Erstellt am 02.06.2025 um 14:16 Uhr von Kehler
Das Gesetz schreibt nur vor, dass die Freistellung für Betriebsratsarbeit im erforderlichen Umfang erfolgen muss, aber nicht, wie viele Stunden oder Tage maximal pro Woche oder Monat dafür aufgewendet werden dürfen. Eine zeitliche Obergrenze ist nicht vorgesehen.
Das kann dir aber bestimmt dein BR sagen.
Erstellt am 02.06.2025 um 14:27 Uhr von celestro
was hat denn der BR dazu gesagt, nachdem er mit diesem "Vorwurf" konfrontiert wurde?
Erstellt am 02.06.2025 um 15:39 Uhr von ProKonzept
@ celestro
Ich hab das natürlich noch nicht angesprochen, wollte erst einmal rechtliche Grundlagen wissen. Aber es ist offensichtlich, dass wir einige BR haben, die nicht ungern ihre Zeit mit allen möglichen - nicht immer BR relevanten Dingen unter dem Namen BR verbringen, um nur nicht der eigentlichen Arbeit nachgehen zu müssen. Da, finde ich sollte es klare Regelungen geben, da dies auch auf Kosten der direkten Kollegen geht.
Erstellt am 02.06.2025 um 16:35 Uhr von celestro
Es gibt klare Regelungen ... nur halt nicht: "maximal X Stunden" (weil das keinen Sinn macht). Es ist vorgesehen "soviel Zeit wie nötig".
Aber klar ist natürlich auch: "Freistellung nur für BR-Arbeit", nicht für "kulturelle Highlights".
Erstellt am 02.06.2025 um 18:57 Uhr von Dummerhund
Aus Erfahrungswerten von vielen Jahren Betriebsratsarbeit und Kontakten zu zahlreichen Betriebsräten halte ich einen 14 tägigen Rhythmus bei einem 5er Gremium der Betriebsratssitzungen für vertretbar.
Betriebsratsarbeit ist sehr weitreichend und es gibt auch viele Nebengesetze die zu beachten sind. Das euer Betriebsrat dann nur ein mal im Jahr ein 4 tägiges Seminar besucht halte ich persönlich dann sogar für fast zu wenig.
Ich hatte in unser 9er Gremium über 10 Jahre hinweg 2-3 Seminare pro Jahr und noch 1 Seminar jährlich auf KBR Ebene.
Das bei euch nicht viele Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber auftreten kann aber auch das Ergebnis sein das der Betriebsrat so wie er arbeiten gut arbeitet.
Und dennoch scheint eure Einrichtung dann doch nicht so ganz Arbeitnehmerfreundlich zu sein.
Euer AG weiß das ein Betriebsrat im Haus ist. Da sind 5 Personen die 14 tägig für einen Tag und einmal im Jahr 4 Tage ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachgehen können. Was macht euer AG ? Er verteilt die Arbeit von den 5 Personen auf andere Schultern. Und das ist ganz und gar nicht in Ordnung. Hier könntest du z.B. zu eurem Betriebsrat gehen damit dieser sich mit dem AG zusammen setzt und sich über § 92 BetrVG unterhält. Und ist der AG nicht Gesprächsbereit, dann bleibt die Arbeit von diesen 5 Personen in den benannten Zeiträumen eben liegen.
Was ich noch nicht ganz einordnen kann ist das mit den kulturellen Veranstaltungen.
Kannst du das genau Ausführen?
Erstellt am 02.06.2025 um 21:49 Uhr von celestro
"Was macht euer AG ? Er verteilt die Arbeit von den 5 Personen auf andere Schultern. Und das ist ganz und gar nicht in Ordnung."
Wieso sollte das nicht in Ordnung sein?
"Hier könntest du z.B. zu eurem Betriebsrat gehen damit dieser sich mit dem AG zusammen setzt und sich über § 92 BetrVG unterhält."
Bin mir nicht so sicher, ob Dir der Inhalt der zitierten Vorschrift so richtig bewusst ist.
"Und ist der AG nicht Gesprächsbereit, dann bleibt die Arbeit von diesen 5 Personen in den benannten Zeiträumen eben liegen."
Das Eine hat mEn mit dem Anderen rein gar nichts zu tun.
