Gibt es irgendjemanden, oder kennt jemand jemanden der beim EuGH klagt, weil die Arbeit der Betriebsräte durch die DSGVO massiv eingeschränkt wird?

Eines der Probleme ist, das der Datenschutzbeauftragte bei uns in der Firma behauptet, das keine §99-102 mehr vorab an die zur Betriebsratssitzung eingeladenen zur Vorbereitung mehr verteilt werden dürfen (egal ob Digital oder auf Papier), da es hierfür keine gesetzliche Grundlage mehr gäbe.
Das BetrVG steht lt. Pyramide unterhalb der DSGVO (richtig) und daher ist das BetrVG zu "vernachlässigen"....
(Bisher haben wir 3 Tage im Voraus die Unterlagen bekommen um diese prüfen zu können)

Aus diesem Grund werden die Dokumente erst eine Stunde von der BR-Sitzung ausgeteilt, was meiner Meinung nach für eine umfassende Prüfung bei der Anzahl der Dokumente in vielen Fällen (für mich) nicht ausreicht.

Das bedeutet eine Vorbereitung auf eine BR-Sitzung ist nicht mehr umfassend möglich und alles muss in der Sitzung durchgesehen und "auf Richtigkeit überprüft" werden, was Stunden dauert (dauern würde) und die Mehrheit der Betriebsräte da nicht mitmacht (und aus meiner persönlichen Sicht) zum schludern tendiert.
Aus diesem Grund werden die Dokumente nur überflogen und eine detaillierte Prüfung und Abwägung findet nicht mehr wirklich statt.

Der BR Vorsitzenden und seine Gefolgsleute haben offensichtlich Angst, dass, wenn es zu einem Datenschutzverstoß (egal aus welchem Grund) kommt, der BR Strafen aus seiner Tasche zahlen muss.
Ich habe es sogar so verstanden das die Mehrheit des BR auch glaubt, dass bei der Berechnung die Strafen die Umsätze der Firma berücksichtigt würden, was selbstverständlich bei einem 10stelligen Umsatz außerhalb eines jeden BR Mitgliedes wäre.....

Aufgrund dieser "Bedrohung" durch Strafen aufgrund der ungeklärten Situation der DSGVO im Zusammenhang mit dem BetrVG sehe ich die Arbeit der BRs als sehr eingeschränkt an.

Es sollte daher dringend und schnell eine Klärung erfolgen, wie der Status der BRs in Deutschland ist und was sie dürfen und was nicht, auch angelehnt und berücksichtigend an die technischen Möglichkeiten die sich einem BR zu Datenverarbeitung bieten um die Interessen der AN zu schützen und zu stärken.

Meine Meinung:
Vielleicht sehe ich es zu schwarz/weiß, aber anders kann es meiner Meinung nach nicht gehen.

a. Entweder ist der BR ist ein (unabhängiger) Teil der Firma (Vergleichbar Datenschutzbeauftragter).
Dann darf er personenbezogene Daten verarbeiten und muss "begründen" warum die Daten Verarbeitet werden und wie lange diese aufgehoben werden (meines Erachtens bis zu einer Legislaturperiode lang).
Die Begründung zur Verarbeitung sollte detailliert beschrieben und von einem Datenschutzverantwortlichen, Rechtsanwalt oder "Kenner" bewertet werden um das Risiko eines Verstoßes zu minimieren/auszuschließen. Denn der BR arbeitet meiner Meinung nach ebenfalls wie die HR Abteilung mit den personenbezogenen Daten zum Erhalt und Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses.
Aber dann muss die Firma auch für die Kosten und für die Strafen grade stehen da der BR teil der Firma ist!

b. Oder der BR ist kein Teil der Firma und dann darf er generell keine Daten verarbeiten.
Ohne personenbezogene Daten ist dem BR aber jegliche Daseinsberechtigung entzogen worden.
Gibt der AG dem BR aber dennoch personenbezogene Daten, dann hat der AG diesen Fehler gemacht und muss die Strafe auf Basis des Konzernumsatzes zahlen.
Jede Person des BR ist dann als „Privatperson“ zu sehen und würde dann maximal auf Basis seines privaten Einkommens zahlen müssen.

Ich freue mich auf kompetente Antworten zu dem Thema.
PS : Ich habe 2 Schulungen zum Datenschutz besucht und denke das ich zwar keinen vollen Durchblick aber einen Einblick habe und das zumindest ein wenig bewerten kann.

Daher suche ich Mitstreiter die auch der Meinung sind, dass dieses ein Problem ist und schnellst möglich und zwingend zu klären ist.

Das geht meiner Meinung nach nur vor dem EuGH. Also wer weiß von solchen Klärungen und Klagen?

Danke