betriebsbedingte Kündigung unbefr. Vertrag VZ - dann Angebot 30% befr.
Guten Tag Zusammen, wir haben bei uns im BR zum ersten Mal betriebsbedingte Kündigungen gehabt mit einem komischen Fall - finde ich: ein MA ist 100% unbefristet als Bildungsmanager tätig. Die Nachfrage lief nicht wie erhofft, also hat die GF dem MA betriebsbedingt gekündigt mit dem Hinweis, dass dieser Bereich geschlossen würde. BR hat die Frist verstreichen lassen. 5 Tage später erhält der MA ein befristetes Teilzeit-Angebot für die gleiche Tätigkeit. Angeblich weil dieser Bereich nun doch erst in 2 Jahren geschlossen werden soll. Das passt doch mit der der betriebsbed. Kündigung nicht zusammen, oder? Hattet ihr schon mal so etwas? Danke schon mal für eure Einschätzung dazu.
Community-Antworten (14)
04.07.2025 um 14:06 Uhr
wielange war der MA da? hat der AG den MA auch wirklich gekündigt oder hat er euch nur angehört (heisst ja nicht das er auch kündigen muss)
04.07.2025 um 14:53 Uhr
Nach Anhörung erfolgte zum Monatsende Juni die betr. Kündigung. MA hatte am 01.03.2024 angefangen.
04.07.2025 um 15:00 Uhr
dann hoffe ich das er KSchK erhoben hat.
aus dem Grund scheint der AG ihm ein neues Angebot gemacht zu haben!
Es wäre eine Änderungskündigung! aber dazu hättet ihr "angehört" werden müssen
04.07.2025 um 15:09 Uhr
Genau, seh ich auch so mit der Änderungskündigung. Bis jetzt kam noch keine Anhörung zu den 30%... Unser BRV meint, das wären zwei getrennte Vorgänge, da ja vor einer Woche bei der Kündigung noch nicht klar war, dass doch ein Teil aus dem Programm dieses Bereichs noch 2 Jahre durchgeführt wird. Und damit gäb es dann höchstens ne Anhörung zur Neueinstellung.
04.07.2025 um 15:12 Uhr
Änderungskündigung vor Beendigungskündigung. Das hat der AG nicht beachtet, daher dürfte die Beendigungskündigung in einem Kündigungsschutz zu Staub zerfallen. Ich wünsche dem Kollegen viel Spaß
04.07.2025 um 18:02 Uhr
Ich sehe zwischen Vertragsangebot und Änderungskündigung keinen Zusammenhang. Zumal es sich bei einer Vollzeit- und Teilzeitstelle um zwei verschiedene Arbeitsplätze handelt.
04.07.2025 um 18:23 Uhr
das wäre doch eine Änderungskündigung! Änderung der Stundenzahl!
05.07.2025 um 01:20 Uhr
Wenn man einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt ändern sich naturgemäß die Bedingungen. Dafür muss aber nicht gekündigt werden.
05.07.2025 um 01:43 Uhr
wenn man aber nicht unterschreibt aber der AG die Vertragsbedingung ändern will, muss er eine Änderungskündigung ausprechen!
05.07.2025 um 16:06 Uhr
Hier geht es um ein Angebot. Der Arbeitnehmer kann es ablehnen oder annehmen. Wenn er den Vertrag ablehnt kommt er nicht zustande. Die Kündigung an sich steht noch im Raum. Das Arbeitsverhältnis wird dann zu den ursprünglichen Konditionen fortgesetzt oder beendet.
05.07.2025 um 16:42 Uhr
wie immer hat Catweazle Recht
07.07.2025 um 09:26 Uhr
Wenn ich es richtig lese, soll aus dem unbefristeten ein befristeter Vertrag gemacht werden. Also nicht nur eine Reduzierung der Stunden. Damit wären das m.W. zwei Vorgänge. Die Begründung der Kündigung selbst (Auflösung der Abteilung) hat sich der AG selbst zerschossen mit der temporären Weiterführung. Also gute Chancen bei einer Klage.
Ihm bliebe nun zunächst die Änderungskündigung von 100% auf weniger Stunden und in 2 Jahren eine betriebsbedingte Kündigung. Ob der MA die Änderungskündigung akzeptiert oder der BR evtl. auch weitere Einsatzmöglichkeiten sieht, ist dann zu erörtern und zu prüfen.
07.07.2025 um 10:02 Uhr
Hat der MA denn bisher überhaupt eine Kündigung erhalten oder hat er "nur" das befristete Angebot erhalten?
07.07.2025 um 11:28 Uhr
Danke euch für eure Einschätzungen. Er hat die betr. Kündigung erhalten und dann eben paar Tage später für genau die bisherige Position das befristete reduzierte Vertragsangebot. Und er KSCHK eingereicht. Das neue Angebot hat er nicht unterschrieben. Der BR hatte dazu bisher keine Anhörung. Mal sehen wie das weitergeht...
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