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Bestätigung zu Freistellung

T
Tom22
Jun 2025 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir haben einen Manteltarifvertrag in dem geregelt wurde das die Kollegen zum Facharztbesuch freigestellt werden . Nun verlangt der Arbeitgeber von einigen Betriebsräten und Kollegen eine Vorlage zu Bestätigung des Besuches ,obwohl dies so nicht im Manteltarifvertrag steht. Ist er dazu berechtigt oder brauch er einen triftigen Grund dafür ?

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Community-Antworten (12)

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Kehler

04.06.2025 um 09:28 Uhr

Ich kenn den Manteltarif nicht, um welchen handelt es sich den? Im TVöD steht folgendes: TVöD §29 f): Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss, erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten.

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Tom22

04.06.2025 um 09:41 Uhr

Stop!!! Wir haben einen Haustarifvertrag . Da fehlt das der Arbeitgeber das verlangen darf !!

K
Kehler

04.06.2025 um 09:59 Uhr

Wie will den der AN dann Nachweisen wie lange er beim Arzt war und ob er überhaupt beim Arzt war?

Eventuell könnte auch folgendes greifen: AN müssen ihrem AG auf Verlangen nachweisen, wie lange sie während der Arbeitszeit beim Arzt waren. Dies ist Teil der Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, damit dieser über Grund und Dauer der Abwesenheit informiert ist.

M
Moreno

04.06.2025 um 10:49 Uhr

Dann schreib doch mal was genau in Eurem Haustarifvertrag drin steht. Eine pauschale Freistellung ohne Nachweis kann ich mir nicht vorstellen! Dann bräuchte ich ja einfach nicht auf Arbeit kommen wenn ich was anderes vorhabe!

G
ganther

04.06.2025 um 15:30 Uhr

zivilrechtlicher Grundsatz: wer etwas begehrt, der hat darüber Nachweis zu führen. Spätestens wenn der AG keine Zeitgutschrift gibt und du klagst, wirst du es dem Gericht nachweisen müssen

L
LK327

04.06.2025 um 15:50 Uhr

Sollte doch vollkommen klar sein, dass man nachweisen muss, das die Freistellung für den Arzt Besuch berechtigt ist.

A
alraune

04.06.2025 um 19:14 Uhr

Wo ist das Problem ? Ich muss während der Arbeitszeit zum Arzt, ich sag Bescheid, dass ich eine Anwesenheitsbescheinigung brauche, wenn ich fertig bin drückt mir die MFA diese in die Hand. Die gebe ich beim Arbeitgeber ab. Sollte ich nicht wollen, dass mein AG weiß, dass ich während der Arbeitszeit zum Psychiater gehe, kann mein behandelnder Arzt ein Arrangement mit meinem Hausarzt treffen, so dass der Stempel meines Hausarztes auf dem Nachweis steht.

C
celestro

04.06.2025 um 23:17 Uhr

"so dass der Stempel meines Hausarztes auf dem Nachweis steht."

Was soll das bringen? Aus dem Startpost:

"das die Kollegen zum Facharztbesuch freigestellt werden ."

Hausarzt == Facharzt

OH
Olav HB

05.06.2025 um 11:12 Uhr

Hausarzt = Facharzt für Allgemeinmedizin

C
celestro

05.06.2025 um 22:13 Uhr

Ich nehme mal an, das hier nicht einfach jeder Arztbesuch gemeint ist. Aber vielleicht kann der TE uns da „erleuchten“.

T
Tom22

05.06.2025 um 23:06 Uhr

Hallo ich sehe das im Zusammenhang mit Karenztagen ,dort darf nur der Arbeitgeber bei einen triftigen Grund am 1 Tag eine Krankschreibung verlangen . Wie ist es beim Arztbesuch ? Bei uns steht nur im Vertrag das der Mitarbeiter freizustellen wäre . Deswegen meine Frage ,darf der Arbeitgeber nur bei begründeten Verdacht die Bescheinigung vom Arzt einsehen .Oder ist der Arbeitnehmer trotz BV immer Verpflichtet einen Nachweisvorzulegen .Was meint ihr .

K
Kehler

06.06.2025 um 09:09 Uhr

"darf nur der Arbeitgeber bei einen triftigen Grund am 1 Tag eine Krankschreibung verlangen .

Wie kommst du darauf das der AG einen triftigen Grund dazu braucht? Im §5 EntgFG (1) steht: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Anscheinend drehen wir uns hier im Kreis. Es sollten eigentlich alle fragen geklärt sein.

btw: bei uns ist es egal welcher Arzt das ist, wenn die Behandlung nur während der Arbeitszeit stattfinden kann, gibt es die Freistellung. Natürlich mit Bescheinigung des Arztes, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

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