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Minusstunden während Kur bei Teilzeitbeschäftigung?

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schlumpfiene
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen Sicherlich ist der eine oder andere " alter Hase "dabei ,der mir folgenden Sachverhalt erklären kann: Eine Kollegin, 35 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder und als Krankenschwester mit 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit auf einer Krankenhausstation in Wechselschicht tätig.An den Tagen ihrer Tätigkeit , arbeitet die Kollegin genauso 7,7 std wie die anderen Mitarbeiter, hat dafür aber mehr freie Tage undnatürlich entsprechend weniger Geld im Monat. Die wöchentliche Arbeitszeit( einer Vollzeitkraft ) beträgt 38,5 Std, somit 7,7 Std täglich nach Abzug der Pausen. Die Kollegin ist seit knapp 10 Jahren an Multiple Sklerose ( MS ) erkrankt und hat nun erstmals eine medzi. Maßnahme ( Kur ) für 4 Wochen bewilligt bekommen. Die Maßnahme finanziert der Rententräger und die Entgeltfortzahlung der Arbeitgeber. Wir wenden in unserem Haus den TVöD an. Soweit alles klar, nun wurde ihr mitgeteilt, das während der Kur,die tägliche Arbeitszeit nur mit 75 % der vergleichbaren Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten angerechnet werden kann. Allerdings wurde bisher bei einer normalen Krankmeldung die Arbeitszeit von 7,7 std berücksichtigt. Im Falle der Inanspruchnahme der Kur, würde diese Kollegin pro Tag 25 % Minusstunden ansammeln und am Ende der Kur mit einem Stundenminus von 30 Stunden zum Arbeitsplatz zurückkommen. Sie wäre dann gezwungen im Folgemonat wie eine Vollzeitkraft zu arbeiten um dieses Minus wieder auszugleichen. Ist das tatsächlich so korrekt? Mir fällt es sehr schwer darin eine Logik zu erkennen. Wer kann mir dazu eine Auskunft geben.? Ich bin noch nicht sehr lange im Betriebsrat und würde der Kollegin gern weiterhelfen.

Danke im Voraus für Eure Bemühungen Heike

3.18901

Community-Antworten (1)

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Galaxy

29.03.2010 um 13:23 Uhr

@schlumpfiene der MA enstehen natürlich keine Minusstunden.

Beispiel: Sollarbeitszeit TVöD April Vollzeit = 21 AT x 7,7 Std. = 161,7 Std. Sollarbeitszeit TVöD April 75% = 21 AT x 5,78 Std. = 121,38 Std.

Wenn man jetzt die 75% auf eine tägliche AZ von 7,7 Std verteilt, muss die MA 16 Dienste ableisten und hat dann 123,2 Stunden gearbeitet. Ist diese MA bereits so in einem genehmigten DP verplant, dann wird diese Planung als gearbeitet gewertet. Sollte noch kein DP geschrieben sein, dann wird im o.g. Beispiel jeder Tag der Kurmassnahme mit 5,78 Std. hinterlegt. Somit kommt die MA in beiden Fällen auf ihre geplante Sollarbeitszeit, weil es sind entweder 16 D a´7,7 Std. oder 21 Dienste a´5,78 Std. Gruß Galaxy

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