Erstellt am 02.06.2025 um 22:29 Uhr von Dummerhund
Bitte beachte wie ich was geschrieben habe. Habe die Wortwahl bewusst so gefasst.
Erstellt am 02.06.2025 um 23:25 Uhr von celestro
Muss ich nicht verstehen, oder?
Erstellt am 03.06.2025 um 00:01 Uhr von Dummerhund
Weil der BR hier nichts zwingend einfordern kann...aber aufzeigen.
"Was macht euer AG ? Er verteilt die Arbeit von den 5 Personen auf andere Schultern. Und das ist ganz und gar nicht in Ordnung."
Wieso sollte das nicht in Ordnung sein?
Arbeitsüberlastung.
Arbeitsüberlastung kann auch heißen das der Krankenstand steigen könnte.
Weiter könnte ein AG sich denken:
Wenn die anderen MA temporär auch die Arbeit der 5 abwesenden schaffen, dann müsste es doch auch Dauerhaft möglich sein.
"Hier könntest du z.B. zu eurem Betriebsrat gehen damit dieser sich mit dem AG zusammen setzt und sich über § 92 BetrVG unterhält."
Bin mir nicht so sicher, ob Dir der Inhalt der zitierten Vorschrift so richtig bewusst ist.
Und hier hat der AG den BR dann zu Unterrichten und Beratend mit ein zu beziehen. Der BR ist aber nicht darin gehindert zu schauen ob nicht ein Initiativrecht vorliegt.
Es könnte ja auch mal der Fall sein das ein BRM sich nicht traut seinen Freistellungsanspruch wirklich in Anspruch zu nehmen weil er Angst hat das andere seine Arbeit mit machen müssen. Sollte dies wirklich der Fall sein wäre das ein zarter Hinweis auf Behinderung der BR Arbeit.
"Und ist der AG nicht Gesprächsbereit, dann bleibt die Arbeit von diesen 5 Personen in den benannten Zeiträumen eben liegen."
Das Eine hat mEn mit dem Anderen rein gar nichts zu tun.
Und stellt ein AG durchweg auf stur kann man durchaus sagen, wie ist es möglich das ein AN mit seiner eigenen Arbeit 8 Stunden lang voll ausgelastet ist auch noch arbeiten eines Anderen machen soll. Ist der AN vielleicht doch nicht voll ausgelastet gewesen und hat zu viele Kaffee- oder Raucherpausen gemacht oder hat zu viel aus dem Fenster geschaut.
Es ist immer eine Sache was für einen AG habe ich vor mir und wie kann ich Argumentieren um die Angelegenheit zu entspannen.
Tuhe ich was löse ich damit was aus. Tuhe ich aber nichts löst dies auch was aus. ;-)
Erstellt am 03.06.2025 um 06:05 Uhr von Pfried
Da haben wir es wieder mal, BR Personen beschäftigen sich mit anderen Sachen unter dem Deckmantel "BR Arbeit" und der AG UND die übrigen Mitarbeiter müssen dies akzeptieren?!
An Deiner Stelle würde ich den BR klar drauf ansprechen und Beispiele bringen. Sollte sich nichts ändern, Stimmung machen gegen diese unsägliche Art und Weise!
Aussagen hier im Forum, der AG soll am Besten noch zusätzliches Personal einstellen, dass besagte BR Leute sich weiterhin mit anderen Dingen beschäftigen können, ist völlig durchgeknallt und hat mit Deiner Frage nichts zu tun. Behinderung BR-Arbeit ... wenn es nur so wäre, aber offensichtlich haben die BR Leute andere Sachen im Kopf.
Erstellt am 03.06.2025 um 07:04 Uhr von Kehler
Erstellt am 03.06.2025 um 07:54 Uhr von xyz68
@ProKonzept
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die anfallende BR-Arbeit bei der Zuweisung der Arbeitsaufgaben und des Arbeitsvolumens zu berücksichtigen. Für die Erledigung der notwendigen BR-Arbeit sind die BR-Mitglieder freizustellen. Dies muss der Arbeitgeber bei der Planung berücksichtigen.
Sitzungen in 14-tägigem Rhythmus sind für mich OK, ob die dann (fast) den ganzen Tag dauern müssen, kommt halt drauf an.
Zusatztermine und Kurzbesprechungen, ja da ist man als BR manchmal sogar fremdbestimmt.
