Erstellt am 18.10.2019 um 10:04 Uhr von Pjöööng
Maßgeblich ist hier doch der § 33(2) BetrVG. Dort gibt es keine weiteren Einschränkungen. Also: beschlussfähig!
Erstellt am 18.10.2019 um 11:28 Uhr von seehas
Beschlussfähig ist der BR wenn gültig geladen wurde und eine ausreichende Anzahl BR Mitglieder anwesend ist. Es sieht für mich so aus, als ob beide Bedingungen erfüllt sind. Unter Umständen kommt es noch darauf an, warum es notwendig war eine Sitzung so kurzfristig einzuberufen. Wenn es keinen erkennbaren Grund für die Eile gab, dann gab es auch keinen Grund für die kurze Ankündigungsfrist. Wenn die Eile also mißbräuchlich war, dann sind die gefassten Beschlüsse anfechtbar.