Nachwirkender Kündigungsschutz für Betriebsratsvorsitzenden - wie lange?
Hallo!
Ein Betriebsratsmitglied hat ja ein Jahr nachwirkenden Kündigungsschutz nach dem Austritt aus dem Betriebsrat. Wie ist das mit dem Betriebsratsvorsitzenden, ich habe mal irgendwo gehört, der hätte zwei Jahre nachwirkenden Kündigungsschutz. Stimmt das?
Community-Antworten (15)
04.02.2010 um 14:43 Uhr
natürlich nicht.........
aber so schlecht fände ich die idee jetzt nicht;-)
04.02.2010 um 14:44 Uhr
nein, genauso wie alle anderen BR
04.02.2010 um 15:35 Uhr
@kriegsrat Warum ;-)
04.02.2010 um 15:37 Uhr
Hunter
Du bist wohl BRV und hast die Hosen voll???
04.02.2010 um 15:57 Uhr
@ Hunter, die Erhöhung der Schutzfrist auf zwei Jahre gilt nur für freigestellte BRMtgl., die eine Freistellung über drei aufeinanderfolgende Amtszeiten (12 Jahre) gehabt haben. Siehe auch Kommentar DKK zum § 38 BtrVG Rn 73
04.02.2010 um 16:23 Uhr
@pitsieben wo genau liest Du im § 38 etwas über einen erweiterten Kündigungsschutz bei so lange freigestellten BR-Mitgliedern? Habe ich da was überlesen?
04.02.2010 um 16:48 Uhr
Hallo, diese Schutzfrist bezieht sich auf die eingliederung ins normale Arbeitsleben.
04.02.2010 um 17:03 Uhr
Hallo HansJörg
dass was Du ansprichst bezieht sich auf das Thema Arbeitsentgelt und Anspruch auf Fortbildung, nicht auf den besonderen und nachwirkenden Kündigungsschutz.
§ 37 Abs. 4 (4) Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers.
04.02.2010 um 18:36 Uhr
"die Erhöhung der Schutzfrist auf zwei Jahre gilt nur für freigestellte BRMtgl., die eine Freistellung über drei aufeinanderfolgende Amtszeiten (12 Jahre) gehabt haben."
Die Aussage ist völlig korrekt. Das BRM muss aber während der gesamten Zeit (mind. 12 Jahre) zu 100% freigestellt worden sein.
04.02.2010 um 19:25 Uhr
Hallo, Verwechselt nicht KÜNDIGUNGSSCHUTZ mit SCHUTZFRIST zwei paar Schuhe
04.02.2010 um 20:13 Uhr
"Verwechselt nicht KÜNDIGUNGSSCHUTZ mit SCHUTZFRIST"
????
Du wirst uns sicherlich erleuchten.
04.02.2010 um 22:10 Uhr
@Peanuts, bei der Schutzfrist geht es um das Arbeitsentgeld, die berufliche Fortbildung und all solche Dinge dass er den Anschluss nach 12 Jahren Freistellung an das normale Arbeitsleben findet.
04.02.2010 um 22:26 Uhr
"bei der Schutzfrist geht es um das Arbeitsentgeld, die berufliche Fortbildung und all solche Dinge dass er den Anschluss nach 12 Jahren Freistellung an das normale Arbeitsleben findet."
Die Antwort hat mit der Fragestellung "nachwirkender Kündigungsschutz" allerdings überhaupt nichts zu tun.
05.02.2010 um 08:17 Uhr
@ all, Sorry, ich bin im Wahlstress, meine Antwort war falsch, ich habe die Schutzfrist mit der Kündigungsfrist verwechselt. Es bleibt natürlich bei einen Jahr Kündigungsschutz.
@ erwin, woher kennst Du meinen Vornamen?
05.02.2010 um 09:56 Uhr
@pitsieben Das habe ich mich auch gerade gefragt???;-)
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