Erstellt am 03.01.2013 um 21:59 Uhr von Kölner
@gutgelaunt
Was steht denn im TVV? Tarifvertrag Versorgungsbetriebe?
Wenn ja, dann § 19 TV-V.
Erstellt am 03.01.2013 um 22:10 Uhr von gutgelaunter
Vielen Dank für die Antwort.
Ja es ist der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe.
Im TV-V §19 Abs. 5 steht eine Kündigungszeit von 4 Monaten (bei 8 Jahren) zum Schluß eines Kalendervierteljahres.
Richtig?
Ist ja dann nicht sehr arbeitnehmerfreundlich. :-/
Merkwürdig.
Erstellt am 03.01.2013 um 22:13 Uhr von Kölner
@gutgelaunter
Naja. Diese Frist gilt auch, wenn der AG kündigen möchte. Dann wird man als AN nicht anfangen zu schreien.
Aber es gibt ja noch § 19 Abs. 1 Buchstabe b des TVV.
Erstellt am 03.01.2013 um 22:27 Uhr von Nubbel
es sind eher 6 wochen zum ende eines kalendervierteljahres.
Erstellt am 04.01.2013 um 16:37 Uhr von Hoppel
@ gutgelaunter
Wenn ich dieser betroffene AN wäre, würde ich mich ebenfalls auf eine Kü´frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres berufen.
§ 19 verweist auf den § 4 und in diesem steht: "Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit."
Und ein Ausbildungsverhältnis ist nunmal kein Arbeitsverhältnis ...
Erstellt am 04.01.2013 um 17:16 Uhr von blackjack
Auszubildende sind zwar keine Arbeitnehmer, doch wird die Ausbildungszeit als Beschäftigungszeit angerechnet (BAG, Urteil v. 2.12.1999, 2 AZR 139/99).
Erstellt am 04.01.2013 um 17:51 Uhr von Nubbel
dann müssen wir nur noch fragen, ob gutgelaunt seine ausbildung erst mit 25 begonnen hat und das auch nur dann, falls dieses urteil noch mit dem agg in einklang zu bringen ist.
Erstellt am 04.01.2013 um 17:52 Uhr von Hoppel
@ blackjack
Das Urteil ist mir bekannt. Aber hier liegt die kürzere Kündigungsfrist ganz klar im Interesse des Arbeitnehmers und da würde ich vorgenannten Standpunkt vertreten.
Ginge es um eine AG-Kündigung, würde ich natürlich auf eine Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren pochen. ;-)
Erstellt am 04.01.2013 um 17:55 Uhr von Watschenbaum
unabhängig von allen Rechtsentscheidungen
wenn ein Tarifvertrag explizit nur ein Arbeitsverhältnis nennt, wird ein Ausbildungsverhältnis eben nicht dadurch erfasst sein
Erstellt am 04.01.2013 um 18:36 Uhr von blackjack
Nubbel, die 25 Jahre sind gekippt, diese würden eine Diskriminierung wegen des Lebensalters darstellen.-
LAG Sachsen-Anhalt: Urteil vom 09.04.2009 - 3 Sa 205/08
Erstellt am 05.01.2013 um 09:31 Uhr von Hoppel
@ Nubbel
Siehe EuGH Urteil vom 19.01.2010 (AZ: C 555/07)