Hallo liebes Forum,
bei uns gibt es in einem Bereich A einen Mitarbeiterüberhang, der mangels Aufträgen auch nicht mehr zurück gehen wird. In einem benachbarten Bereich B haben wir einen Mitarbeitermangel. Die Kollegen aus A könnten nach kurzer Einarbeitung in B arbeiten, die Arbeitsplätze dort sind aber deutlich niederwertiger und auch unbeliebt. Freiwillig will da keiner hin, auch wenn das bisherige Gehalt trotz niederwertigerer Tätigkeit schriftlich garantiert bliebe.

Was könnte den Kollegen drohen? Versetzung, Änderungskündigung?

Kann der BR einer Versetzung widersprechen? Ich denke, ja, denn der Arbeitsplatz entspricht nicht der im Arbeitsvertrag genannten Tätigkeit. Ist das so?

Dem Unternehmen bliebe dann noch der Weg der Änderungskündigung. Oder?
Ist da wie bei einer normalen betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl zu beachten?
Falls die durchgeführt wurde, hat der Kollege dann eine Chance mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Vertragsänderung vorzugehen?

Danke