Fortbildung fällt aus
Habe eine vom AG genehmigte Fortbildung und bin deshalb im Dienstplan mit FOBI eingeplant. Der Veranstalter hat eben die Fortbildung aus Krankheitsgründen des Referenten abgesagt. Habe ich nun Minusstunden? Oder muss ich arbeiten gehen obwohl ich nicht eingeplant bin?
Community-Antworten (26)
22.05.2025 um 22:35 Uhr
Kannst du mir die gesetzliche Grundlage nennen? Und auf moralische Bewertungen verzichten?
22.05.2025 um 22:48 Uhr
beim AG anrufen, die Situation schildern und sagen das du arbeiten willst!
23.05.2025 um 02:09 Uhr
Lass Dich bitte nicht von unserem sozial völlig inkompetenten Troll abschrecken. Der weiß noch nicht einmal, um was für eine Fortbildung es überhaupt ging, bezeichnet diese aber als fragwürdig. Dumm, aber so sind manche Menschen halt leider.
Ich persönlich würde natürlich auch sofort beim AG bescheid geben und ihm sagen, das ich arbeiten kann und will. Davon abgesehen würde ich aber auch den Anbieter anrufen und zum Thema befragen. Das wird nicht das erste Mal sein, das eine Fortbildung ausfällt und daher sollte der Anbieter auch wissen, wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht.
P.S. Wenn ich chatgpt dazu befrage und die KI als Fachanwalt für Arbeitsrecht antworten soll, erhalte ich:
"Fällt die Fortbildung aus, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch die Arbeitspflicht entfällt. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nun stattdessen zur regulären Arbeit heranziehen kann.
Hierbei kommt es auf folgende Punkte an: a) Kurzfristigkeit des Ausfalls
Wenn die Fortbildung kurzfristig abgesagt wird (z. B. am selben oder vorherigen Tag), kann es dem Arbeitgeber organisatorisch nicht mehr möglich sein, den Mitarbeiter sinnvoll einzuplanen.
→ In diesem Fall spricht viel dafür, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft ordnungsgemäß angeboten hat (durch Bereitschaft zur Teilnahme an der Fortbildung), der Arbeitgeber diese aber nicht abrufen konnte.
Ergebnis: Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug (§ 615 BGB), der Arbeitnehmer behält seinen Vergütungsanspruch, obwohl keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wurde.
b) Möglichkeit der anderweitigen Einteilung
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zumutbar eine andere Tätigkeit zuweisen könnte (z. B. Schichteinsatz), dann kann er dies im Rahmen seines Direktionsrechts tun (§ 106 GewO) – aber nur, wenn rechtzeitig mitgeteilt.
Wenn keine rechtzeitige Zuweisung erfolgt, verbleibt es beim Annahmeverzug des Arbeitgebers."
Das klingt nachvollziehbar, sollte aber natürlich nicht dazu führen das man sich alleine davon leiten lässt.
23.05.2025 um 10:35 Uhr
Wichtig ist, der AG umgehend über den Ausfall zu informieren. Möglicherweise passt es gerade sehr gut, weil jemanden Krank ist. Wenn der AG keine Möglichkeit hat dich einzusetzen, kannst du schauen was es im BR-Büro alles noch zu erledigen gibt und dein Vorgesetzten sagen, wenn man dich im Betrieb benötigt reicht einen Anruf. Bei uns im BR-Büro gibt es immer etwas zu erledigen, halte dich bereit für anfallende (BR-)Arbeit, dann dürfen auch keine Minusstunden entstehen.
23.05.2025 um 11:25 Uhr
Unfassbar ist nur Deine Unfähigkeit, Texte zu lesen und dann auch zu verstehen, Troll!
"Habe ich nun Minusstunden? Oder muss ich arbeiten gehen obwohl ich nicht eingeplant bin?"
Wo kann man da etwas von "durchschnorren wollen" herauslesen? Blödsinn!
23.05.2025 um 11:42 Uhr
Danke Celesto, bitte nicht auf Andreas WAF reagieren. Jede Entgegnung zieht eine Antwort nach sich. Ich habe das Thema mit meinem Chef bereits geregelt und danke vielmals für die Unterstützung hier.
