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Stützunterschriften

S
Schrödi
Feb 2026 bearbeitet

Hallo!

Wir haben im Seminar gelernt, dass wir pro Kandidat oder pro Liste 49 Stützunterschriften benötigen.

Wir haben jedoch folgendes Problem damit:

Unser Hauptbetrieb ist in Ansbach, die größere Niederlassung liegt 20 km mit dem Zentrallager in Heilsbronn, dazu kommen noch weitere 12 Niederlassungen, die in ganz Bayern verteilt sind.

Nur der Hauptbetrieb und das Zentrallager hat genügend Mitarbeitende, damit Stützunterschriften gesammelt werden können. Wir würden damit alle weiteren Bewerber aus den weiteren Niederlassungen ausschließen, da es ihnen nicht möglich ist, die notwendigen Stützunterschriften zu sammeln. Wir haben z.B. eine Niederlassung mit 2 Personen, die keinesfalls sich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen könnten, wenn wir alle gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen.

Wie können wir es als Wahlvorstand bekannt geben, dass sich Kandidaten bewerben können und gesammelt auf eine bestehende Liste erfasst werden. Diese Liste könnte dann die notwendigen Stützunterschriften im Original erreichen.

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Community-Antworten (5)

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celestro

04.02.2026 um 22:22 Uhr

"Wie können wir es als Wahlvorstand bekannt geben, dass sich Kandidaten bewerben können und gesammelt auf eine bestehende Liste erfasst werden."

Gar nicht! Die Wahl würde durch so eine Maßnahme anfechtbar werden und ein Richter Euch diese Idee rechts und links um die Ohren hauen.

"Diese Liste könnte dann die notwendigen Stützunterschriften im Original erreichen."

Eine Stützunterschrift muss nicht auf dem gleichen Zettel stehen, wie die Liste selbst. Wenn ich ein Din-A4-Blatt nehme und draufschreibe:

Hiermit stütze ich den Wahlvorschlag "Schrödi" zur BR-Wahl der Firma XYZ am xx.xx.2026 ... Unterschrift Max Mustermann, kann ich den an diesen "Schrödi" schicken und der tackert diesen Zettel zusammen mit allen weiteren Stützunterschriften an seine Liste dran und reicht sie beim WV ein. Ob zwischen mir und diesem "Schrödi" 10, 100 oder 1000 km liegen ist irrelevant.

"Wir haben z.B. eine Niederlassung mit 2 Personen, die keinesfalls sich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen könnten, wenn wir alle gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen."

Welche gesetzliche Vorgabe meinst Du und wieso sollte ein einhalten dieser Vorgaben nicht möglich sein?

"Nur der Hauptbetrieb und das Zentrallager hat genügend Mitarbeitende, damit Stützunterschriften gesammelt werden können."

Verstehe ich nicht. Wenn an einem Standort 30 Leute arbeiten, kann man dort doch trotzdem Unterschriften sammeln.

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XYZ68

05.02.2026 um 08:17 Uhr

Wenn ein Listenführer sich bei euch erkundigt, könnt ihr das Prozedere natürlich nochmal erklären. Ansonsten ist es den Listenführern überlassen, eine Liste zusammenzustellen und dann entsprechend Stützunterschriften zu sammeln (Klappern gehört zum Handwerk, man sollte da schon auch aktiv Leute ansprechen). Man kann die Liste auch teilen: mehrere Listen mit den Kandidaten und die gehen dann an die verschiedenen Niederlassungen um dort Stützunterschriften zu sammeln. Beispiel: Kandidat A aus Niederlassung Z und Kandidat B aus Niederlassung Y wollen kandidieren, entweder melden sie sich bei einem Listenführer oder sie machen eine eigne Liste auf. Wenn sie sich nicht vor Ort treffen können, schicken sie ganz nach alter Manier einen Brief an einen Listenführer und bestätigen da schriftlich ihre Kandidatur. Hat man dann seine Liste gefüllt, sammelt man mit mehreren Kopien an den verschieden Standorten Unterschriften. Die Namen der Kandidaten dürfen dann ruhig in Kopie sein, die Stützunterschriften im Original. Das muss dann beim Listenführer wieder gesammelt werden und der reicht es dann beim Wahlvorstand ein.

C
Christax

05.02.2026 um 13:58 Uhr

Ich denke es müssen 49 Stützunterschriften gesamt geleistet werden und nicht pro Liste

C
celestro

05.02.2026 um 16:33 Uhr

@Christax

Im Wahlausschreiben ist die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften angegeben. Diese Zahl gilt PRO Wahlvorschlag. Bei 49 notwendigen Unterschriften sind es knapp unter 1000 MA und somit hochgerechnet "maximal" 20 Wahlvorschläge / Listen die (mit ausreichend Unterschriften) abgegeben werden könnten.

S
seehas

06.02.2026 um 08:46 Uhr

Die Stützunterschriften gelten pro Wahlvorschlag. Eine Liste gilt dabei als ein Wahlvorschlag, egal wie viele Bewerber darauf eingetragen sind. Was hindert die Beschäftigten in den Kleinstfilialen sich mit anderen beschäftigten zusammenzuschließen um eine Liste einzureichen oder in anderen Betriebsteilen um Stützunterschriften zu werben?

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