Besteht noch Handlungs- und Beschlussfähigkeit?
Hallo BR- Schwarm Wissen,
wir sind ein 9er Gremium ohne Nachrücker. Ein ständiges MG ist Dauerkrank und wir waren schon lange nicht mehr alle 9 MG zusammen in einer Sitzung. Beschlussfähig sind wir, da bei den Sitzungen min. 5 oder 6 MG anwesend sind aber halt seit langer seit nicht mehr Komplett gewesen. Kann uns das Nachteilig angeheftet werden und sind unsere letzten Beschlüsse anfechtbar?
Hab da mal was gehört dass sich ein Gremium in regelmäßigen Abständen in voller Stärke treffen muss??
Gibt's da ein Gerichtsurteil oder Erfahrung eurer Seite?
Grüße
Community-Antworten (6)
01.07.2025 um 20:00 Uhr
solange ihr die Sollstärke habt, auch wenn nicht alle da sind (Krank, Urlaub), zählt 13 Abs.2 Nr. 3 BetrVG nicht!
01.07.2025 um 20:34 Uhr
"Kann uns das Nachteilig angeheftet werden und sind unsere letzten Beschlüsse anfechtbar?"
Nein, siehe Antwort von Damei81.
"Hab da mal was gehört dass sich ein Gremium in regelmäßigen Abständen in voller Stärke treffen muss??"
Ich weiß zwar nicht, wo man sowas hört oder liest ... aber das ist Unsinn!
01.07.2025 um 20:56 Uhr
selbst wenn ihr, noch einen verliert, sind die Beschlüsse wirksam! Ihr müsst nur unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen!
02.07.2025 um 00:26 Uhr
wenn von 9 BR Mitgliedern 4 krank sind und es wie hier keine Nachrücker gibt dann seid ihr mit 3 anwesenden Beschlussfähig was personelle Sachen angeht (prinzipiel alles was eine Frist hat) bei anderen Dingen bin ich mir nicht so schlüssig ob das da auch gilt.
02.07.2025 um 11:36 Uhr
Ich lese hier bei einem Seminaranbieter - In einer Situation, wo ein Teil der Betriebsratsmitglieder zeitweilig verhindert ist und es nicht genügend Ersatzmitglieder gibt, um den Betriebsrat zahlenmäßig auf seine eigentliche Größe aufzufüllen, ist der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats die Anzahl der verbleibenden Betriebsratsmitglieder ist, also die Anzahl der Betriebsratsmitglieder, nicht verhindert sind.
Ich sehe allerdings keinerlei Rechtsgrundlage, Kommentar oder Urteil für diese Meinung, würde mich nicht drauf verlassen.
02.07.2025 um 12:29 Uhr
Es gibt dieses Urteil. 7 AZR 437/80
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