Ich habe eine Frage zu Stützunterschriften für Kandidaten / Wahlvorschlagslisten.

Ein Betrieb (im sozialen Bereich) in einem Landkreis 480 Mitarbeitern in 15 Niederlassungen hat scheinbar die Mindestzahl der Betriebsräte unterschritten und wählt nun außerordentlich neu.

Der von den Mitarbeitern ungeliebte Vorsitzende tut offenbar viel dafür, dass ihm sein Posten erhalten bleibt. Kommunikation zur Wahl wurde lediglich durch auslegen von eines Stapels Papier mit allerhand Gesetzestexten. Der Vorsitzende ist im Grunde dauerkrank, aber nun zur Wahl plötzlich wieder fit.

Das Problem sind aber nun eher die Stützunterschriften für die Kandidaten. Den einzelnen Mitarbeitern ist es quasi unmöglich sich außerhalb ihrer lokalen Niederlassung zu organisieren. Lediglich den Hausleitungen ist es möglich sich mit anderen Leitungen auszutauschen. Das erschwert die Suche nach Kandidaten wirklich immens und ich frage mich ob diese Regelung bei so einem Konstrukt nicht gegen irgendwelche Grundsätze oder Gesetze verstößt ?