das Fehler gemacht werden , aber keiner Interessiert sich dafür, es wird denn gesagt das haben wir schon immer so gemacht !!!!!

Wie lange bist du BR Mitglied , suche gleichgesinnte zum Austausch von Erfahrungen

LG

LA
Lutius Albutius

24.07.2025 um 22:54 Uhr

Zitat leik : Im Gremium sind leider auch nur Leute da die zum Betriebsratsvorsitzenden ja sagen alles ok weil es die einfachste Sache der Welt ist, .........

1.) Hast Du denn wenigsten 2 BRM, die auf Deiner Seite sind ? 2.) Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft ?

X
XYZ68

25.07.2025 um 09:16 Uhr

@ leik

für echte Änderungen benötigt man eine Mehrheit im Gremium. Das kann manchmal dauern. Aber jede Wahl birgt auch eine Chance auf Veränderung. Wir hatten lange einen BRV, der dachte, er wäre mehr als das Sprachrohr. Am Anfang hatte er diese Vorstellung nicht so extrem und viele waren damit auch zufrieden. Und, um ehrlich zu sein,, unser AG brauchte damals auch einen deutlichen Gegner, auch wenn uns die Art und Weise nicht immer gefiel. Unser AG veränderte sein Verhalten zum Positiven, unser BRV entwickelte sich aber immer mehr ins Negative. Für mich war es häufig ein Fremdschämen, aber vor dem Arbeitgeber wollten wir Einigkeit demonstrieren. Mit jeder Wahl kamen aber mehr Leute in den BR, die es anders sahen und etwas ändern wollten. Dann wurden die Mehrheitsverhältnisse anders und der BRV überspannte den Bogen. Nun haben wir einen BRV, der passt und sind ein sehr aktives Gremium. Wir haben mittlerweile einiges für die Leute erreichen können, auch ohne die AG-Seite persönlich anzugreifen (das war das geliebte Stilmittel unseres alten BRV).

Also Geduld und die richtigen Mitstreiter für die nächste Wahl suchen.

Von meinen Erfahrungen aber mal ganz abgesehen, sehe ich noch nicht wirklich Sachen oder Verhaltensweisen, die dem Betriebsverfassungsgesetz widersprechen.

Ich bin in kein BRV und trotzdem sehr aktiv. Verdrängt denn der BRV andere aus dem Ausschuss? Oder ist es vielleicht auch so, dass der Rest ganz froh ist, das es einer macht und er ist ja zumindest freigestellt?

Und was die zeitliche Begrenzung angeht, das hat ein für und wieder. Es gibt halt auch Diskussionen, wo schon alles gesagt wurde, nur noch nicht von jedem. Die sind halt auch nicht zielführend. Und ja, wir hatten Zeiten am Anfang da waren unsere Sitzungen trotz weniger Themen auch gefühlt unendlich lang. Mittlerweile hat sich das gelegt. Themen, die Zeitintensiv sind, werden gut vorbereitet. Da ist auch viel Vertrauen da, in die Leute die vorbereiten. Und für den Rest gibt es den BA und die Sitzung.

LA
Lutius Albutius

25.07.2025 um 16:51 Uhr

Zitat xyz68 : Von meinen Erfahrungen aber mal ganz abgesehen, sehe ich noch nicht wirklich Sachen oder Verhaltensweisen, die dem Betriebsverfassungsgesetz widersprechen.

Ich schon. Vergleich :

Zitat leik : Unser Vorsitzender macht alles alleine !!!! jedes Gespräch mit dem Arbeitgeber, .........

Hierzu § 74 BetrVG - Grundsätze für die Zusammenarbeit - (1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

Wenn der Vorsitzende anstelle der gesetzlich vorgesehenen monatlichen Besprechung es bevorzugt, mit dem AG alleine rumzukungeln, dann erfüllt er meiner Auffassung nach den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit aller übrigen BR'mitglieder.

C
Challenger

25.07.2025 um 18:07 Uhr

INTERESSANT finde ich diesen Beitrag :

Lutius Albutius Zitat leik : Im Gremium sind leider auch nur Leute da die zum Betriebsratsvorsitzenden ja sagen alles ok weil es die einfachste Sache der Welt ist, ......... 1.) Hast Du denn wenigsten 2 BRM, die auf Deiner Seite sind ? 2.) Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft ?

Hierauf hat like jedoch noch nicht geantwortet.

L
leik

27.07.2025 um 12:37 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten, Bin in der Gewerkschaft ja

Es waren einige Anregungen von euch , Wenn der Vorsitzende anstelle der gesetzlich vorgesehenen monatlichen Besprechung es bevorzugt, mit dem AG alleine rumzukungeln, dann erfüllt er meiner Auffassung nach den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit aller übrigen BR'mitglieder.

was soll ich in dem Punkt machen ??

