Kündigung durch Arbeitnehmer TVV
Hallo,
es geht um eine Kündigung von Seitens ArbeitNEHMER im TVV.
Wie lange ist die Kündungszeit? Betriebszugehörigkeit entscheidend? Wenn ja sind es 8 Jahre (davon 3 1/2 Jahren Ausbildung)
Wäre sehr dankebar um Antworten.
Grüße
Marco
Community-Antworten (11)
03.01.2013 um 22:59 Uhr
@gutgelaunt Was steht denn im TVV? Tarifvertrag Versorgungsbetriebe? Wenn ja, dann § 19 TV-V.
03.01.2013 um 23:10 Uhr
Vielen Dank für die Antwort.
Ja es ist der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe. Im TV-V §19 Abs. 5 steht eine Kündigungszeit von 4 Monaten (bei 8 Jahren) zum Schluß eines Kalendervierteljahres.
Richtig?
Ist ja dann nicht sehr arbeitnehmerfreundlich. :-/
Merkwürdig.
03.01.2013 um 23:13 Uhr
@gutgelaunter Naja. Diese Frist gilt auch, wenn der AG kündigen möchte. Dann wird man als AN nicht anfangen zu schreien. Aber es gibt ja noch § 19 Abs. 1 Buchstabe b des TVV.
03.01.2013 um 23:27 Uhr
es sind eher 6 wochen zum ende eines kalendervierteljahres.
04.01.2013 um 17:37 Uhr
@ gutgelaunter
Wenn ich dieser betroffene AN wäre, würde ich mich ebenfalls auf eine Kü´frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres berufen.
§ 19 verweist auf den § 4 und in diesem steht: "Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit."
Und ein Ausbildungsverhältnis ist nunmal kein Arbeitsverhältnis ...
04.01.2013 um 18:16 Uhr
Auszubildende sind zwar keine Arbeitnehmer, doch wird die Ausbildungszeit als Beschäftigungszeit angerechnet (BAG, Urteil v. 2.12.1999, 2 AZR 139/99).
04.01.2013 um 18:51 Uhr
dann müssen wir nur noch fragen, ob gutgelaunt seine ausbildung erst mit 25 begonnen hat und das auch nur dann, falls dieses urteil noch mit dem agg in einklang zu bringen ist.
04.01.2013 um 18:52 Uhr
@ blackjack
Das Urteil ist mir bekannt. Aber hier liegt die kürzere Kündigungsfrist ganz klar im Interesse des Arbeitnehmers und da würde ich vorgenannten Standpunkt vertreten.
Ginge es um eine AG-Kündigung, würde ich natürlich auf eine Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren pochen. ;-)
04.01.2013 um 18:55 Uhr
unabhängig von allen Rechtsentscheidungen
wenn ein Tarifvertrag explizit nur ein Arbeitsverhältnis nennt, wird ein Ausbildungsverhältnis eben nicht dadurch erfasst sein
04.01.2013 um 19:36 Uhr
Nubbel, die 25 Jahre sind gekippt, diese würden eine Diskriminierung wegen des Lebensalters darstellen.- LAG Sachsen-Anhalt: Urteil vom 09.04.2009 - 3 Sa 205/08
05.01.2013 um 10:31 Uhr
@ Nubbel
Siehe EuGH Urteil vom 19.01.2010 (AZ: C 555/07)
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