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Betriebsvereinbarungen

TB
Thomas BR
Jul 2025 bearbeitet

Hallo, wir haben das erste mal eine BV erstellt, wie ist der weitere Werdegang? Lege ich die dem AG vor, wie lange hat er dazu Zeit zuzustimmen? Sollte ich die vorher prüfen lassen? Kann ich bei der WAF eine "Art Fahrplan" für eine BV finden?

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Community-Antworten (10)

M
Meph1977

07.07.2025 um 21:04 Uhr

je nach Thema kann man die BV inhaltlich von der Arbeitskammer prüfen lassen. Ihr könnt dem AG den BV entwurf als Vorschlag schicken mit der Aufforderung mit euch in Verhandlung zu treten. Da könnt ihr dann Fristen setzen bis wann ihr eine Antwort erwartet. Die Dauer kommt jetzt ein wenig auf den Umfang der BV an, wie dringlich die ist und auch wie der AG Zeit hat. Wenn ich weiß das der Geschäftführer gerade durch halb Europa tourt um Aufträge an Land zu ziehen würde ich vielleich etwas zugeben.

LA
Lutius Albutius

07.07.2025 um 22:14 Uhr

Zitat Thomas BR : Kann ich bei der WAF eine "Art Fahrplan" für eine BV finden?

Ich empfehle Dir, die Gewerkschaft mit ins Boot zu nehmen.

D
DummerHund

08.07.2025 um 00:14 Uhr

Würde ich auch sagen, zumal es eure 1. BV ist. Zu schnell können sich Fehler einschleichen die man so nicht auf den Schirm hatte.

D
Damei81

08.07.2025 um 01:10 Uhr

also man kann ein Frist setzten, aber der AG muss sich nicht daran halten, da man den AG dann nicht verklagen kann. Man kann nur die ESt anrufen!

X
XYZ68

08.07.2025 um 09:44 Uhr

Zum 1. In Deutschland gibt es keine Arbeitskammer, hier scheidet diese Möglichkeit aus.

Falls möglich, holt euch Unterstützung von eurer zuständigen Gewerkschaft. Da es sich um eure 1. BV handelt, ein paar weitere Tipps: Man sollte sich immer mit seinen Maximalforderungen und den Minimalerwartungen befassen. Eine BV ist grundsätzlich ein Kompromiss. Falls es mit der gewerkschaftlichen Unterstützung nicht klappt, fasst einen Beschluss, dass ihr zusätzlichen Sachverstand benötigt. Das muss mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden. Fordert den Arbeitgeber zu Verhandlungen auf. Bei uns haben sich zwei Wege herauskristallisiert:

  1. Die Verhandlungsgrundlage wird als Worddokument hin- und hergeschickt, dank Kommentarfunktion und Veränderungshistorie praktikabel.
  2. Wir sitzen mit den Vertretern des AG zusammen und diskutieren die einzelnen Punkte durch. Hier ist Disziplin von Seiten des BR nötig. Innerhalb dieser Diskussion muss auch mal die eigene Meinung hinter den vorher abgestimmten Vorgehen zurückstehen. Man kann beides auch gut miteinander kombinieren.

Sollte der AG trotz mehrfacher Aufforderungen nicht zu Verhandlungen bereit sein, oder sich ggf. keinen Millimeter bewegen, kann man die Verhandlungen als gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen.

Für mich ist wichtig, wenn wir als BR den Entwurf der BV fertigen, gehen wir mit unseren Maximalforderungen in die Verhandlung. Die sollten zwar realistisch sein, aber halt wirklich das Maximum abbilden.

K
Kehler

08.07.2025 um 09:52 Uhr

"Kann ich bei der WAF eine "Art Fahrplan" für eine BV finden?"

Du kannst hier auf der Webseite oben auf "Arbeitshilfen" klicken und dann auf "Betriebsvereinbarung". Da werden ein paar Muster zum download bereitgestellt.

R
rtjum

08.07.2025 um 10:52 Uhr

"Falls es mit der gewerkschaftlichen Unterstützung nicht klappt, fasst einen Beschluss, dass ihr zusätzlichen Sachverstand benötigt. Das muss mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden."

was regelmäßig zu Schwierigkeiten führen dürfte, denn Gericht erkennen im Normalfall zusätzlichen Sachverstand bei BVen nicht an, das ist Wissen, was ein BR-Gremium haben muss. Evtl könnte es funktionieren weil es ein "junges" Gremium ist.

X
XYZ68

08.07.2025 um 11:20 Uhr

Das kommt halt auf die Situation an, da unser AG immer darauf besteht, dass er die BV von seinen Rechtsanwälten prüfen lässt, bestehen wir auf Waffengleichheit und lassen unseren Rechtsanwalt die BV halt auch prüfen. Wobei es hier meist wirklich nur noch um eine Überprüfung geht. Wir sind halt schon einige Zeit im Amt.

Aber ansonsten können sich zum Thema ja auch einige BR-Mitgliede schulen lassen, geht auch. Oder man macht ein Inhouse-Seminar zum Them, um zumindest die Verhandlungsgruppe schulen zu lassen. Das geht auch und die Notwendigkeit der Schulung in einem solchen Fall zu bestreiten, könnte schwierig werden.

OH
Olav HB

08.07.2025 um 11:20 Uhr

@xyz68

In Bremen gibt es ein Arbeitnehmerkammer mit ein sehr guten Beratung in Sache Mitbestimmung für Betriebsräte, inkl. ein telefonische Hotline.

X
XYZ68

08.07.2025 um 13:24 Uhr

OK, wusste ich nicht, in Thüringen nicht. Habe grade geschaut, die Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland.

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