Erstellt am 08.08.2016 um 15:56 Uhr von gironimo
Sind denn die Unternehmen am gleichen Standort?
Wie funktioniert das denn jetzt mit dem hin und her der Arbeitnehmer?
Erstellt am 08.08.2016 um 16:03 Uhr von locumtenens
Zur Frage 1: Ja, es gibt Tätigkeiten, die am Unternehmenssitz (beider Unternehmen) durchgeführt werden, die Mehrheit der Beschäftigten läuft in Einzelbezirken umher.
zu Frage 2): AN werden nach Arbeitsanfall (Sortierung, Verladen, Ausfahren) am/vom Betriebssitz für wechselnde Aufgaben für beide Unternehmen eingesetzt, ohne dass dies geregelt wäre.
Erstellt am 08.08.2016 um 17:45 Uhr von gironimo
Ich würde an Eurer Stelle erst einmal einen Fachanwalt um eine Einschätzung der Geschäftsstrukturen bitten. Das wäre dann Sachverständigentätigkeit im Sinne des Paragraph 80 BETRVG.
Erstellt am 08.08.2016 um 18:34 Uhr von ganther
unser AG wollte unbedingt den Gemeinschaftsbetrieb (hat dadurch 2 weitere Gremien eliminiert). Der BR wollte es nicht und es kam zu einem Beschlussverfahren bis zum BAG. BAG gab sah es wie der AG..... einheitliche Leitung, gemeinschaftliche Nutzung von Betriebsmitteln, Austausch von AN....
Erstellt am 09.08.2016 um 07:45 Uhr von UliPK
Betriebsverfassungsgesetz
§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer
von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder
2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder
mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen
zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs
wesentlich ändert.
Unsere Firma wurde damals aufgeteilt bevor wir einen BR hatten.
Haben uns auf §1 Abs. 2 berufen und sind damit auch durchgekommen.
Haben einen BR für beide Betriebe.
Bei uns hatte das ohne aufhebens geklappt, bei euch würde ich auch, wie "gironimo"
schon geschrieben hatte einen Fachanwalt hinzuziehen um das mal zu klären.
Erstellt am 09.08.2016 um 08:18 Uhr von locumtenens
Vielen Dank allen für die hilfreichen Beiträge!
Ich bin mit meinem BRV einer Meinung, dass viel Vorsicht geboten ist bei solch einer Überprüfung. Deshalb werden wir uns auch bei der Gewerkschaft beraten lassen und die Sache gaaaanz in Ruhe angehen. Bis zur nächsten BR-Wahl sind es noch gut 20 Monate und wer weiß, ob die organisatorischen Strukturen sich bis dahin nicht wieder ändern.