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Geschäftsführung verweigert weitere Kommunikation mit dem Betriebsrat

PS
Pilze Sammler
Jun 2025 bearbeitet

Moin Zusammen, aus der Vergangenheit haben wir als Gremium gelernt, Mails mit "Mit freundlichen Grüßen der Betriebsrat" zu beenden( Da der BR als Organ handelt und nicht einzelne Personen). Da in der Vergangenheit die "einzelne" genannte Person welche eine Mail geschrieben hat, oft angegriffen wurde, es sehr persönlich wurde, bis hin zur Anzeige etc. ( negativ). Quasi als Schutz aller BR Mitglieder und zukünftiger BR Mitglieder.

Der Ton wird derzeit etwas angezogen, da dem AG nicht immer so bewusst ist welche Verpflichtungen er dem BR gegenüber hat. In der letzten Mail, weist der AG darauf hin, das ihm der Ton des BR nicht gefalle. Weiter wurde mitgeteilt, das der AG nicht mehr dazu bereit ist Mails vom BR zu beantworten, wenn nicht der einzelne Verfasser unter der Mail aufgeführt wird. Die wichtigsten Mails und generell Schriftverkehr mit dem AG wird immer unter den Gremienmitgliedern abgesprochen.

Wir der BR sind der Auffassung das der AG hier genau wissen möchte welche Person mit ihm in dem "Ton" schreibt, welcher ihm nicht gefällt. Da einige unserer BR Mitglieder wichtige Positionen im Unternehmen haben, die Stimmung im Unternehmen aktuell auf manchen Ebenen nicht so gut ist, der AG schnell seine Schlüsse zieht, möchten wir "Mit freundlichen Grüßen der Betriebsrat" weiter nutzen, damit hieraus keine negativen Konsequenzen für die einzelnen BR Mitglieder entsteht ( ja ich weiß, dass dies nicht so sein sollte, jedoch kann nicht jeder seine Rolle trennen).

Muss das Gremium das machen? Kann dies auch als Verweigerung des AGS ausgelegt werden? Oder sollen wir einfach Zukünftig alle Einzelnamen des BR drunter setzten, so hat immer noch das ganze Gremium kommuniziert.

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Community-Antworten (10)

M
Moreno

02.06.2025 um 21:16 Uhr

Der Betriebsrat handelt über Mehrheitsbeschlüsse wer jetzt für was ist geht den AG nix an! Also weiterhin mit ...liebe Grüße der Betriebsrat unterschreiben. Will der AG etwas anderes haben soll das er einem Arbeitsrichter erklären

D
DummerHund

02.06.2025 um 21:30 Uhr

Was mir nicht so ganz einleuchtet, schreibt jeden aus den Gremium Mails an den AG.

Laut BetrVG ist der BRV das Sprachorgan der den gesamten BR nach außen hin Vertritt und den der AG an zu sprechen hat. Von daher ist der Absender ja eh immer gleich. Und da der BRV den Betriebsrat nach au0en hin vertritt kann der BRV auch mit freundlichen Grüßen der Betriebsrat die Mail absenden.

C
Catweazle

03.06.2025 um 00:33 Uhr

Ich bin nicht so optimistisch. Der AG sollte schon wissen ob das Schreiben vom BRV oder Vertreter stammt. Alle anderen Schreiben kann er folgenlos ignorieren. Z.B. erfordert der Widerspruch zu einer Kündigung außer den Gründen eine eigenhändige Unterschrift.

D
DummerHund

03.06.2025 um 00:50 Uhr

Gebe ich dir Recht. Ein AG kann es sich auch leicht machen und jedem BRM eine eigene Mail Addy geben mit eigenem Passwort und dann sagen...Ziel erreicht.

R
rtjum

03.06.2025 um 09:54 Uhr

"erfordert der Widerspruch zu einer Kündigung außer den Gründen eine eigenhändige Unterschrift." siehe BAG v. 10.03.2009, 1 ABR 93/07, BAG vom 11.06.2002, 1 ABR 43/01

aber ansonsten sehe ich das auch so, der AG sollte schon wissen, wer ihm schreibt, denn als BRV bzw als sBRV wenn BRV nicht da, ist man nun mal die einzige Person im Gremium die offiziell an den AG ran treten kann. Gerade in Unternehmen mit, na sagen wir mal, tendenziell eher BR-feindlichen Leitungen schützt das alle anderen und man schreibt dann halt in jede Mail sowas wie "der BR hat in seiner Sitzung vom ... beschlossen..."