23.05.2025 um 11:50 Uhr
Die Frage allein ist doch völlig behämmert.
Schulung fällt aus, logischerweise muss man dann arbeiten. Arbeite ich nicht, fallen Minusstunden an. Mache ich das ohne zu Fragen, gibt es noch eine Abmahnung obendrauf.
Was ist daran zu komplex?!
23.05.2025 um 12:25 Uhr
Darf man keine Fragen stellen, wenn man sich unsicher ist? Viele mögen jetzt sagen: "ist doch logisch!" Na und?
Aber das erklärt vermutlich, wieso Du keine Freunde hast und Dich deshalb hier herumtreibst.
23.05.2025 um 12:37 Uhr
"Mache ich das ohne zu Fragen, gibt es noch eine Abmahnung obendrauf."-> das kannst du gerichtsfest belegen?
Hast Du überhaupt schon mal gearbeitet? Bei de vielen Zeit hier im Forum gewinne ich den Eindruck, dass hier ein ganz anderer am durchschnorren ist, als das es die Personen sind denen er es gerne unterstellt.
23.05.2025 um 12:44 Uhr
Ernsthaft ja? Fortbildung fällt aus, folglich der Grund für die Freistellung. Somit MUSS der AN wieder seine Arbeitsleistung anbieten. Tut er das nicht und fehlt somit unentschuldigt, gibt es hierfür eine Abmahnung sowie Minusstunden.
23.05.2025 um 12:48 Uhr
Ja, ernsthaft. Das der ArbN seine Arbeitsleistung dann dem ArbGeb wieder anbieten muss, steht völlig außer Frage. Aber wo nimmst Du die Weisheit her, das es dann (sollte er es nicht tun) zwangsläufig eine Abmahnung geben muss?
23.05.2025 um 12:50 Uhr
Weil der AN unentschuldigt fehlt!
23.05.2025 um 12:55 Uhr
Hmm also mal angenommen der Mitarbeiter arbeitet bei einem Elektizitätswerk und ist an einem Arbeitsplatz der 24h/Tag von einem Mitarbeiter (natürlich mehrere) bedient wird. Jetzt soll er in die Arbeit gehen und sich auf den Schoß des anderen setzen, der da sitzt? Oder er ist Pflegekraft und jeder pudert den gleichen Patienten 1* da er ja das machen muss. Oder die Fortbildung ist in München und er arbeitet normal in Hamburg? Oder Oder Oder... Merkst du was?
23.05.2025 um 12:57 Uhr
"Weil der AN unentschuldigt fehlt!"-> ja, das macht er. Aber wo steht geschrieben, dass er dann eine Abmahnung erhalten MUSS? Hab ich bisher nirgends gefunden. Zeig mir bitte wo das niedergeschrieben steht.
23.05.2025 um 13:00 Uhr
Der AG entscheidet darüber, welche Tätigkeit anfällt ==> Direktionsrecht
Der AN hat nicht zu entscheiden, dass er seine Arbeitskraft nicht anbietet, dass ist seine verdammte Pflicht.
23.05.2025 um 13:01 Uhr
Zumal die Aussage:
"Schulung fällt aus, logischerweise muss man dann arbeiten. Arbeite ich nicht, fallen Minusstunden an."
so vermutlich bereits falsch ist. Wie wir ja schon "gesehen" haben:
"Wenn die Fortbildung kurzfristig abgesagt wird (z. B. am selben oder vorherigen Tag), kann es dem Arbeitgeber organisatorisch nicht mehr möglich sein, den Mitarbeiter sinnvoll einzuplanen.
→ In diesem Fall spricht viel dafür, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft ordnungsgemäß angeboten hat (durch Bereitschaft zur Teilnahme an der Fortbildung), der Arbeitgeber diese aber nicht abrufen konnte.
Ergebnis: Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug (§ 615 BGB), der Arbeitnehmer behält seinen Vergütungsanspruch, obwohl keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wurde."
ob also die Ansicht "Arbeit, sonst Minusstunden" überhaupt zutrifft, ist fraglich.
ABER ... der TE (ARK) hat die Sache schon mit dem AG geklärt. Von daher ist die Diskussion sowieso nur noch theoretisch.
