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Gemeinschaftsbetrieb und Neuwahlen

B
Bulle
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen/Innen,

ich benötige eure Hilfe!1 Flogendes Problem gibt es gerade bei uns. Seit dem 1.1.2016 hat unsere Firma sich mit einer anderen Firma zusammengeschlossen und einen Gemeinschaftsbetrieb gegründet. In den Gemeinschaftsbetrieb wurden 3 Mitarbeiter der neuen Firma eingefügt. Wir ( die alte Firma) hat 28 Mitarbeiter. Nun will die GL das wir im Juni neu wählen obwohl sich im großen und ganzen an der Struktur des alten Betriebes nicht geändert hat. Die Begründung der GL ist das 3 neu Mitarbeiter in Betrieb gekommen sind. Wir sind der Meinung das dies Quatsch ist da ja jede Firma mit BR bei Neueinstellungen neu wählen müsste. Oder?? Des weiteren mein die GL das wenn wir im Juni wählen das diese Wahl nur für zwei Jahre gelten würde da ja die offizelle Wahl sowieso wieder in zwei Jahren wäre. Ich bin der Meinung das ein Mandat nach der Wahl für 4 Jahre gilt. Bin ich da falsch? Falls nicht sollen wir uns einen Anwalt nehmen? Vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

19.05.2016 um 14:23 Uhr

Na wenn AG was vom Betriebsrat wollen würd ich immer nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptungen fragen. ;-)

Meiner Ansicht nach müsstet Ihr nur Neuwahlen einleiten wenn die Voraussetzungen des §13 BetrVG erfüllt werden würden. Also lasst Euch alle Unterlagen zu diesem Zusammenschluss (die Ihr eigentlich ja schon haben solltet) geben und nehmt Euch einen Rechtsanwalt als Sachverständigen.

G
gironimo

19.05.2016 um 17:45 Uhr

Naja - vielleicht § 21a BetrVG

Falls nicht sollen wir uns einen Anwalt nehmen?<

Erst bin ich da der Meinung von moreno. Wer was will, soll auch sagen warum: Also Arbeitgeber fragen. Ansonsten aber ist es nie verkehrt, bei den verschiedenen Optionen bei Fusionen einen Anwalt zu fragen.

P
Pjöööng

19.05.2016 um 18:31 Uhr

Die zu klärende Frage ist, ob hier tatsächlich zwei Betriebe zu einem neuen Betrieb zusammengefasst werden, oder ob der kleinere Betrieb in den größeren eingegliedert wird.

Leider gibt es keinen Kriterienkatalog auf Grund dessen sich entscheiden lässt, ob es sich um eine Zusammenfassung oder um eine Eingliederung handelt. Die Zahlen scheinen eher für eine Eingliederung zu sprechen.

Egal ob Eingliederung oder Zusammenfassung: Die nächsten Wahlen finden dann 2018 statt.

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