Hallo,
ich möchte gerne von Euren "fundierten" Kenntnissen Gebrauch machen.
Folgender Sachverhalt:
Wir sind eine Fa. mit 24 Niederlassungen, zwei Niederlassungen liegen ca. 75 entfernt und möchten zusammen einen BR gründen.
Frage:
Ist dies rechtlich möglich, das durch Anschlusserklärungen ein gemeinsamer BR gewählt werden kann, oder ist nur ein Zusammenschluß mit der Hauptniederlassung möglich?

Ich habe hier keinerlei Ansätze in den einschlägigen Leitfäden finden können, gibt es irgendwelche Querverweise in den Gesetzestexten?

Vielen Dank !!