OH
Olav HB

03.06.2025 um 11:33 Uhr

Alle Schriftverkehr unseren BR geht entweder mit meinem Namen und "Vorsitzender" oder unter den namen der aktierenden Stellverterin mit entsprechenden zusatz raus. Es gibt kein Mail, der nicht im Namen des Gremiums verschickt wird. (Identisch bei Ausschüsse, da ist es der Ausschussvorsitzende der unterschreibt)

Das hat einmal ein rechtliche Grundlage: Nach außen wird der BR vom BRV bzw. stvBRV vertreten und einmal eine ganz praktische: Auf diese Art und Weise ziehe ich (bzw. meine Stv) den Unmut des AGs auf mich.

Spannend ist dann, dass der AG längere Zeit benötigt hat zu erkennen, dass nicht "ich" der BR bin, sondern dass ich das Gremium vertrete. Für mich geht das sogar soweit, dass cih mit der gleiche Vehemenz womit ich in einer Sitzung gegen einen BEschluss argumentiert habe, diesen Beschluss, so er dann entgegen meiner Meinung nach fällt, genau so vehement dem AG gegenüber vertrete.

Bestimmte Vorgänge (wie z.B. in Zusammenhang mit einer Kündigung oder der BEschluss einer Fortbildung) bekommt der AG immer sowohl per Mail als auch auf Papier mit Unterschrift.

Wenn der AG bei euch nicht auf Mails oder Schriftverkehr vom BR reagieren will, bleibt euch am Ende nichts anders übrig als den Rechtsweg zu beschreiten.

(Und als alter Mann noch ein kleiner Hinweis: Wenn sich jemanden über den Ton in Schriftverkehr beschwert, kostet es nichts intern noch einmal zu schauen, ob man vielleicht etwas diplomatischer schreiben könnte. Muss man den AG nicht einmal verklickern, wenn es aber dienlich ist, warum nicht?)

J
jutti1965

03.06.2025 um 13:52 Uhr

"Weiter wurde mitgeteilt, das der AG nicht mehr dazu bereit ist Mails vom BR zu beantworten," daraus kann schnell eine Behinderung der BR Arbeit werden dass ihr dann vom Gericht klären lassen könnt.

C
Catweazle

03.06.2025 um 21:00 Uhr

Für die schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber genügt Textform (§ 126b BGB). Die Erklärung muss in dauerhaft lesbarer Weise abgegeben, die PERSON des Erklärenden genannt und der Abschluss des Textes erkennbar sein (BAG v. 9.12.2008 – ABR 79/07). Quelle: betriebsrat.de.

PS
Pilze Sammler

04.06.2025 um 10:34 Uhr

Guten Morgen Zusammen,

Danke für die vielen Antworten. Wichtige Themen Mails in denen es um etwas geht, wie BVs, Änderungen im Betrieb usw. werden von uns als Gremium gemeinsam verfasst. Nicht vom Vorsitzenden alleine, daher schreibt das Gremium unter diese Mit freundlichen Grüßen der Betriebsrat, weil dieser gemeinsam die Mail verfasst hat. Bei klein Mails wie Termine finden oder ähnliches antwortet der Betriebsratsvorsitzende mit seinem Namen drunter. Diesen scheint der Chef jedoch auf dem Kicker zu haben (im Normalbetrieb).

VG

G
ganther

04.06.2025 um 19:18 Uhr

"...Nicht vom Vorsitzenden alleine, daher schreibt das Gremium unter diese Mit freundlichen Grüßen der Betriebsrat, weil dieser gemeinsam die Mail verfasst hat....."

Trotzdem vertritt der BRV das Gremium nach außen. Das ist sein Job. Ich verstehe euch, dass ihr ihn schützen wollt, aber am Ende bringt das doch nichts.

Ich überspitze nun mal etwas: nächste Betriebsversammlung und der Geschäftsbericht des BR wird im Chor vorgetragen?

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