Mündliche Absprachen zur Gehaltserhöhung
Wir haben im Betrieb eine Kollegin, die bei ihrer Einstellung ins Unternehmen folgende mündliche Absprache zur Gehaltserhöhung bekommen hat. Wenn Sie ihre Qualifikation (ADA Schein) erfolgreich bestanden haben, bekommen sie das gleiche Gehalt wie die anderen Kollegen. Nun war sie bei der GF um das zu klären. In der Zwischenzeit ist die Kollegin schwanger geworden, hat dies bei GF angezeigt und hat aber auch nachgefragt wie es nun mit ihrer Lohnangleichung aussieht was ihr bei der Einstellung versprochen wurde. Die GF sagte zu ihr, sie sind ja nun schwanger, gehen bald in Mutterschutz- wieso soll ich nun ihren Lohn anpassen. Was können wir als Betriebsrat tun, um das Problem für die AN zu lösen. Haben wir eine gesetzliche Basis auf die wir uns berufen können?
Community-Antworten (7)
03.07.2025 um 14:21 Uhr
Leider habt ihr da als BR wenig Chancen, das Gehalt betrifft in erster Linie ein Individuellan Anspruch. Die GL wird, wenn es hart auf hart kommt, vermutlich abstreiten, diese Zusagen gemacht zu haben und da nichts auf Papier steht, ist es dann Aussage gegen aussage.
Das einzige was die Kollegin machen kann, ist eine Zusammenfassung von dem gespräch in Form einer eMail schicken.
"Sehr geehrter XXX
in unser letzten Gespräch am DATUM habe ich mich erkundigt, ab wann sie die bei der Einstellung mündlich zugesagte Gehaltserhöhung umsetzen würden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sehen Sie aufgrund meiner Schwangerschaft keinen Anlaß mehr mein gehalt entsprechend der Zusage anzupassen. Sollte ich das falsch verstanden habe, bitte ich um ein enstrpechende Rückmeldung..."
Möglicherweise gibt die Reaktion der GL dann eine Grundlage um nach dem AGG zu klagen. Wenn ihr als BR Infomation habt, dass dies im Betrieb gängiger Praxis ist, könnt ihr bei so einer Klage natürlich als Zeuge zur Verfügung stehen.
04.07.2025 um 08:43 Uhr
Die letzte Antwort kannst du getrost ignorieren.
04.07.2025 um 09:27 Uhr
Der Troll hat einen neuen Namen
04.07.2025 um 10:02 Uhr
Ist Euch mal was aufgefallen?
Nie, wenn der Troll aus seinem Loch gekrochen kommt, taucht der User unter "neuer Benutzer" auf. Als ob ein System dahinter stünde und er sich zig Pseudonyme gesichert hat.
Ich hoffe ja mal dass es wirklich bald einen Relaunch der Seite gibt, mit entsprechenden Mechanismen zur Verifizierung.
Bei der Gelegenheit habe ich einen Vorschlag, der sich jetzt schon umsetzen ließe: Einfach mal die User löschen, die z.B. seit nem halben Jahr nicht online waren. Mitlesen kann eh jeder, und "Vorrats-Namen" des Trolls wären dann auch gleich mit weg.
04.07.2025 um 10:05 Uhr
"Nebenabreden bedürfen der Schriftform", "Nebenabreden wurden nicht getroffen" so oder so ähnlich steht es in den meisten Verträgen. Damit ist der rechtlich durchsetzbare Anspruch praktisch ausgeschlossen.
04.07.2025 um 13:00 Uhr
aber bei Schriftformklauseln sollte man genau hinschauen:
04.07.2025 um 14:16 Uhr
"Nie, wenn der Troll aus seinem Loch gekrochen kommt, taucht der User unter "neuer Benutzer" auf. Als ob ein System dahinter stünde und er sich zig Pseudonyme gesichert hat."
Schauen wir mal: "Der neueste Benutzer ist Binchen2"
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