Habe noch einige Fragen
lächel

wüsche Euch allen alles gute

C
celestro

27.07.2025 um 14:20 Uhr

"was soll ich in dem Punkt machen ??"

Zunächst einmal, die anderen BRM mal auf den Umstand hinweisen::

"Obwohl es sich "nur" um eine Soll-Vorschrift handelt, verpflichtet das Gesetz den Arbeitgeber und den Betriebsrat dafür zu sorgen, dass die monatliche Besprechung auch tatsächlich durchgeführt wird."

LA
Lutius Albutius

27.07.2025 um 14:27 Uhr

Gewerkschaftsmitglied ist schon mal seeeehr gut. Aber jetzt noch mal zu meiner weiteren Frage : Hast Du denn wenigsten 2 BRM, die auf Deiner Seite sind ? Wenn ja, dann hat der Vorsitzende gemäß §29 Abs.3, BetrVG eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt. Mit 3 Mtgliedern würdet Ihr dies Voraussetzung erfüllen. Darüber hinaus könnt Ihr gemäß §31 BetrVG beantragen, dass ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an der Sitzung beratend teilnimmt. In diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.

L
leik

27.07.2025 um 14:55 Uhr

Dankeschön für die Antwort

C
Challenger

27.07.2025 um 15:03 Uhr

Zitat like : Es waren einige Anregungen von euch , Wenn der Vorsitzende anstelle der gesetzlich vorgesehenen monatlichen Besprechung es bevorzugt, mit dem AG alleine rumzukungeln, dann erfüllt er meiner Auffassung nach den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit aller übrigen BR'mitglieder.

was soll ich in dem Punkt machen ??

Was Du machen kannst ? Darauf hat Lutius Albutius schon mal richtig hingewiesen. Solltest Du allerdings keine 2 weiteren Mitglieder auf Deiner Seite haben, dann musst Du die Sache alleine in die Hand nehmen und die Gewerkschaft einspannen. Dann notierst Du Dir die wichtigsten Punkte und vereinbarst einen Termin mit Deiner Gewerkschaft. Ach ja, da ist noch was !!! Finden bei Euch eigentlich gemäß § 43 BetrVG regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen statt ??? Der Betriebsrat hat nämlich einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. " hat " ist ein bestimmter Rechtsbegriff, dass heißt, er MUSS. Unterlässt der BR dies, dann erfüllt er gemäß §23 BetrVG den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten. Dann könnten mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrates beantragen

L
leik

27.07.2025 um 15:10 Uhr

Leider hat keiner aus dem Gremium den Mut etwas gegen den BRV zu sagen , geschweige ihm zu sagen das er etwas falsch gemacht hat, zum Beispiel wir hatte 2 Kündigungen

Bei der 1, wurde der Arbeitnehmer zum Gespräch geladen ( Grund Personalgespräch ) Der BRV wusste von der bevorstehenden Kündigung , In eine Telefonat mit dem Arbeitnehmer und dem BRV wurde durch dem BRV gesagt das es sich um eine Kündigung handelt, worüber der Arbeitgeber sehr böse wahr !!!!!!!

Bei der 2. Kündigung nach dem der BRV nach der Videosichtung uns aufgefordert hat die Sitzung zu verlassen ( BRV und 2 aus dem Gremium ) Hat er dem Arbeitnehmer so ins gewissen gerade die Beweislast wäre so erdrückend und überzeugend das es das beste wäre eine Selbstkündigung zuzustimmen !!!!!!!!!!!!!!!! Wurde dann Handschriftlich an dem Tag noch gemacht ,

Was für eine Handlung !!!!!!!!

Eure Meinung bitte

C
Challenger

27.07.2025 um 18:12 Uhr

Zitat like : Eure Meinung bitte

Meine Meinung : GURKENTRUPPE

Und wie sieht es hiermit aus ? :

Finden bei Euch eigentlich gemäß § 43 BetrVG regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen statt ??? Der Betriebsrat hat nämlich einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. " hat " ist ein bestimmter Rechtsbegriff, dass heißt, er MUSS. Unterlässt der BR dies, dann erfüllt er gemäß §23 BetrVG den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten. Dann könnten mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrates beantragen.

Finden denn bei Euch regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen statt oder nicht ? Wenn nicht, kannst Du den BR knacken. Da muss sich dringend etwas ändern. Das schaffst Du aber nur, wenn Du mit der Gewerkschaft vorgehst.

L
leik

27.07.2025 um 19:11 Uhr

Danke für deine Meinung

LA
Lutius Albutius

27.07.2025 um 19:56 Uhr

Zitat leik : Danke für deine Meinung

Klingt gut. Beantwortet aber IMMER noch nicht die Frage von Challenger :

Finden bei Euch eigentlich gemäß § 43 BetrVG regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen statt ???

