Kündigung lt. TVV
Ich bin 24 Jahre im Unternehmen und würde gern zum Ende nächsten Jahres meine Kündigung einreichen. Jedoch weiß ich nicht wann ich meine Kündigung einreichen muss wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen möchte und zum Ende nächsten Jahres. Könnt Ihr mir bitte helfen
Community-Antworten (32)
23.05.2025 um 09:55 Uhr
Deine Kündigungsfrist ist laut Gesetz 7 Monate, wenn in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag nichts anderes steht. Wenn du zum 31.12 kündigen willst solltest du die Kündigung im Mai abgeben.
23.05.2025 um 10:25 Uhr
Die genannten Kündigungsfristen geben lediglich an, wie viel Zeit im Voraus die Kündigung spätestens gestellt sein muss. Man kann die Kündigung auch früher einreichen. Das heißt, du kannst auch schon im Januar die Kündigung zum 31.12. einreichen.
Entscheidend ist, was im Tarifvertrag vereinbart wurde. Es gibt Tarifverträge, in denen die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer identisch geregelt sind. In solchen Fällen trifft Juttis Aussage zu – allerdings handelt es sich dabei nicht um eine gesetzliche, sondern um eine tarifvertragliche Regelung.
23.05.2025 um 10:43 Uhr
Die Aussage von jutti1965 ist zwar von der Sache her korrekt. Aber das sind Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Deine Kündigungsfrist ist nach der Betriebszugehörigkeit 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Im vertrag kann festgelegt sein, zu wann Du Kündigen darfst. Dann kannst Du nur an bestimmten Daten kündigen. wie zum Beispiel zum Ende des Monats oder ende des Quartal. Du must in den Arbeitsvertrag-Tarifvertrag nachschauen.
23.05.2025 um 10:53 Uhr
Wenn du heute, 18 Monate vor Datum, bereits überlegst, wie das mit einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründe zum 31.12.2026 aussieht, solltest Du mit deinem Arzt reden. Jetzt noch 18 Monate "durchschleppen" birgt das Risiko, dass du am Ende von der dann erlangte "Freiheit" nichts mehr hast, wenn du sie überhaupt erreichen würdest. Wie sieht es aus mit eine (teilwiese) Erwerbsminderung evt. mit reduzierte Arbeitszeiten? Der Betrieb wird daran nicht zugrunde gehen, jedenfalls nicht, wenn man ein vernünfitigen Personalpolitik hat. Schließlich hat auch das Unternehmen mehr von jemanden der verlässlich mit weniger Stunden oder leichtere Aufgaben eingesetzt werden kann, als von jemanden bei dem es jeden Tag ein Roulettespiel ist, ob er gesundheitlich in der Lage ist zu erscheinen.
Für Kündigungsfristen gibt es drei Quellen:
- Individuell => Arbeitsvertrag: Was ist da vereinbart? Wenn nichts, dann ---
- Tariflich: Ist der Betireb an einem Tarif gebunden und wenn ja, welche Fristen sind da für eine Kündigung durch den Arbeitnehmenden vereinbart? Ist der Betrieb nicht gebunden muss geschaut werden, ob im Arbeitsvertrag ein Bezug auf die Regelungen des TVs getroffen wurde. Wenn ja, dann gelten die dort vereinbarte Fristen, wenn nein, dann---
- Gesetzlich: Nach §622 Abs. 1 BGB beträgt der Kündigungsfrist für Arbeitnehmenden in der Regel vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende. Für Arbeitgebenden werden die Fristen in Abs. 2 geregelt. In Abs. 3 wird noch einmal auf geltende TV und Regelungen im Arbeitsvertrag verwiesen, wobei zu beachten ist, der Frist für den Arbeitnehmenden darf nicht länger sein als die für den Arbeitgebenden.
Diese Fristen sind immer der späteste Termin zu welche eine Kündigung erfolgen muss, früher geht immer, wobei man im Hinterkopf behalten muss, dass es Arbeitgeber gibt, die eine sehr frühzeitig ausgesprochene Kndigung seitens einen Arbeitnehmenden zum Anlass nehmen ihrerseits zu kündigen um so möglich schneller einen Arbeitsplatz nue besetzen zu können.
23.05.2025 um 11:04 Uhr
Ich habe mal nachgeschaut, sofern du mit TVV den TV-V gemeint hast:
Die Kündigungsfristen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TVV) unterscheiden sich von den gesetzlichen Regelungen und sind in § 34 TVöD festgelegt. Sie gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, sofern der Tarifvertrag Anwendung findet. Die wichtigsten Fristen im TVöD/TVV sind:
- Während der Probezeit: 2 Wochen zum Monatsende
- Bis zu 1 Jahr Beschäftigungsdauer: 1 Monat zum Monatsende
- Mehr als 1 Jahr: 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres
- Mindestens 5 Jahre: 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
- Mindestens 10 Jahre: 5 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
- Mindestens 12 Jahre: 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
23.05.2025 um 11:24 Uhr
"Bitte nicht auf die Falschaussage von User jutti hören, da merkt man wieder, keine Ahnung,"
Wo soll denn da eine Falschaussage sein? Ja, man kann auch schon früher kündigen ... das macht die Aussage noch lange nicht falsch, Troll!
