Kündung eines ehemaligen Betriebsratsmitgliedes im nachwirkenden kündigungsschutz?
hallo liebes forum,
ein betriebsratsmitglied welches sich im nachwirkenden Kündigungsschutz befindet (ist also nicht mehr "aktiv" dabei und hat 1 jahr kündigungsschutz) soll auf grund des wegfalls seines arbeitsgebietes (keine auslastung mehr gegeben) gekündigt werden.
wie verhält sich der betriebsrat hier? widersprechen auf grund des kündigungsschutzes ist klar. aber was sagen wir, wenn der AG nachweist, dass keine Auslastung mehr gegeben ist und der kollege "rumsitzt"?
Danke für viele antworten :-)
Community-Antworten (9)
20.10.2006 um 14:09 Uhr
Der BR hat widersprochen. Wenn der AG doch kündigen will muss er beim Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen lassen. Ich denke ein anderer Kolege wird gehen müssen und das ehemalige BR- Mitglied kann dann versetzt werden.
20.10.2006 um 14:44 Uhr
@ Barbara erkläre mir doch mal, wie ein Gericht die Zustimmung des BR zu einer unzulässigen betriebsbedingten Kündigung ersetzen kann.
20.10.2006 um 14:53 Uhr
der AG will außerordentlich betriebsbedingt kündigen. kollege ist nicht anders einsetzbar. kündigung ist unzulässig? AG kann doch trotzdem kündigung, auch wenn wir widersprechen?!
20.10.2006 um 15:15 Uhr
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung gehört werden. Egal wie der Betriebsrat reagiert, ob Frist verstreichen widersprechen, zustimmen, usw., der Arbeitgeber ist seiner gesetzl. Verpflichtung nachgekommen und kann nun entsprechen Handeln. Wird der AN nun gekündigt, ist es Sache des Betroffenen fristgerecht Kündigungsschutzklage mit dem Hinweis auf den besonderen Kündigungsschutz gem.: §15 KschG, beim ArbG einzureichen. In dem Verfahren wird sicherlich geprüft, ob der Betroffen auch woanders im Betrieb eingesetzt werden kann, wobei dem AG auch zuzumuten ist, den Betroffenen in einem zumutbaren Rahmen für den "neuen" Arbeitsplatz zu schulen. Auch ein Freikündigung eines für den Betroffenen geeigneten Arbeitsplatz wäre möglich.
Das Kündigungsritual sollte eigentlich jedem BR geläufig sein.
20.10.2006 um 15:16 Uhr
Genau, Ramses, aber eigentlich hätte ich ja von Dir eine kryptische Nachfrage erwartet.
@ diefragende "außerordentlich betriebsbedingt" ist hier eine neue Information. Natürlich kann der AG kündigen. Trotzdem würde die Kündigung auch in diesem Falle bei einer Kündigungsschutzklage möglicherweise für unwirksam erklärt werden. Zum einen ist die Hürde bei der Prüfung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung hier sehr hoch. Zum anderen würde das Gericht es voraussichtlich als zumutbar erkennen, den AN bis zum Ende der Jahresfrist (§15 KSchG) weiterzubeschäftigen. Danach hat er dann aber wohl kaum noch Chancen nicht gekündigt zu werden.
20.10.2006 um 23:39 Uhr
Weil diefragende das vorher noch nicht erwähnt hatte. Aus der ersten Frage konnte man nur "(ordentlich) betriebsbedingt" entnehmen.
21.10.2006 um 22:38 Uhr
@w-j-l Gibt es doch die Möglichkeit ein BRM ordentlich zu kündigen?
22.10.2006 um 20:21 Uhr
Genau Ramses, und so erklärt sich auch meine Antwort 38525
23.10.2006 um 12:57 Uhr
Ich unterstelle, weil häufig erlebt, erst mal Dusseligkeit einer Leitung.
Du überraschst mich nicht mehr, schon gar nicht versuchten Tritten gegen das Schienbein.
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