37/6-Bestätigung - was ist eine 37/6-Bestätigung in Bezug auf eine Schulung des Betriebsrates?
Was ist eine 37/6-Bestätigung in Bezug auf eine Schulungs des Betriebsrates?
Community-Antworten (1)
13.07.2006 um 14:18 Uhr
@ND2006 Das könnte eine vom AG geforderte Bestätigung des Seminaranbieters sein. Dieser möge - da der AG möglicherweise daran Zweifel hegt - sich erklären, dass die Schulung des BRM nach § 37 Abs. 6 BetrVG angeboten wird. Aber ich rede im Konjunktiv!
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