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Rückkehr von AN aus Elternzeit, Wegfall der kinderbezogenen Entgeltbestandteile? Tarifvertrag BAT--Überleitung zum TVV

BN
Betriebsrat Neu
Okt 2021 bearbeitet

Seit dem 01.01.2006 greift der Tarifvertrag TVV bei uns. Er wurde vom Tarifvertrag BAT abgelöst. Im BAT gab es für AN mit Kindern ein kinderbezogenen Entgeldbestandteil als persönliche Zulage. Die Arbeitnehmer, die bei der Überleitung am 01.01.2006 diese Zulage hatten, bekommen Sie als Bestandschutz im TVV weiter. Laut dem Arbeitgeber gibt es im Fall der Arbeitnehmer, die bei der Überleitung in Elternzeit waren, diesen Bestandschutz nicht. Anders bei den Arbeitnehmern, die in Mutterschutz waren. Da es sich bei Mutterschutzfrist um ein aktives Arbeitsverhältnis handelt, bleibt dieser Anspruch der Zahlung bestehen! Ist das richtig so? Gilt Elternzeit nicht auch als aktives Arbeitsverhältnis so wie im Mutterschutz? Brauche dringend Hilfe, da die betroffenen Arbeitnehmer das Geld zurückzahlen sollen (Lohn immer unter Vorbehalt ausgezahlt!!!)

5.07002

Community-Antworten (2)

D
DocPille

19.04.2007 um 11:13 Uhr

Hallo,

nein, Elternzeit gilt als ruhendes Arbeitsverhältnis.

P
Petrus

19.04.2007 um 11:19 Uhr

Die Frage, ob es den Zuschlag auch nach ruhendem Arbeitsverhältnis noch gibt, kann die Gewerkschaft beantworten.

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