Auf der vierteljährlichen Betriebsversammlung muss der BR einen Tätigkeitsbericht ablegen, da kann man ja auch mal nachfragen, was denn alles so gemacht und erreicht wurde.
Die kulturellen Highlights würden mich auch interessieren.
Uns wird auch bei jeder Schulung von einigen Kollegen vorgehalten, wir würden ja nur wieder in den Luxusurlaub auf Firmenkosten fahren.
Ich verstehe unter Urlaub was anderes, aber egal.
Das auch Arbeitsrechtler sich nicht zwingend mit dem Betriebsverfassungsgesetz gut auskennen müssen, erlebe ich immer wieder. Dazu kommt Datenschutz, IT, Gesundheits- und Arbeitsschutz etc. Da ist genug, was man lernen muss was nur bedingt mit Arbeitsrecht zu tun hat.
Ansonsten gilt für mich immer:
Jede Belegschaft hat den BR, den sie sich gewählt hat. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt: Zur Wahl stellen und besser machen.
Erstellt am 03.06.2025 um 09:49 Uhr von Olav HB
Die Zeiten sind eindeutig im BetrVG festgelegt: Soviel wie erforderlich.
Erfroderlich ist zunächst das, was das einzelne BRM für erforderlich hält. Der AG (und nicht Mitglieder der Belegschaft) kann bei Zweifel an der Erforderlichkeit beim Arbeitsgericht beantragen, dies zu überprüfen. Der Maßstab in der Rechtsprechung ist dann, ob ein "normal denkender Mensch bei sorgfältiger Abwägung der zum Zeitpunkt der Entscheidung verfügbare Information redlicherweise zum gleichen Ergebnis hätte kommen können". Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Suppe gar nicht so heiß war wie zunächst angenommen, kann also das BRM entscheiden "erforderlich".
Ein Beispiel: Ich besuche als BRV regelmäßig externe Veranstaltungen wo ich mich mit andere BRV über aktuelle Themen austausche. Nicht immer hat das direkt etwas mit unserem Betrieb zu tun, aber es ist für mich immer sehr lehrreich zu sehen, wie anderen mit bestimmte Probleme umgehen. Im Laufe der letzten zehn Jahre hat sich dadurch ein großes Netzwerk entwickelt, man kennt sich eben. Vor ungefähr einem Jahr gab es bei uns mit unserem größten Auftraggeber erhebliche Probleme, bei uns standen Arbeitsplätze auf der Kippe. Als BR haben wir dann, unter Nutzung des Netzwerks, im Hintergrund vieles bewegen können, was dazu führte, dass die betroffene Personen ausnahmslos von unserem Auftraggeber zu den gleichen Bedingungen wie sie hier beschäftigt waren übernommen wurden. Nun stehe ich kurz vor der Rente und wurde gefragt, ob ich nicht etwas länger bleiben könne, denn das Netzwerk hat seinen Wert bewiesen. (Abgelehnt, der BR funktioniert auch ohne mich sehr gut, da habe ich keine Zweifel!)
In Bezug auf die Fortbildung verweise ich noch einmal auf die Rechtsprechung des BAG. Hier wird immer wieder betont, dass der Rahmenprogramm einer Fortbildung nicht unwesentlich Teil dessen ist.
Solange wie der AG kein Problem mit der Erforderlichkeit hat, ist also alles in Ordnung
Erstellt am 03.06.2025 um 09:52 Uhr von celestro
"Arbeitsüberlastung.
Arbeitsüberlastung kann auch heißen das der Krankenstand steigen könnte.
Weiter könnte ein AG sich denken:
Wenn die anderen MA temporär auch die Arbeit der 5 abwesenden schaffen, dann müsste es doch auch Dauerhaft möglich sein."
Vielleicht nicht immer den 3ten Schritt vor dem Ersten machen. Wenn ich die Arbeit meines gerade krank gemeldeten Kollegen übernehmen muss, bleibt meine eigene Arbeit halt liegen. Der AG bestimmt, welche Arbeit ich erledige. Nicht mehr und nicht weniger.
P.S. ja, mir ist klar das im Eingangspost etwas von "in der Zeit doppelte Aufgaben übernehmen müssen" steht.
"In Bezug auf die Fortbildung verweise ich noch einmal auf die Rechtsprechung des BAG. Hier wird immer wieder betont, dass der Rahmenprogramm einer Fortbildung nicht unwesentlich Teil dessen ist."
