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Erkrankung nach der Kur

B
Batman007
Feb 2024 bearbeitet

Hallo alle, einen Kollegin war in Kur. Nach der Kur hatte sie einige Tage geplant frei und war erst nach ca. einer Woche für Dienst geplant. Sie ist in der Schichtarbeit und arbeitet in Teilzeit. Nun hat sie sich für die den einen Dienst krank gemeldet, war drei Tage danach wieder arbeiten. Ihr Vorgestezter ist der Meinung, dass sie eine krankmeldung braucht, da die Kur davor als Krankmeldung geführt wird, da die freien Tage dazwischen auch als Krank geführt werden. Ich sehe das anders. Finde dazu aber nichts im Netz. hab ihr da eine Idee? Danke

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Community-Antworten (6)

K
Kehler

05.02.2024 um 14:09 Uhr

Geplant Frei ist keine AU.

B
Batman007

05.02.2024 um 14:17 Uhr

Hi von Kehler... Naja. Wenn ich Montag krank bin und Dienstag und Mittwoch frei habe und am Donnerstag wieder krank bin, zählen die vier Tage als krank. Auch wenn es unterschiedliche Krankheiten sind. Meine Frage ist, zählt die Kur als krank?

R
RudiRadeberger

05.02.2024 um 14:47 Uhr

Ja. Eine verschriebene Kur zählt m. E. als Krankenstand. Es sei denn, sie it ambulant.

C
celestro

05.02.2024 um 15:04 Uhr

"Wenn ich Montag krank bin und Dienstag und Mittwoch frei habe und am Donnerstag wieder krank bin, zählen die vier Tage als krank. Auch wenn es unterschiedliche Krankheiten sind."

Erm ... nö?

T
takkus

05.02.2024 um 15:28 Uhr

Ich bin da ganz bei celestro. Woher nimmst Du denn diese Weisheit?

Bin ich nach einer Kneipenschlägerei NUR für Montag eine AU und habe Dienstag und Mittwoch Frei und gehe am Donnerstag wieder zum Arzt, zählt das doch nicht als durchgängiges krank.

A
alraune

05.02.2024 um 17:12 Uhr

Eine Krankmeldung geht von Tag X bis Tag Y, habe ich danach frei, dann ist das Frei und kein Krank. Werde ich nach den freien Tagen wieder Krank, ist das zwar blöd, aber wenn es keine BV oder Vereinbarung gibt, ab dem ersten Tag eine AU zu bringen, dann muss ich das auch nicht.

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