Erstellt am 04.02.2010 um 13:43 Uhr von kriegsrat
natürlich nicht.........
aber so schlecht fände ich die idee jetzt nicht;-)
Erstellt am 04.02.2010 um 13:44 Uhr von rolfo
nein, genauso wie alle anderen BR
Erstellt am 04.02.2010 um 14:35 Uhr von Troisdorfer
Erstellt am 04.02.2010 um 14:37 Uhr von erwin
Hunter
Du bist wohl BRV und hast die Hosen voll???
Erstellt am 04.02.2010 um 14:57 Uhr von pitsieben
@ Hunter,
die Erhöhung der Schutzfrist auf zwei Jahre gilt nur für freigestellte BRMtgl., die eine Freistellung über drei aufeinanderfolgende Amtszeiten (12 Jahre) gehabt haben.
Siehe auch Kommentar DKK zum § 38 BtrVG Rn 73
Erstellt am 04.02.2010 um 15:23 Uhr von BRHexe
@pitsieben
wo genau liest Du im § 38 etwas über einen erweiterten Kündigungsschutz bei so lange freigestellten BR-Mitgliedern? Habe ich da was überlesen?
Erstellt am 04.02.2010 um 15:48 Uhr von mainpower
Hallo,
diese Schutzfrist bezieht sich auf die eingliederung ins normale Arbeitsleben.
Erstellt am 04.02.2010 um 16:03 Uhr von erwin
Hallo HansJörg
dass was Du ansprichst bezieht sich auf das Thema Arbeitsentgelt und Anspruch auf Fortbildung, nicht auf den besonderen und nachwirkenden Kündigungsschutz.
§ 37 Abs. 4
(4) Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers.
Erstellt am 04.02.2010 um 17:36 Uhr von peanuts
"die Erhöhung der Schutzfrist auf zwei Jahre gilt nur für freigestellte BRMtgl., die eine Freistellung über drei aufeinanderfolgende Amtszeiten (12 Jahre) gehabt haben."
Die Aussage ist völlig korrekt. Das BRM muss aber während der gesamten Zeit (mind. 12 Jahre) zu 100% freigestellt worden sein.
Erstellt am 04.02.2010 um 18:25 Uhr von mainpower
Hallo,
Verwechselt nicht KÜNDIGUNGSSCHUTZ
mit SCHUTZFRIST
zwei paar Schuhe
Erstellt am 04.02.2010 um 19:13 Uhr von Peanuts
"Verwechselt nicht KÜNDIGUNGSSCHUTZ
mit SCHUTZFRIST"
????
Du wirst uns sicherlich erleuchten.
Erstellt am 04.02.2010 um 21:10 Uhr von mainpower
@Peanuts,
bei der Schutzfrist geht es um das Arbeitsentgeld, die berufliche Fortbildung und all solche Dinge dass er den Anschluss nach 12 Jahren Freistellung an das normale Arbeitsleben findet.
Erstellt am 04.02.2010 um 21:26 Uhr von Peanuts
"bei der Schutzfrist geht es um das Arbeitsentgeld, die berufliche Fortbildung und all solche Dinge dass er den Anschluss nach 12 Jahren Freistellung an das normale Arbeitsleben findet."
Die Antwort hat mit der Fragestellung "nachwirkender Kündigungsschutz" allerdings überhaupt nichts zu tun.
Erstellt am 05.02.2010 um 07:17 Uhr von pitsieben
@ all,
Sorry, ich bin im Wahlstress, meine Antwort war falsch, ich habe die Schutzfrist mit der Kündigungsfrist verwechselt. Es bleibt natürlich bei einen Jahr Kündigungsschutz.
@ erwin,
woher kennst Du meinen Vornamen?
Erstellt am 05.02.2010 um 08:56 Uhr von Immie
@pitsieben
Das habe ich mich auch gerade gefragt???;-)