Erstellt am 19.04.2016 um 15:45 Uhr von moreno
Liegt der Arztbesuch in der Arbeitszeit, muss der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass eine Notwendigkeit zum Arztbesuch während der Arbeitszeit bestand. Führt der Arbeitgeber ein Formular ein, auf dem die Arbeitnehmer die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit vom Arzt bescheinigen lassen sollen, so trifft er damit eine Regelung der betrieblichen Ordnung, bei der der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zwingend mitzubestimmen hat (BAG, Beschluss v. 21.1.1997, 1 ABR 53/96). Quelle: Thüsing, von Steinau, Steinbrück u.a. BGB 616
Erstellt am 19.04.2016 um 17:55 Uhr von gironimo
..... und der BR würde dieser dann nur zustimmen, wenn der AG eventuelle Kosten, die der Arzt für diese Bescheinigung verlangt, trägt.
Erstellt am 19.04.2016 um 18:28 Uhr von Pickel
Gironimo, du gehst mal wieder am Gesetz vorbei.
Der AN ist gesetzlich verpflichtet, ein entsprechendes Schreiben vorzulegen. Hier kann der BR überhaupt nicht eine Verweigerungshaltung einnehmen und das an Nebenbedingungen knüpfen.
Erstellt am 19.04.2016 um 21:52 Uhr von Hartmut
Pickel, deine Kreativität zu Gunsten der AG in allen Ehren, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutsche Ärzteschaft besonders erfreut wäre über diese deine neueste Idee.
Erstellt am 20.04.2016 um 07:16 Uhr von Pickel
Hartmut, wie meinen?
Du scheinst einfach mal wieder überhaupt nicht im Thema zu sein.
Erstellt am 20.04.2016 um 11:31 Uhr von Pjöööng
Jemand der einen Anspruch geltend macht wird schon darlegen müssen dass der Anspruch besteht.