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Wann ist das korrekte Austrittsdatum des Azubis bei Antrag auf Beendigung?

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Looping3311
Okt 2024 bearbeitet

Ich habe folgenden Fall und komme einfach nicht weiter.

Azubi startet am 01.09. seine Ausbildung beim öffentlichen Dienst (Bund TVÖD) Am 04.10. ist er zuletzt anwesend, ab dem 07.10. beginnt eine Theorie-Phase, wo er nicht mehr erscheint Am 07.10. informiert er die Ausbildungsleitung, dass er abbrechen möchte. Am 07.10. sendet er ein Schreiben, welches am 10.10. eintrifft mit dem Antrag auf Beendigung der Ausbildung. Am 14.10. erscheint er beim Arbeitgeber und gibt die Arbeitsmaterialien zurück und erhält eine Bestätigung seiner "Kündigung" zum 31.10. (weil die Ausbildungsleitung das so mitteilte). Gleichzeitig kündigt der Sachbearbeiter an, dass es sein kann, dass er die Bestätigung evtl. ändern muss, weil der Azubi nicht mehr anwesend war, da ansonsten Rückforderungen entstehen werden. Am 16.10. sendet der Sachbearbeiter dem Azubi eine E-Mail und ein Schreiben, dass der Austritt zum 04.10. erfolgen muss, entsprechend auch die Bestätigung über "den Antrag zur Beendigung" dahingehend geändert.

Im Arbeitsvertrag steht der Standard, dass während der Probezeit jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden kann. Nun sucht der Sachbearbeiter die korrekte Vorgehensweise. Wann ist denn nun der korrekte Austritt oder ist das Verhältnis noch gar nicht gekündigt? Oder aber hat der Sachbearbeiter Blödsinn gemacht mit der ersten Bestätigung.

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Community-Antworten (6)

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jutti1965

17.10.2024 um 13:08 Uhr

BBiG § 22 Kündigung danach kann in der Probezeit jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden oder der Azubi selbst kündigen.

OH
Olav HB

17.10.2024 um 13:14 Uhr

Das kommt ganz entschieden darauf an, würde ein Anwalt sagen.

Am 10.10 hat der Azubi eine Kündigung in der Probezeit abgegeben, Je nachdem wie der Kündigungsfrist ist kommt man also mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses zum 31.10 tatsächlich hin.

Die Zeit vom 4.10 bis zum 31.10 ist, wegen "unentschuldigtes Fehlen" jedoch nicht Vergütungspflichtig. Ist auch klar, denn der Azubi hat sein vertraglich verpflichtete Leistung nicht erbracht, hat also kein Anspruch auf die Gegenleistung, seine Ausbildungsvergütung.

Eine Kündigung zum 4.10 ist technisch nicht möglich, denn das würde eine rückwirkende Kündigung sein (ich erkläre heute, dass ich gestern gekündigt habe...). Möglich wäre es jedoch im gegenseitigen Einvernehmen ein Aufhebungsvertrag zum 4.10 zu vereinbaren. Das könnte für alle Beteiligten die sauberste Lösung sein, kann allerdings Konsequenzen für evt. Leistung der Agentur für Arbeit haben (was die Eigenkündigung vom 10.10 allerdings auch hat).

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Looping3311

17.10.2024 um 13:25 Uhr

@jutti1965 das ist bekannt, die Frage ist ja, wann ist der Austritt, denn soweit ich weiß, muss auch in der Probezeit die Kündigung schriftlich erfolgen. Wenn ein Antrag auf Beendigung gleich einer Kündigung ist, dann also der 10.10.? Denn da ist die "Kündigung" eingegangen.

@Olav HB Kündigungsfrist haben wir hier keine, er beantragt die Beendigung in der Probezeit.

Der 04.10. war von mir eher als Austritt gemeint, aber dennoch klingt es unlogisch, richtig. Für mich klingt es ein wenig so, wenn ich beide Meldungen hier nehme, dass der 10.10. der sauberste Schnitt ist zum Austritt und der 07.09. bis 10.10. unentschuldigt eingetragen werden.

Dass das Ganze Konsequenzen hat hinsichtlich Leistung der Arbeitsagentur, das habe ich mir schon gedacht, um das zu umgehen, hätte der Arbeitgeber dann wohl seinerseits das Ausbildungsverhältnis beenden sollen, aber daran hat in dem Moment niemand gedacht...

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Looping3311

17.10.2024 um 21:31 Uhr

Und nun interessant: was ist, wenn der Azubi sich am 17.10. meldet und sagt, er sei vom 07.10. an krank gewesen? Eine AU würde ab dem 14.10. vorgelegt, vom 07.10. bis 10.10. Sei er krank ohne AU.

Krank ohne AU ist auch bei uns nur 3 Tage drin, da fehlen dann schon der 10.10. Und 11.10., aber kann man sich überhaupt nachträglich krank melden?

S
seehas

18.10.2024 um 10:36 Uhr

Ein ärztliches Attest kann rückwirkend ausgestellt werden wenn es am ersten erkrankungstag nicht möglich war einen Arzt aufzusuchen. Dies ist jedoch maximal 2 bis 3 Tage rückwirkend möglich, danach wird es für den Arbeitgeber einfacher die Beweiskraft des Attests vor Gericht anzuzweifeln. Diese Nummer ist also nicht mehr möglich. Im TVöD ist während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende festgelegt. § 622 BGB sieht eine Frist von 14 Tagen vor, die Einzelvertraglich nur in besonderen Fällen unterschritten werden kann. Eine Kündigung von Seiten des Azubi ist also frühestens zum 31.10.2024 möglich. Dies ist dann das Austrittsdatum. Ab dem 07.10 erhält er keinen Lohn mehr, da an diesem Tag die Tätigkeit eingestellt hat.

C
celestro

19.10.2024 um 02:58 Uhr

Was ist das Ziel der Krankmeldungen? Ich denke der Azubi will die Firma verlassen?

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