Szenario: Der BR besteht aus 9 Personen, 2 davon sind weiblich, alles korrekt. Kurzfristig ist eine BR-Sitzung einzuberufen werden. Einige sind entschuldigt verhindert, es werden ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit § 15 BetrVG Nachrücker bestellt. Zur Sitzung ERSCHEINEN nur 5 BR-Mitglieder, der Zahl nach wäre Beschlussfähigkeit gegeben. Aber: davon wären 4 männlich, 1 weiblich – ist man dennoch beschlussfähig? Oder MÜSSEN zur Beschlussfähigkeit mind. 2 weiblich anwesend sein?

§§15 (2), 25 (2) BetrVG sind da m.M. eindeutig uneindeutig.