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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geschlecht in der Minderheit relevant zur Beschlussfähigkeit?

M
mamagarn
Okt 2019 bearbeitet

Szenario: Der BR besteht aus 9 Personen, 2 davon sind weiblich, alles korrekt. Kurzfristig ist eine BR-Sitzung einzuberufen werden. Einige sind entschuldigt verhindert, es werden ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit § 15 BetrVG Nachrücker bestellt. Zur Sitzung ERSCHEINEN nur 5 BR-Mitglieder, der Zahl nach wäre Beschlussfähigkeit gegeben. Aber: davon wären 4 männlich, 1 weiblich – ist man dennoch beschlussfähig? Oder MÜSSEN zur Beschlussfähigkeit mind. 2 weiblich anwesend sein?

§§15 (2), 25 (2) BetrVG sind da m.M. eindeutig uneindeutig.

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

18.10.2019 um 12:04 Uhr

Maßgeblich ist hier doch der § 33(2) BetrVG. Dort gibt es keine weiteren Einschränkungen. Also: beschlussfähig!

S
seehas

18.10.2019 um 13:28 Uhr

Beschlussfähig ist der BR wenn gültig geladen wurde und eine ausreichende Anzahl BR Mitglieder anwesend ist. Es sieht für mich so aus, als ob beide Bedingungen erfüllt sind. Unter Umständen kommt es noch darauf an, warum es notwendig war eine Sitzung so kurzfristig einzuberufen. Wenn es keinen erkennbaren Grund für die Eile gab, dann gab es auch keinen Grund für die kurze Ankündigungsfrist. Wenn die Eile also mißbräuchlich war, dann sind die gefassten Beschlüsse anfechtbar.

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