Muss die Beschlußfähigkeit erneut festgestellt werden, wenn ein BR-Mitglied die Sitzung vorzeitig verlässt?
Hallo,
zu Beginn der Betriesratssitzung stellen wir überlicherweise die Beschlußfähigkeit fest. Was ist nun, wenn ein BR-Mitglied die Sitzung vorzeitig verlässt und dann Beschlüsse gefasst werden, ohne das die Beschlußfähigkeit erneut festgestellt wurde? Ist es notwendig, die Beschlußfähigkeit immer wieder neu festzustellen, wenn sich der Teilnehmerkreis während einer Sitzung ändert?
Wenn eine Beschlußfähigkeit erneut festgestellt werden muss, habe ich eine weitere Frage. Mal angenommen der BR hat Wiedersproch zu einer geplanten ordentlichen Kündigung eingelegt. Ist dieser Wiederspruch nun wegen eines Formfehler ggf. ungültig und welche Konsequenz kann das für den gekündigten Mitarbeiter haben?
Community-Antworten (8)
11.11.2006 um 14:25 Uhr
Ist den für den der früher gegangen ist ein Ersatz erschienen ?? Ansonsten habt ihr ein Problem den dann wart ihr nicht beschlussfähig gewesen
11.11.2006 um 14:33 Uhr
@BR-Neuling, dass eine Beschlussfassung vorgesehen ist, steht doch auf der Einladung/Tagesordnung. Warum wird, sollte eines der BR-Miglieder die Sitzung vorzeitig verlassen, diese Beschlussfassung nicht vorgezogen?
11.11.2006 um 15:34 Uhr
@Nordi Nein, es ist kein Ersatz gekommen
@Mona-Lisa ja, der BR geht davon an, dass wenn erstmal die Beschlußfähigkeit festgestellt wurde, auch Beschlüsse gefaßt werden können.
Unser BR besteht aus 7 Mitgliedern. Es gab an diesen Tag zwei Beschlüsse, davon ist der erste einstimmig mit 7 ja Stimmen gefasst worden, dann hat ein BR-Mitglied die Sitzung verlassen, der andere Beschluss ist mit 6 Ja-Stimmen gefasst worden. Grundsätzlich gab es also eine Mehrheit. Die Frage ist, ob hier ein Formfehler vorliegt, da die Beschlußfähigkeit nicht erneut festgestellt wurde. Der letzte Beschlus war ein Wiederpruch gegen eine geplante Kündigung. Damit der MA nun auf Weiterbeschäftigung klagen kann benötigt er den Wiederspruch des BR.
Ist der Wiederspruch nun evtl. ungültig kann der MA jetzt nur auf Wiedereinstellung klagen, aber dass kann dauern und in der zwischenzeit erhält er keine Bezüge. Richtig?
11.11.2006 um 16:12 Uhr
Nordi,
wenn ein BRM die Sitzung verlässt und es dies nicht wegen Sturzgeburt, eigenem Todesfall oder ähnlichen Widerwärtigkeiten getan hat, dann DARF kein Ersatzmitglied geladen werden.
BRNeuling,
Ihr gebt dem AG den Widerspruch zur Kenntnis und diesem steht es frei, die korrekte Beschlussfassung anzuzweifeln. Da würde ich ihm aber keine Schützenhilfe leisten. Meines Erachtens reicht es, wenn der BR Beschlussfähig war, mir ist keine Regelung verinnerlicht, dass die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung explizit festgestellt werden muss. Dies betrachte ich mehr als protokollarischen Akt.
11.11.2006 um 16:15 Uhr
@BRNeuling, die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung ist ausreichend. Wenn ein BR-Mitglied vor der 2. Beschlussfassung die Sitzung verlässt, seid ihr trotzdem beschlussfähig. § 33 Rd. 18 BetrVG Fitting 22. Auflage :-))..... Der Widerspruch ist nicht ungültig. Dem MA steht es natürlich frei, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. (innerhalb 3 Wochen!) Ab dem Tag, an dem der MA nicht mehr bei der Firma ist, bekommt er logischerweise auch keine Bezüge mehr.
BR-Neuling, ich hab aber immer noch ein Problem damit, warum die Kündigung nicht vorgezogen und behandelt wurde, während das "7. BR-Mitglied" noch anwesend war!
11.11.2006 um 18:04 Uhr
Hi,
ist es überhaupt zulässig, wenn ein BRM die Sitzung einfach verlässt? Mal abgesehen von den gründen die Ramses genannt hat. Schliesslich hat doch die BR Arbeit vorrang.
Wurde das verlassen der Sitzung durch das BRM schon im vorfeld angekündigt, oder war das eher spontan?
Gruß
da-grinch
11.11.2006 um 18:20 Uhr
da-grinch, man kann ja das BRM nicht festbinden...
Ramses, da-grinch, m.E. gibt es noch einige Gründe mehr, die dazu führen können, dass ein BRM die Sitzung verlässt.
- Kind krank,
- Übelkeit
- Fortbildungsbeginn am Nachmittag oder Vortrag zu dem man durch den BR entsendet wird...
11.11.2006 um 20:12 Uhr
Hallöle !
Wenn eine BR-Mitglied die BR-Sitzung verläßt, verläßt er sie. Basta. Aus welchem Grund auch immer. jedes einzelne BR Mitglied kann sich dann sein Teil denken und wenn es nicht vom vorgebrachten Grund des Verlassens überzeugt sein sollte, kann es sich im BR Mehrheiten suchen und den Kollegen oder der Kollegin (vieleicht im Widerholungsfall) bis hin mit Ausschluss aus dem BR nach § 23 bedrohen. Für die Beschlussfähigkeit ist nur wichtig, dass mehr als die Hälfte der Kollegen anwesend ist , also bei 7 Mitgliedern 4 und bei neun 5 bei 11, 6 Mitglieder usw. usw.. Die Beschlussfähigkeit muss nicht jedesmal neu festgestellt werden sondern sie tritt, auf Grund der zahlenmäßigen Anwesenheit von allein ein oder nicht.
Grüssle Alter Betriebsrat
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