Niederlassungen - wie weit müssen die vom Hauptsitz entfernt sein, damit ein eigener BR gewählt werden darf?
Hallo wir wollen wieder einen Betriebsrat gründen. Einer wurde schon durch ein Arbeitsgericht aufgelöst. Wir haben eine Hauptfirma und 4 Niederlassungen in Deutschland Jetzt wollen wir in der Hauptfirma mit zwei Niederlassungen einen BR. wählen. Geht laut VERDI. Wer weis wie weit die Niederlassungen von der Hauptfirma weg sein dürfen das wir noch 1 Niederlassung vielleicht mit dazu nehmen können. Sorry ich kann hier die Orte nicht sagen.
Community-Antworten (1)
03.05.2006 um 21:14 Uhr
Die Entfernung spielt keine Rolle, wenn ein BR gem. §4 BetrVG gewählt werden soll. Die Mitarbeiter in den NL müssen nur formlos entsprechend abstimmen.
Verwandte Themen
Fehlende Namen im Wählerverzeichnis für die BR-Wahl - welchem Betrieb(steil) werden Azubis zugeordnet?
ÄlterWir wählen Anfang 2006 (nach Umfirmierung) einen neuen BR. Ausschreibung fand statt, Wählerverzeichnis hängt aus. Nun fehlen aber einige Namen von Azubis, dadurch rutschte unsere Mitarbeiterzahl knapp
Wahlvorstand Prüfung Betriebe, bzw Betriebsteile
ÄlterIch wurde vergangene Woche von unserem Betriebsrat zum Vorsitzenden des Wahlvorstandes zur Betriebsratswahl 2010 bestellt. Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Grosshandelsbetrieb mit Hauptsi
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Versetzung von BR
ÄlterHallo Kollegen, unser BR besteht zum großen Teil aus Abnickern. Der BRV und sein Stellvertreter sind durch Krankheit und Alter bedingt nicht mehr die schlagkräftigsten. Bei den nächsten Wahlen möc
Kostenübernahme für BR Sitzung
ÄlterIch bin freigestelltes Betriebsratmitglied, soll aber Hotel- und Reisekosten selber tragen . Begründet wird es so : da der Hauptsitz der Firma jetzt meine Arbeitsstelle sei und ich kein Außendienstler