L
leik

27.07.2025 um 21:37 Uhr

Nein . Es finden keine regelmäßige Veranstaltungen statt. Keine 4 Betriebsversammlungen im Jahr. Abteilungsversamlung oder Gespräche mit dem Arbeitgeber finden auch nicht regelmäßig statt. Und wenn nur mit dem BRV. OHNE dem Gremium.

C
Challenger

27.07.2025 um 22:50 Uhr

Zitat Leik : Nein . Es finden keine regelmäßige Veranstaltungen statt. Keine 4 Betriebsversammlungen im Jahr Abteilungsversamlung oder Gespräche mit dem Arbeitgeber finden auch nicht regelmäßig statt. Und wenn nur mit dem BRV. OHNE dem Gremium.


Euer BRV mit seiner vollgefressener Arroganz scheint ein größenwahnsinniger Selbstdarsteller zu sein. Wie von mir schon mal beschrieben, erfüllt der BR gemäß §23 BetrVG den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten. Ich empfehle Dir daher DRINGEND die Gewerkschaft zu kontaktieren.

Nach § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Die Durchführung der Betriebs- und Abteilungsversammlung in diesem Zeitraum ist nicht in das Belieben des Betriebsrats gestellt, sondern vom Gesetz zwingend vorgeschrieben. Kommt der Betriebsrat dieser Verpflichtung nicht nach, verstößt er gegen seine gesetzlichen Pflichten.

Um die tatsächliche Durchführung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen zu gewährleisten, kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft nach § 43 Abs. 4 BetrVG beim Betriebsrat beantragen, dass dieser eine Betriebsversammlung einberuft, wenn im vorhergegangene Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlung stattgefunden hat. Wird ein solcher Antrag gestellt, muss der Betriebsrat vor Ablauf von 2 Wochen nach Antragseingang eine Betriebsversammlung einberufen. Ein entsprechender Antrag ist formlos an den Betriebsrat zu richten. Allerdings ist die Gewerkschaft nicht berechtigt, die Tagesordnung für die auf ihren Antrag hin einzuberufende Betriebsversammlung festzulegen.

X
XYZ68

28.07.2025 um 09:30 Uhr

Ok, es gibt also diverse Verstöße, die ggf. zu einer Entfernung des BRV aus dem BR führen könnten. Wenn jetzt das Verfahren eingeleitet würde gäbe es wann eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes? (Bei uns hat ein Verfahren nur bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichtes knapp ein halbes Jahr gedauert. Sagen wir mal, es dauert bis Dezember diesen Jahres und der BRV akzeptiert den Rauswurf aus dem BR gleich in der ersten Instanz. Dann sind im Frühjahr 26 die nächsten Wahlen und ggf. ist der BRV dann wieder dabei.

Ich bleibe bei meiner Meinung: Man benötigt eine Mehrheit im BR, die für Veränderungen bereit ist. Also rechtzeitig vor der Wahl Verbündete suchen und die Mitarbeiter informieren um sich dann gut aufgestellt der Wahl zu stellen. Jeder Betrieb hat den BR, den sich die Mitarbeiter gewählt haben. Und jeder BR hat den BRV seiner Wahl.

@ Leik Hast du denn Kontakt zur Gewerkschaft aufgenommen und wie steht die Gewerkschaft zu eurem BRV und euren BR? Das keine Betriebsversammlungen stattgefunden haben, sollte die Gewerkschaft ja auf Grund der fehlenden Einladung mitbekommen haben?

C
celestro

28.07.2025 um 10:06 Uhr

"Euer BRV mit seiner vollgefressener Arroganz scheint ein größenwahnsinniger Selbstdarsteller zu sein."

Das die Situation nicht am AG liegt, der Gespräche auf anderem Wege total abblockt bzw. an einem BRV, der es auch einfach nicht besser weiß, weil er / sie nicht geschult ist, weißt Du ... woher?

L
leik

28.07.2025 um 11:55 Uhr

Ich werde mal mit der Gewerkschaft reden und Fragen was man machen kann . Aus dem Gremium habe ich wenig Unterstützung , weil alle Angst haben etwas zu machen . Es ist einfacher jemanden machen lassen als sich selber hinzustellen und selber machen . Frage mich auch oft warum die anderen sich zur Wahl gestellt haben !!!!! Wir als BRM haben eine Aufgabe , wir vertreten die Interessen der AN und handeln nach dem BetrVG. Das sieht leider aus dem BR keiner so wie ich

LA
Lutius Albutius

28.07.2025 um 14:59 Uhr

Zitat leik : Frage mich auch oft warum die anderen sich zur Wahl gestellt haben !!!!!

Ganz einfach. Weil es denen in erster Linie um den besonderen Kündigungsschutz geht

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