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betriebsbedingte Kündigung unbefr. Vertrag VZ - dann Angebot 30% befr.

A
AmSee
Jul 2025 bearbeitet

Guten Tag Zusammen, wir haben bei uns im BR zum ersten Mal betriebsbedingte Kündigungen gehabt mit einem komischen Fall - finde ich: ein MA ist 100% unbefristet als Bildungsmanager tätig. Die Nachfrage lief nicht wie erhofft, also hat die GF dem MA betriebsbedingt gekündigt mit dem Hinweis, dass dieser Bereich geschlossen würde. BR hat die Frist verstreichen lassen. 5 Tage später erhält der MA ein befristetes Teilzeit-Angebot für die gleiche Tätigkeit. Angeblich weil dieser Bereich nun doch erst in 2 Jahren geschlossen werden soll. Das passt doch mit der der betriebsbed. Kündigung nicht zusammen, oder? Hattet ihr schon mal so etwas? Danke schon mal für eure Einschätzung dazu.

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Community-Antworten (14)

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Damei81

04.07.2025 um 14:06 Uhr

wielange war der MA da? hat der AG den MA auch wirklich gekündigt oder hat er euch nur angehört (heisst ja nicht das er auch kündigen muss)

A
AmSee

04.07.2025 um 14:53 Uhr

Nach Anhörung erfolgte zum Monatsende Juni die betr. Kündigung. MA hatte am 01.03.2024 angefangen.

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Damei81

04.07.2025 um 15:00 Uhr

dann hoffe ich das er KSchK erhoben hat.

aus dem Grund scheint der AG ihm ein neues Angebot gemacht zu haben!

Es wäre eine Änderungskündigung! aber dazu hättet ihr "angehört" werden müssen

A
AmSee

04.07.2025 um 15:09 Uhr

Genau, seh ich auch so mit der Änderungskündigung. Bis jetzt kam noch keine Anhörung zu den 30%... Unser BRV meint, das wären zwei getrennte Vorgänge, da ja vor einer Woche bei der Kündigung noch nicht klar war, dass doch ein Teil aus dem Programm dieses Bereichs noch 2 Jahre durchgeführt wird. Und damit gäb es dann höchstens ne Anhörung zur Neueinstellung.

G
ganther

04.07.2025 um 15:12 Uhr

Änderungskündigung vor Beendigungskündigung. Das hat der AG nicht beachtet, daher dürfte die Beendigungskündigung in einem Kündigungsschutz zu Staub zerfallen. Ich wünsche dem Kollegen viel Spaß

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Catweazle

04.07.2025 um 18:02 Uhr

Ich sehe zwischen Vertragsangebot und Änderungskündigung keinen Zusammenhang. Zumal es sich bei einer Vollzeit- und Teilzeitstelle um zwei verschiedene Arbeitsplätze handelt.

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Damei81

04.07.2025 um 18:23 Uhr

das wäre doch eine Änderungskündigung! Änderung der Stundenzahl!

C
Catweazle

05.07.2025 um 01:20 Uhr

Wenn man einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt ändern sich naturgemäß die Bedingungen. Dafür muss aber nicht gekündigt werden.

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Damei81

05.07.2025 um 01:43 Uhr

wenn man aber nicht unterschreibt aber der AG die Vertragsbedingung ändern will, muss er eine Änderungskündigung ausprechen!

C
Catweazle

05.07.2025 um 16:06 Uhr

Hier geht es um ein Angebot. Der Arbeitnehmer kann es ablehnen oder annehmen. Wenn er den Vertrag ablehnt kommt er nicht zustande. Die Kündigung an sich steht noch im Raum. Das Arbeitsverhältnis wird dann zu den ursprünglichen Konditionen fortgesetzt oder beendet.

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Damei81

05.07.2025 um 16:42 Uhr

wie immer hat Catweazle Recht

VB
Vic Brom

07.07.2025 um 09:26 Uhr

Wenn ich es richtig lese, soll aus dem unbefristeten ein befristeter Vertrag gemacht werden. Also nicht nur eine Reduzierung der Stunden. Damit wären das m.W. zwei Vorgänge. Die Begründung der Kündigung selbst (Auflösung der Abteilung) hat sich der AG selbst zerschossen mit der temporären Weiterführung. Also gute Chancen bei einer Klage.

Ihm bliebe nun zunächst die Änderungskündigung von 100% auf weniger Stunden und in 2 Jahren eine betriebsbedingte Kündigung. Ob der MA die Änderungskündigung akzeptiert oder der BR evtl. auch weitere Einsatzmöglichkeiten sieht, ist dann zu erörtern und zu prüfen.

H
hamsterpups

07.07.2025 um 10:02 Uhr

Hat der MA denn bisher überhaupt eine Kündigung erhalten oder hat er "nur" das befristete Angebot erhalten?

A
AmSee

07.07.2025 um 11:28 Uhr

Danke euch für eure Einschätzungen. Er hat die betr. Kündigung erhalten und dann eben paar Tage später für genau die bisherige Position das befristete reduzierte Vertragsangebot. Und er KSCHK eingereicht. Das neue Angebot hat er nicht unterschrieben. Der BR hatte dazu bisher keine Anhörung. Mal sehen wie das weitergeht...

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