Zumal das Rahmenprogramm ja nicht während der "Arbeitszeit" stattfindet ... sondern drumherum.
"An Deiner Stelle würde ich den BR klar drauf ansprechen und Beispiele bringen."
Sehr gute Idee! Dann würden wir nämlich endlich mal über Fakten reden. Bisher haben wir nämlich nur einen Threadersteller, der "glaubt" das da etwas schief liegt. Ob das aber wirklich so ist?
Erstellt am 03.06.2025 um 12:26 Uhr von Dummerhund
"Vielleicht nicht immer den 3ten Schritt vor dem Ersten machen"
Wenn ich diesen nicht vorab mit ins Auge fasse mache ich als BR irgendwas falsch und jedes Gespräch mit dem AG kann sich ziehen wie ein Kaugummi.
Erstellt am 03.06.2025 um 18:01 Uhr von celestro
Wenn man einen plärrenden AN als Anlass nimmt, dem AG zu unterstellen er würde eine Arbeitsüberlastung herbeiführen ist wohl eher die Sicht der Dinge falsch.
Erstellt am 03.06.2025 um 18:12 Uhr von Dummerhund
Woher willst du wissen das es nur ein plärrender AN ist?
Und angenommen es ist heute nur Einer, so können es morgen schon 2 sein, übermorgen 3 ,usw.
Erstellt am 03.06.2025 um 20:50 Uhr von celestro
Geht aus dem Text hervor:
"Daher finde ich"
und davon abgesehen hoffe ich mal, das es völlig egal ist ob 1 oder 20.000 Meinungen. Denn auch wenn zig tausend Personen das so sehen, muss es noch lange nicht stimmen.
Und ich hoffe mal ... das Du auch selbst erlebt hast, das GUTE BR-Arbeit eher auch zeitintensiv ist.
Erstellt am 03.06.2025 um 21:34 Uhr von Dummerhund
" GUTE BR-Arbeit eher auch zeitintensiv ist."
eben drum.......
Und nicht......."Wenn man einen plärrenden AN als Anlass nimmt"
In einem hast du Recht, sie schreibt in der ich Form.
Ein Streichholz kann aber für einen ganzen Waldbrand ausreichen.
Und wer sagt denn das nicht auch andere in dem Betrieb nicht mittlerweile auch so denken?
Erstellt am 03.06.2025 um 22:23 Uhr von celestro
wie gesagt ... es ist völlig egal, wieviele so denken. Das macht es noch lange nicht richtig.
Daher sollte Schritt 1 sein: "nachhorchen, woher die Ansicht kommt und ob sie auf Fakten basiert".
Erstellt am 03.06.2025 um 23:39 Uhr von Dummerhund
Macht es das dann Richtiger wenn eine Person anderer Ansicht ist sie als "Wenn man einen plärrenden AN als Anlass nimmt" zu titulieren und ab zu tun?
Fakten sind och zum Großteil hier beschrieben: Alle 14 Tage BR Sitzungen den ganzen Tag und Schulungen
Was das kulturelle hier betrifft scheint es die TE ja nicht mal hier darlegen zu können.
Als BR kann ich BR Arbeit auch ruhig auf einer Betriebsversammlung den MA mal näher bringen. Es wird nicht einfach so mal was aus dem Ärmel geschüttelt.
Und das man vorab nach fragt ist für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Erstellt am 04.06.2025 um 00:19 Uhr von celestro
Wo siehst Du eine Person, die anderer Ansicht ist? Hinzu kommt ... niemand "tut etwas ab".
"Und das man vorab nach fragt ist für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit."
Wie bitte? Du hast doch gar nicht gefragt, sondern mit völlig haltlosen Aussagen "Und das ist ganz und gar nicht in Ordnung." um Dich geworfen.
Oder meintest Du lediglich diesen (Ab-)Satz: "Was ich noch nicht ganz einordnen kann ist das mit den kulturellen Veranstaltungen. Kannst du das genau Ausführen?" ?
Klar kann und sollte man das fragen ... aber vorher eben noch sehr viel mehr und nicht direkt "das ist nicht in Ordnung" raushauen.
Erstellt am 04.06.2025 um 06:10 Uhr von Pfried
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