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Nachwirkenden Tarifvertrag durch BV aushebeln

M
Merx
Mai 2025 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb wirkt ein Tarifvertrag nach, da der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist.

Der Betriebsrat hat entgegen 77/3 BetrVG eine BV zur Schichtzulage abgeschlossen.

Die BV würde nun gekündigt und einige Arbeitnehmer berufen sich als Gewerkschaftsmitglieder auf den Tarifvertrag.

Der Arbeitgeber teilte mit, dass mit der BV der Tarifvertrag ausgehebelt worden ist und diese Regelung nichtig ist.

Bitte um rechtliche Aufklärung und Tipps zum weiteren Vorgehen

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Community-Antworten (4)

C
celestro

27.05.2025 um 13:00 Uhr

Rechtsberatung darf nur ein Anwalt durchführen und den würde ich angesichts einer so speziellen Frage auch zu Rate ziehen.

J
jutti1965

27.05.2025 um 13:05 Uhr

eine Betriebsvereinbarung (BV) kann einen Tarifvertrag (TV) nicht aushebeln. Der TV hat Vorrang vor einer BV, insbesondere in Bereichen, die Arbeitsentgelt und andere Arbeitsbedingungen betreffen. siehe auch

https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/ratgeber/blog/683-tarifvertrag-geht-vor-betriebsvereinbarung/

W
WiederDa

27.05.2025 um 17:57 Uhr

Die Gewerkschaftsmitglieder sollten das für sich von der Gewerkschaft klären lassen. Wozu sind die denn in der Gewerkschaft?!? Die Gewerkschaft hat auch die spezialisierten Juristen an der Hand.

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