Bestätigung Arzttermin
Hallo zusammen, kann der AG vom AN verlangen, dass er eine Bestätigung vom Arzt vorlegt, dass ein Arzttermin nicht anders gelegt werden konnte als in der Arbeitszeit? (Nicht die Bestätigung, dass der AN da war, sondern, dass der Termin wirklich nicht anders zu legen war) Wenn ja - wo steht das? Danke für eure Rückmeldungen
Community-Antworten (6)
19.04.2016 um 17:45 Uhr
Liegt der Arztbesuch in der Arbeitszeit, muss der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass eine Notwendigkeit zum Arztbesuch während der Arbeitszeit bestand. Führt der Arbeitgeber ein Formular ein, auf dem die Arbeitnehmer die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit vom Arzt bescheinigen lassen sollen, so trifft er damit eine Regelung der betrieblichen Ordnung, bei der der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zwingend mitzubestimmen hat (BAG, Beschluss v. 21.1.1997, 1 ABR 53/96). Quelle: Thüsing, von Steinau, Steinbrück u.a. BGB 616
19.04.2016 um 19:55 Uhr
..... und der BR würde dieser dann nur zustimmen, wenn der AG eventuelle Kosten, die der Arzt für diese Bescheinigung verlangt, trägt.
19.04.2016 um 20:28 Uhr
Gironimo, du gehst mal wieder am Gesetz vorbei.
Der AN ist gesetzlich verpflichtet, ein entsprechendes Schreiben vorzulegen. Hier kann der BR überhaupt nicht eine Verweigerungshaltung einnehmen und das an Nebenbedingungen knüpfen.
19.04.2016 um 23:52 Uhr
Pickel, deine Kreativität zu Gunsten der AG in allen Ehren, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutsche Ärzteschaft besonders erfreut wäre über diese deine neueste Idee.
20.04.2016 um 09:16 Uhr
Hartmut, wie meinen?
Du scheinst einfach mal wieder überhaupt nicht im Thema zu sein.
20.04.2016 um 13:31 Uhr
Jemand der einen Anspruch geltend macht wird schon darlegen müssen dass der Anspruch besteht.
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