Unser Betriebsrat - wir sind eine Einrichtung mit max. 60 Arbeitnehmer*innen - und haben daher ausschließlich nicht freigestellte BR Mitglieder - tagt 14tägig und das immer fast ganztägig und hat zudem jährlich eine 4tägige Fortbildung (unsere BR Mitglieder sind selbst in der Regel studierte Arbeitsrechtler) während der u.a. auch sich sehr viel Zeit für kulturelle Highlights genommen wird. Dazu kommen jede Menge kurzer Zusatztermine, Kurzbesprechungen usw. Da wir eine ausgesprochen Arbeitnehmerfreundliche Einrichtung sind (ich bin Angestellte und in keiner Führungsposition) gibt es wenig Reibungspunkte zwischen Arbeitnehmern und Geschäftsführung. Daher finde ich die Betriebsratszeiten unverhältnismäßig aufgebläht und auf Kosten von uns, die wir in den vielen Fehlzeiten aus "Betriebsratsgründen", die Kolleg*innen im BR vertreten und in der Zeit doppelte Aufgaben übernehmen müssen, da wir u.a. ein Beratungstelefon (für Arbeitsrecht) zu den Geschäftszeiten nicht so einfach schließen können, da unsere Mitglieder ein Recht auf Beratung während der Geschäftszeiten haben. Daher meine Fragen:
Gibt es eine gesetzlich festgelegte zeitliche Obergrenze für BR Arbeit in kleinen Unternehmen/Einrichtungen unserer MA Stärke? Wie können wir, die wir den überdurchschnittlich hohen Ausfall durch die BR Mitglieder kompensieren müssen, uns dagegen wehren?
Bitte nicht falsch verstehen: BR Arbeit ist wichtig und es ist gut und richtig, dass in unserer Demokratie diese Form der Arbeitnehmer*innenvertretung gesetzlich geschützt ist. Nur was macht das Kollegium, wenn die BR Arbeit unnötig aufgebläht wird auf Kosten der Kollegen... ?