Erstellt am 05.09.2007 um 18:50 Uhr von pirat
"rest",
Suchfuntion "Mitarbeitergespräch" 16036
..... Meiner Meinung nach spielt das keine Rolle ob es..... Mitbestimmungspflichtig ist oder nicht....durch die Anwesenheit des BR-Mitglied könnte ja der gesamte BR in, ich wills mal- Misskredit gebracht werden oder sich lächerlich machen.....
Wenn es keine Rolle spielt warum fragst du danach?
warum?....des öfteren als nörgler aufgefallen ist... Deshalb??
Bist DU BR?
Erstellt am 05.09.2007 um 19:18 Uhr von Mona-Lisa
@rest,
stricken wir mal ne Geschichte....
Nehmen wir mal an, ein Kollege kommt zu mir mit der Bitte, ihn zu einem etwas "heiklen" Gespräch mit der GL zu begleiten.
Für ihn bin ich der Betriebsrat seines Vertrauens. Und das Gespräch findet bereits eine halbe Stunde nach der Information statt.
Laut deiner Meinung müsste ich jetzt zum Gremium (Sitzung einberufen?) gehen und um Erlaubnis, u. U. sogar um einen Abstimmung bitten, dass ich (Nörgler hin oder her!) mit zu diesem Gespräch gehen kann. Wenn's ganz dumm läuft, stimmt das Gremium so ab, dass Betriebsratskollege X zu diesem Gespräch mitgeht.
Meinst du, dass mein Kollege noch mal zu mir kommt und mich um Unterstützung bittet?
Ist so wohl nicht durchführbar, oder?
rest, jedes Betriebsratsmitglied handelt eigenverantwortlich. Und genau aus diesem Grund geht das gewünschte BR-Mitglied zu diesem Gespräch mit! ;-))
Erstellt am 05.09.2007 um 19:50 Uhr von Pilli
Richtig Du kannst musst aber nicht.
Oder irre ich mich jetzt?
Gruß Pilli Presi
P.s Gruß Happy
Erstellt am 05.09.2007 um 20:20 Uhr von Der alte Heini
rest,
jedes Betriebsratsmitglied kann "SEINE" eigene Betriebsratsarbeit machen.
Dafür bedarf es weder die Zustimmung oder gar den Beschluss des Gremiums.
Das gilt auch wenn der Betriebsrat mit dem Inhalt dieser Betriebsratsarbeit nicht einverstanden ist. Für "SEINE" notwendige Betriebsratsarbeit kann der Kollege sich selber freistellen. Auch wann und warum der Kollege sich für "SEINE" Betriebsratsarbeit selber freistellt geht dem BR nichts an.
Über Seine Betriebsratsarbeit muss der Kollege weder dem BR noch dem BRV Rechenschaft ablegen.
Der BR Kollege ist für sein Handeln selber verantwortlich.
Also rest schön den Ball flach halten, den der BR Kollege ist im Recht.
Die Aufgaben, die dem BR zustehen und auch nur von dem Gremium Betriebsrat wahr genommen werden können, sind im BetrVG geregelt. In den entsprechenden Gesetzen wird dann immer ausdrücklich der Betriebsrat angesprochen.
Erstellt am 05.09.2007 um 21:44 Uhr von peters
Ich bin auch der Meinung, dass das BRM zu dem Gespräch mitgehen kann oder vielleicht sogar mitgehen soll.
Nach §82BetrVG hat ein AN das Recht, zu einem Gespräch über seine berufliche Entwicklung und nach §81 bei Gesprächen über seine Fortbildung ein Mitglied des BR hinzuzuziehen.
Ich fände es bedenklich, wenn ein BRM oder gleich ein ganzes Gremium einem AN dieses Recht verwehrt, weil man ihn als Nörgler eingestuft hat. Ich fand nirgends einen Passus, dass das BetrVG für Nörgler nicht gilt.
Erstellt am 05.09.2007 um 22:17 Uhr von Van Helsing
Ein AN kann, wenn er es denn will ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens mit hin zu ziehen.
Die Person der er vertraut wird angesprochen und nur dieser sollte auch dann dort mit erscheinen.
Die Frage ob das Betriebsratsmitglied mit gehen muß?"müssen?Ich bin Betriebsratsmitglied,ein AN Vertraut sich mir an,dann sehe ich mich in meiner Verantwortung.
Erstellt am 06.09.2007 um 09:48 Uhr von Kleine Hexe
@rest
"ein Mitglied seines Vertrauens"
und genau das ist es nämlich - der MA möchte ein ganz bestimmtes BRM dabei haben und vielleicht den Rest des BR nicht informieren über seine Probleme.
Denken wir weiter: wäre die Teilnahme eines BR an einem Mitarbeitergespräch von einem Beschluß des BR abhängig, dann wäre im BetrVG auch geregelt wann der AG den BR bzw. den MA über ein solches Gespräch informieren muß, damit der BR Zeit hat diesen Beschluß auch zu fassen.
Erstellt am 06.09.2007 um 10:07 Uhr von Robin H
Ich sehe das wie Van Helsing und Kleine Hexe.
Wenn der AN von mir Vetraulichkeit verlangt, auch gegenüber dem BR, dann halte ich mich daran. Was will der BR denn dagegen machen? Ich hielte das nicht für eine Pflichtverletzung des BR-Mitglieds, wenn es den BR gar nicht informiert, geschweige denn dessen Zustimmung einholt.
Außerdem:
Ich behalte mir immer vor, KollegInnen in solchen Fällen auch auf andere BRM zu verweisen, und ich kann außerdem auch mein Verhalten in solchen Gesprächen variieren.
Entweder ich vertrete den AN im Gespräch aktiv mit meiner Kenntnis im Arbeitsrecht, oder ich moderiere nur und sorge dafür, dass das Gespräch nicht unfair wird, mische mich aber nicht ein. Oft wollen die AN auch nur einen Zeugen beim Gespräch haben, der das Gesagte danach bestätigen kann.