23.05.2025 um 12:04 Uhr
Zitat User jutti:
"Deine Kündigungsfrist ist laut Gesetz 7 Monate, wenn in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag nichts anderes steht."
Allein diese Aussage ist völlig behämmert und inhaltlich total falsch! Es will der AN kündigen, nicht der AG!
23.05.2025 um 13:09 Uhr
Kannst Du auch etwas anderes außer rumpöbeln? Meine Frage war: "Wo soll denn da eine Falschaussage sein?" und die könnte man auch vernünftig beantworten ... ohne Worte wie "behämmert".
23.05.2025 um 13:11 Uhr
Du hast doch behauptet, die Aussage von jutti ist keine Falschaussage.
Kommt jetzt noch was inhaltliches oder folgt Dein übliches Vorgehen ... aussetzen.
23.05.2025 um 13:13 Uhr
"Du hast doch behauptet, die Aussage von jutti ist keine Falschaussage."
Nein! Aber aufgrund Deiner Verständnisinkompetenz ist es sinnlos, sich darüber zu unterhalten.
23.05.2025 um 13:13 Uhr
@Andreas WAF: Du hast aber ganz schön lange Pause....
23.05.2025 um 13:13 Uhr
Zitat celestro
"Wo soll denn da eine Falschaussage sein? Ja, man kann auch schon früher kündigen ... das macht die Aussage noch lange nicht falsch, Troll!"
Los komm schon, bring endlich Inhalte, ohne zu beleidigen!
23.05.2025 um 13:14 Uhr
Zitat: Los komm schon, bring endlich Inhalte, ohne zu beleidigen!
Ha- ha: das sagt ja grad der Richtige. ????
23.05.2025 um 13:24 Uhr
"Los komm schon, bring endlich Inhalte, ohne zu beleidigen!"
Troll ist (an dieser Stelle) keine Beleidigung! Und hinzu kommt ... eine Frage zu stellen und die Aussage: "das macht die Aussage noch lange nicht falsch" ist nicht gleichbedeutung mit "ich behaupte, die Aussage sei richtig!".
23.05.2025 um 13:38 Uhr
Jedoch genau dieser Teilsatz ..
"... das macht die Aussage noch lange nicht falsch, Troll!"
Und wieder das gleiche Schema, celestro kann keine Fehler eingestehen, sehr amüsant mitzuerleben. Im Übrigen kein Hinweis von Dir, dass die Kündigungsfristen völlig verkehrt sind.
23.05.2025 um 13:43 Uhr
Das ich Fehler eingestehen kann, habe ich mehrfach unter Beweis gestellt. Du kannst gerne noch 20 Mal behaupten, ich hätte hier einen Fehler gemacht. Wahr wird das dadurch aber nicht.
"Im Übrigen kein Hinweis von Dir, dass die Kündigungsfristen völlig verkehrt sind."
Korrekt ... weil ich die Informationen dazu noch nicht geprüft habe. Und im Gegensatz zu Dir halte ich den Rand, wenn ich etwas nicht weiß.
23.05.2025 um 13:46 Uhr
Und wieder Widerspruch in sich:
"... das macht die Aussage noch lange nicht falsch, Troll!"
"Korrekt ... weil ich die Informationen dazu noch nicht geprüft habe. Und im Gegensatz zu Dir halte ich den Rand, wenn ich etwas nicht weiß."
Offensichtlich ja nicht ...
23.05.2025 um 13:57 Uhr
Du, Andreas WAF- hast du immer noch Pause?
23.05.2025 um 14:54 Uhr
"Und wieder Widerspruch in sich:"
Sag ich ja ... mangelnde Verständniskompetenz. Da ist kein Widerspruch ... auch wenn Du zu 100% daran glaubst, Du würdest einen erkennen.
23.05.2025 um 17:56 Uhr
Du gibst User jutti recht, obwohl Du selber keine Ahnung hast, dass ergibt keinen Sinn.
"... das macht die Aussage noch lange nicht falsch, Troll!"
Typisch celestro, rechthaberisch, einfavh unsymphatisch!
23.05.2025 um 17:59 Uhr
DFTT.!!!!!!
