Betriebsratssitzung - Beschlussfähigkeit
Hallo liebes Forum,
wir sind ein Betriebsrat bestehend aus 3 Mitgliedern. Ein Mitglied befindet sich zur Zeit im Urlaub, ist aber telefonisch erreichbar. Nachrrücker bzw. Erstazmitglieder sind nicht vorhanden. Können mir trotzdem eine Betriebsratssitzung durchführen, indem wir das driite Mitglied per Telefon "dazuschalten"?
Finde ich irgendwo etwas schriftlich, über die Beschlüssfähigkeit? § 33 des BetrVG ist mir bekannt. Ich meine, wo verankert ist, dass es mind. 3 Mitglieder sein müssen, für eine Beschlussfahigkeit.
Vielen Dank für Eure Antworten
Community-Antworten (3)
11.07.2007 um 10:36 Uhr
Also telefonische Teilnahme ist soweit ich weiß nicht möglich, aber beschlußfähig seid ihr doch auch mit 2 anwesenden MItgliedern. Um einen Beschluß zu fassen müssen bloß beide zustimmen.
§33 BetrVG (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
meik
11.07.2007 um 23:42 Uhr
Eine Beschlußfassung per Telefon ist nicht zulässig. Aber was spricht dagegen mit dem verhinderten Betriebsratskollegen in einer Sitzung per Telefon zu kommunizieren. Die Beschlüsse kann ja der Betriebsrat mit seinen anwesenden Betriebsratsmitgliedern fassen.
12.07.2007 um 12:39 Uhr
Danke für Eure Antworten :o)
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