Also der Wahlvorstand besteht aus dem BRV, einem Betriebsrat und einer Beisitzerin (laut Beschreibung).
Also liege ich offensichtlich nicht falsch in der Annahme das diese Stützunterschriften bei so einem Konstrukt (Betriebsrat für mehrere Einrichtungen)ein großes Hindernis für die Belegschaft darstellen sich zu organisieren.
Zwei Sachen sind mir aber noch nicht klar:
1. Ein Betriebsrat für mehrere Einrichtungen.
Der Betriebsrat ist für den Kreisverband "e.V." gewählt worden. Vermutlich ist dies rechtens da in den Einrichtungen ja nur sogenannte Hausleitungen sitzen. Dass diese entscheiden nicht selbst über Einstellungen usw, sondern sind vermutlich wie Abteilungsleiter zu sehen. Wie und was müsste man genau wissen um das sicher sagen zu können ob das rechtens ist ?
2. Unklares Wahlverfahren
In den vom WV ausgelegten Infoblättern steht:
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Beginn Auszug:
Für die Wahl des Betriebsrats kommen zwei verschiedene Wahlarten in Betracht:
• die Personenwahl oder auch Mehrheitswahl genannt und
• die Listenwahl oder auch Verhältniswahl genannt
Grundsätzlich wird im Wege der Listen- bzw. Verhältniswahl gewählt. Nur dann, wenn zur Wahl lediglich eine einzige Liste antritt, findet die Wahl im Wege der Personen- bzw. Mehrheitswahl statt. Bei der Personenwahl kann der Wähler so viele Stimmen vergeben (Kandidaten anzukreuzen), wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Natürlich darf nur eine Stimme pro Kandidaten vergeben werden. Da bei uns, mit Stand vom xx.xx.xxxx, 9 Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, hätte jeder Wähler 9 Stimmen. Gewählt sind dann diejenigen, die unter Beachtung der Geschlechterquote die meisten Stimmen erhalten haben. Die übrigen Kandidaten mit weniger Stimmen sind dann Ersatzmitglieder des Betriebsrats. Kandidieren bei uns mehrere Listen, findet eine Listenwahl statt. Bei der Listenwahl geben die Wähler eine Stimme (ein Kreuz) für die Liste ihrer Wahl ab. Bei der Listenwahl kann nicht ausgewählt werden, welche Personen man gerne im Betriebsrat hätte! Man muss sich für eine der eingereichten Vorschlagslisten entscheiden. Je mehr Stimmen eine Liste erzielt, desto mehr Plätze im Betriebsrat bekommt sie. Diejenigen, die oben auf den Listen stehen, haben (unter Beachtung der Geschlechterquote) entsprechend höhere Chancen, in den Betriebsrat gewählt zu werden.
Wie kann man für die Betriebsratswahl kandidieren?
Eine Kandidatur für die Betriebsratswahl erfolgt, indem beim Wahlvorstand eine
Vorschlagsliste eingereicht wird. Eine Vorschlagsliste setzt sich aus einem Teil, der die
Kandidaten enthält, und einem Teil, der die sog. "Stützunterschriften" für die Vorschlagsliste
enthält, zusammen. Auf einer Vorschlagsliste können ein oder mehrere Kandidaten stehen. Das heißt, ein Kandidat kann sich mit anderen Kandidaten zusammentun und einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen oder eine eigene Liste initiieren.
Jede Vorschlagsliste soll gern.§ 6 Abs. 2 WO doppelt so viele Kandidaten aufweisen, wie der Betriebsrat später Mitglieder haben wird. So wird sichergestellt, dass genügend Ersatzmitglieder vorhanden sind, auch wenn mehrere Mitglieder aus dem Betriebsrat ausscheiden. Auch die Geschlechterquote sollte möglichst bereits im Wahlvorschlag berücksichtigt werden. Die Kandidaten sind in erkennbarer Reihenfolge auf der Vorschlagsliste unter fortlaufender Nummer mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die Bewerber müssen ihre Zustimmung zur Bewerbung schriftlich erteilen, d.h. durch Unterschrift auf der Vorschlagsliste abgeben. Gern. § 6 Abs. 7 WO darf eine Bewerberin oder ein Bewerber nur auf einer Vorschlagsliste kandidieren.
Die Kandidaten für die Wahl brauchen für ihre Kandidatur noch Unterstützer, und zwar
unabhängig davon, ob auf dem Wahlvorschlag ein Kandidat oder mehrere Kandidaten
stehen. Ohne Unterstützer kann man nicht kandidieren. Diese Unterstützung wird durch sog. „Stützungsunterschriften" von Wahlberechtigten auf dem Wahlvorschlag dokumentiert. Die Kandidaten selbst können zusätzlich zur eigenen Kandidatur den eigenen Wahlvorschlag auch mit einer „Stützungsunterschrift" unterstützen. Nicht zulässig ist, mehr als eine Stützungsunterschrift zu leisten. In unserem Betrieb sind 20 Stützungsunterschriften für das Einreichen einer Vorschlagsliste erforderlich.
Bis wann muss die Vorschlagsliste eingereicht werden?
Die Wahlvorschlagslisten müssen bis zwei Wochen nach dem Erlass des
Wahlausschreibens, also bis zum xxxxx , beim Wahlvorstand eingereicht werden.
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Wie zur Hölle kann man dann nun Kandidieren ohne eine Listenwahl zu verursachen ?
Ist das so rechtens ?