23.05.2025 um 18:37 Uhr
@Andreas WAF
Tue Dir selbst einen Gefallen und lerne die deutsche Sprache, bevor Du Dich weiter zum Horst machst.
"Du gibst User jutti recht,"
Ich habe ihr nicht recht gegeben, egal wie sehr Du Dir das noch einreden willst. Aber wie man hier:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/795557/fortbildung-faellt-aus
gesehen hat, bist Du einfach nicht in der Lage, die Sprache genügend zu verstehen, um Dich an Diskussionen ausreichend zu beteiligen. Und auch wenn Du es am Ende dann kapiert hast, gibst Du den Fehler noch nicht einmal zu. Ein unsympathischer Troll halt, der seine eigenen Handlungen anderen zum Vorwurf macht. Lächerlich!
23.05.2025 um 20:09 Uhr
Ich habe eben immer Recht ihr lappen!
23.05.2025 um 21:32 Uhr
Fängst Du Erbärmling jetzt wieder mit diesen Schreibfehlern in den Usernamen an?
Oh man, was für ein Looser!
23.05.2025 um 21:42 Uhr
Nur noch nervtötend hier!
24.05.2025 um 15:19 Uhr
Waf will uns KI und Digitalisierungs Seminare schmackhaft machen und hat dann so ein Forum? Lachhaft gebt endlich die Möglichkeit diesen Troll zu blockieren!
26.05.2025 um 10:37 Uhr
Norbert_BLN-> ach TT: da musst Du doch selber drüber lachen, oder?
26.05.2025 um 10:55 Uhr
https://www.therapie.de/psyche/info/index/diagnose/persoenlichkeitsstoerungen/antisozial/
Man kann das behandeln. Nimm es als gut gemeinten Ratschlag an.
Es wäre doch sonst schade um die wertvolle Lebenszeit, die man mit dem Trollen vergeudet.
Außerdem muss die Kladde mit Nicknames und Kennwörtern doch auch langsam mal voll sein.
26.05.2025 um 12:23 Uhr
@moreno
Habe diesbezüglich den W.A.F. kontaktiert und diese Antwort erhalten:
"vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und Ihre offenen Worte. Wir verstehen Ihre Kritik und Ihren Ärger sehr gut – gerade weil uns der Austausch im Forum genauso am Herzen liegt wie Ihnen. Das Forum war und ist für viele Betriebsräte ein wichtiger Ort für Austausch, Unterstützung und Diskussion. Umso bedauerlicher ist es, dass einzelne Nutzer aktuell gezielt provozieren und der Umgangston darunter leidet. Solche Beiträge schaden der wertvollen Community, die über viele Jahre hinweg gemeinsam Wissen geteilt und sich gegenseitig unterstützt hat.
Bitte seien Sie versichert: Wir nehmen die Entwicklung sehr ernst und arbeiten bereits an Lösungen und Verbesserungen – sowohl was die technische Basis des Forums als auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung betrifft. Ein respektvoller und konstruktiver Austausch ist für uns die Grundlage jeder Diskussion. Unser Ziel ist es, das Forum wieder zu einem geschützten und hilfreichen Ort für alle Interessenvertreter zu machen.
Wir bitten Sie und alle engagierten Forumsmitglieder noch um etwas Geduld – und danken Ihnen sehr für Ihr ehrliches Feedback und Ihr Engagement beim Umgang mit den Störenfrieden. Denn genau solche Rückmeldungen helfen uns, das Forum wieder zu dem Ort zu machen, an dem sich Betriebsräte wohlfühlen."
Mit besten Grüßen
xxxxxxxx Marketing
26.05.2025 um 12:39 Uhr
Das ist seit jeher die übliche Antwort
26.05.2025 um 13:12 Uhr
Gleiches wie @ Rakshazar hatte ich ja im Laufe dieser Woche auch geplant. Wird aber wohl nicht viel bringen wenn ich da jetzt noch mal was auf setze, denn die WAF liest ja hier auch mit und bemerkt die Unzufriedenheit der Mehrheit. Ich bin immer noch der Meinung man sollte einen gewissen User ins leere laufen lassen mit seinen Kommentaren und nicht mit ihm in Diskussionen einsteigen. Für neue Fragesteller dann hier einfach nur drunter schreiben, die Antwort von xy kannst du getrost ignorieren. Einen bestimmten User Dauerhaft zu sperren ist zum einen nicht leicht und zum anderem kann es an hohen Hürden scheitern. Bis dahin sollten wir uns auf das besinnen was wir gelernt haben als BR..... besonnen reagieren.
26.05.2025 um 22:27 Uhr
Lustig, Du bist doch derjenige, der aktuell "Gähn" drunter schreibt. Du bist unfähig dazu, Dich an Deine eigenen Regeln zu halten, krasser Scheiß.
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