Minusstunden während Kur bei Teilzeitbeschäftigung?
Hallo Kolleginnen und Kollegen Sicherlich ist der eine oder andere " alter Hase "dabei ,der mir folgenden Sachverhalt erklären kann: Eine Kollegin, 35 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder und als Krankenschwester mit 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit auf einer Krankenhausstation in Wechselschicht tätig.An den Tagen ihrer Tätigkeit , arbeitet die Kollegin genauso 7,7 std wie die anderen Mitarbeiter, hat dafür aber mehr freie Tage undnatürlich entsprechend weniger Geld im Monat. Die wöchentliche Arbeitszeit( einer Vollzeitkraft ) beträgt 38,5 Std, somit 7,7 Std täglich nach Abzug der Pausen. Die Kollegin ist seit knapp 10 Jahren an Multiple Sklerose ( MS ) erkrankt und hat nun erstmals eine medzi. Maßnahme ( Kur ) für 4 Wochen bewilligt bekommen. Die Maßnahme finanziert der Rententräger und die Entgeltfortzahlung der Arbeitgeber. Wir wenden in unserem Haus den TVöD an. Soweit alles klar, nun wurde ihr mitgeteilt, das während der Kur,die tägliche Arbeitszeit nur mit 75 % der vergleichbaren Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten angerechnet werden kann. Allerdings wurde bisher bei einer normalen Krankmeldung die Arbeitszeit von 7,7 std berücksichtigt. Im Falle der Inanspruchnahme der Kur, würde diese Kollegin pro Tag 25 % Minusstunden ansammeln und am Ende der Kur mit einem Stundenminus von 30 Stunden zum Arbeitsplatz zurückkommen. Sie wäre dann gezwungen im Folgemonat wie eine Vollzeitkraft zu arbeiten um dieses Minus wieder auszugleichen. Ist das tatsächlich so korrekt? Mir fällt es sehr schwer darin eine Logik zu erkennen. Wer kann mir dazu eine Auskunft geben.? Ich bin noch nicht sehr lange im Betriebsrat und würde der Kollegin gern weiterhelfen.
Danke im Voraus für Eure Bemühungen Heike
Community-Antworten (1)
29.03.2010 um 13:23 Uhr
@schlumpfiene der MA enstehen natürlich keine Minusstunden.
Beispiel: Sollarbeitszeit TVöD April Vollzeit = 21 AT x 7,7 Std. = 161,7 Std. Sollarbeitszeit TVöD April 75% = 21 AT x 5,78 Std. = 121,38 Std.
Wenn man jetzt die 75% auf eine tägliche AZ von 7,7 Std verteilt, muss die MA 16 Dienste ableisten und hat dann 123,2 Stunden gearbeitet. Ist diese MA bereits so in einem genehmigten DP verplant, dann wird diese Planung als gearbeitet gewertet. Sollte noch kein DP geschrieben sein, dann wird im o.g. Beispiel jeder Tag der Kurmassnahme mit 5,78 Std. hinterlegt. Somit kommt die MA in beiden Fällen auf ihre geplante Sollarbeitszeit, weil es sind entweder 16 D a´7,7 Std. oder 21 Dienste a´5,78 Std. Gruß Galaxy
Verwandte Themen
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Hallo, kann es sein, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit andere Regeln gelten was das Gehalt anbelangt? Elternzeit wurde durch die MA für 2 Jahre beantragt. Nun möchte die
REHA-Kur GL lehnt mehrfach ab - Kann die GL einen schon genehmigten Termin zum Kurantritt zurückziehen?
Hallo zusammen.Vielleicht könnt Ihr mir helfen. Eine MAin bat den Betriebsrat um Hilfe.Sie hat im August diesen Jahres mit unserer GL gesprochen,wann der günstigste Termin zum Antritt einer Reha-Kur
Kann AG verlangen, dass eine Kur wegen Personalmangel verschoben werden soll?
Dringende Hilfe nötig! Eine MA soll am 10.März wegen Rückenproblemen erstmalig zur Reha. Gerade teilte ihr die Pflegedienstleitung mit, dass sie morgen Früh (die Kollegin hat diese Woche Urlaub!) z
Kur und dann Urlaub gestrichen?
Hallo, eine Kollegin hatte eine Kur beantragt und diese auch bekommen. Der Zeitraum der Kur fällt allerdings in ihren geplaten und genehmigten Urlaub. Nun wollte sie diesen natürlich verschieben un
Erkrankung nach der Kur
Hallo alle, einen Kollegin war in Kur. Nach der Kur hatte sie einige Tage geplant frei und war erst nach ca. einer Woche für Dienst geplant. Sie ist in der Schichtarbeit und arbeitet in Teilzeit. Nun