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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Firma mit 24 Niederlassungen. Gemeinsamer BR in 2 Niederlassungen möglich?

F
Frühling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich möchte gerne von Euren "fundierten" Kenntnissen Gebrauch machen. Folgender Sachverhalt: Wir sind eine Fa. mit 24 Niederlassungen, zwei Niederlassungen liegen ca. 75 entfernt und möchten zusammen einen BR gründen. Frage: Ist dies rechtlich möglich, das durch Anschlusserklärungen ein gemeinsamer BR gewählt werden kann, oder ist nur ein Zusammenschluß mit der Hauptniederlassung möglich?

Ich habe hier keinerlei Ansätze in den einschlägigen Leitfäden finden können, gibt es irgendwelche Querverweise in den Gesetzestexten?

Vielen Dank !!

2.36702

Community-Antworten (2)

P
Petrus

06.04.2006 um 16:14 Uhr

Sie können einen gemeinsamen BR bilden. Was zu tun und zu beachten ist, steht in §3 BetrVG

N
norbert

06.04.2006 um 16:55 Uhr

§ 3 BetrVG regelt nur abweichende Regelungen, die durch Tarifvertrag zugelassen sind. Hier trifft § 4 BetrVG zu: Wahl nur mit dem Hauptbetrieb zusammen. Zusätzlich kann durch BV freiwillig für das Gesamtunternehmen eine andere BR-Struktur beschlossen werden.

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