Dienst- und Beschäftigungszeiten - hat deren Berechnung etwas mit der Eingruppierung im TVÖD bzw. TVV zu tun?
Guten Morgen, hat die Berechnung der Dienst- und Beschäftigungszeiten etwas mit der Eingruppierung im TVÖD bzw. TVV zu tun?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß, blondie
Community-Antworten (1)
09.01.2007 um 11:02 Uhr
@blondie Ja, hat sie. Hinsichtlich der EG's.
Verwandte Themen
Neue Rechtssprechung zu erwarten - zum Verbot der Altersdiskriminierung
ÄlterInteressante Sache für alle LAG Düsseldorf fragt beim EuGH an Das LAG Düsseldorf hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Nichtberücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Direktionsrecht/§106 GewO oder doch einfach nur Machtgehabe???
ÄlterHallo zusammen, haben da ein Problemchen mit dem AG. Hier genauer mit dem Pflegedirektor in unserer Klinik. Zur Situation: Dem AG ist seit über 6 Wochen bekannt, das ein Dienst (24h Bereitschaftsd
Berechnung des Zusatzurlaubs als Dauernachtwache?
ÄlterHallo, liebe Forumwissenden, 2005 gab es in unserem Betrieb die Umstellung von BAT auf TVöD. Nun gibt es bei uns einige Teilzeitkräfte (z.T. mit Schwerbehinderung), welche ihre Arbeitszeit generel