23.05.2025 um 13:02 Uhr
Ja, da hast Du ja nicht Unrecht. Aber nochmal: warum MUSS er dann eine Abmahnung erhalten? Da reitest Du ja ständig drauf rum.
23.05.2025 um 13:03 Uhr
Der AN verstößt gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten, zu finden im AV.
23.05.2025 um 13:05 Uhr
Ja, alles richtig. Aber wo steht geschrieben, dass er eine Abmahnung erhalten muss?
23.05.2025 um 13:05 Uhr
"Der AG entscheidet darüber, welche Tätigkeit anfällt ==> Direktionsrecht"
Richtig!
"Der AN hat nicht zu entscheiden, dass er seine Arbeitskraft nicht anbietet, dass ist seine verdammte Pflicht."
Auch richtig ... trotzdem ist es falsch, das der AN eine Abmahnung erhalten MUSS. Abmahnungen sind niemals ein MUSS. Der AG kann eine aussprechen, oder es bleiben lassen.
UND ... je nach Konstellation könnte sogar die Möglichkeit einer Abmahnung entfallen. Wenn der MA für die Fortbildung in Hamburg ist, aber sein Arbeitsplatz in München ... und morgens 10 Minuten vor Beginn der Fortbildung gibt es die Info "der Referent kommt nicht", dann würde ich als AN trotzdem sofort den AG informieren. Wenn aber völlig klar ist, das eine Aufnahme der Arbeit nicht möglich ist (weil man nicht von außerhalb die Arbeit erledigen kann), dann dürfte selbst die Möglichkeit zur Abmahnung entfallen.
23.05.2025 um 13:05 Uhr
"Danke Celesto, bitte nicht auf Andreas WAF reagieren. Jede Entgegnung zieht eine Antwort nach sich. Ich habe das Thema mit meinem Chef bereits geregelt und danke vielmals für die Unterstützung hier."
Somit stellt sich die Frage nicht mehr.
Kann man Themen eigentlich schließen, oder ist das Forum dafür zu antiquiert?
23.05.2025 um 13:10 Uhr
"trotzdem ist es falsch, das der AN eine Abmahnung erhalten MUSS."-> so sieht´s aus. Aber der feine Herr Andreas WAF besteht darauf das er eine Abmahnung erhalten MUSS. Er soll bitte belegen, wo das geschrieben steht oder ob es nur so ein Gefühl ist. Wenn es eine Verpflichtung ist, dann muss ich mit unserem ArbGeb reden, denn im Februar und jetzt im Mai hat eine Kollegin und ein Kollege unentschuldigt gefehlt, die Stunden wurden vom ArbZKonto abgezogen, aber eine Abmahnung hat es nicht gegeben.
23.05.2025 um 13:11 Uhr
"Kann man Themen eigentlich schließen, oder ist das Forum dafür zu antiquiert?"
Der Ersteller des Themas kann es schließen.
23.05.2025 um 13:17 Uhr
Aber erst, wenn Andreas WAF meine Frage beantwortet hat, wo geschrieben steht, das der ArbN eine Abmahnung erhalten muss. In einer anderen Diskussionsrunde schreibt er: "Los komm schon, bring endlich Inhalte, ohne zu beleidigen!" Darauf warte ich auch von ihm.
23.05.2025 um 13:17 Uhr
Selbstverständlich entscheidet der AG, ob es eine Abmahnung gibt oder nicht. Sollte es eine geben, sind die Voraussetzung dafür die Pflichten aus dem AV. Ich als AG würde in so einem Fall eine geben, da würde ja jemand einen Tag fehlen, ein no go.
23.05.2025 um 13:24 Uhr
DU würdest eine geben. Du würdest auch jede Pommesbude gegen die wand fahren. das hab ich Dir vor längerer zeit schon mal in einer anderen Diskussion geschrieben. Jedes zweite Wort ist bei dir Abmahnung. Meinst du echt, das dem ganzen nicht erstmal ein Gespräch vorausgehen sollte? Dein hier durchsickernde Führungsqualität ist gleich null. Du könntest nichtmal ein Team, geschweige eine Firma führen.
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