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Gemeinschaftsbetrieb und Wirtschaftsausschuss

R
rkern
Jun 2025 bearbeitet

Hallo,

wir sind gerade dabei einen BR zu gründen. Meiner Auffassung nach liegt bei uns ein Gemeinschaftsbetrieb vor aus einer Holding und der Tochter GmbH. Unsere Geschäftsführung der Tochter GmbH sind gleichzeitig auch in der Holding die Führungsetage (CEO und CSO). Die Holding hat aber weniger als 100 ständige MA, wobei die Tochter GmbH ca. 150 MA hat. Ich habe mich intensiv jetzt damit beschäftigt und aufgrund unserer Unternehmensstruktur und dem Betrieb bin ich mir zu 90% sicher, dass wir Teil eines Gemeinschaftsbetriebs sind. In Vorarbeit für das BR Gremium habe ich mich nun mit der Gründung des WA beschäftigt. Ich habe gelesen, dass bei dieser bei einem Gemeinschaftsbetrieb nur beim herrschenden Unternehmen zu gründen sei, was in unserem Falle die Holding ja ist. Diese hat aber ja in der Regel nicht mehr als 100 ständige MA. Meine Frage daher lautet: Ist ein WA in dieser Situation überhaupt zu errichten und wenn ja wo? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße

19605

Community-Antworten (5)

S
seehas

12.06.2025 um 09:11 Uhr

An deiner Stelle würde ich mich mit dieser Frage an die für euch zuständige Gewerkschaft wenden oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrung in BR Arbeit.

LA
Lutius Albutius

12.06.2025 um 12:22 Uhr

Zitat seehas : An deiner Stelle würde ich mich mit dieser Frage an die für euch zuständige Gewerkschaft wenden oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrung in BR Arbeit.

Volltreffer

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rkern

12.06.2025 um 13:15 Uhr

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Ja ich habe das schon befürchtet, dass wir da ohne eine Rechtsberatung kaum auskommen werden. Vielen Dank nochmal.

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rtjum

12.06.2025 um 16:57 Uhr

aber da ihr noch bei der BR-Gründung seid, werdet ihr vom AG noch keine Anwaltskosten übernommen bekommen. Erstmal den BR wählen, konstituieren dann das Thema mit dem AG aufnehmen und wenn der anderer Meinung ist als ihr, dann entsprechenden Beschluss fassen und ab zum Anwalt.

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rkern

12.06.2025 um 17:27 Uhr

Das mit dem Gemeinschaftsbetrieb ist auch etwas was ich (ich werde vermutlich der BRV werden) mit als erstes klären möchte, da der AG im Vorfeld Personalverschiebungen aus der Tochter in die Holding schon angekündigt und teilweise schon vorher durchführen möchte. Für die BR Arbeit und ganz generell auch ist das ja durchaus relevant. Aktuell arbeiten noch alle MA in der Tochter, aber das wird sich definitiv ändern. Einzelne Abteilungen sollen nämlich in die Holding wechseln.

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