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Einköpfiger Betriebsrat tritt zurück - dann Ersatzmitglied ?

K
kleinstbetrieb
Mai 2025 bearbeitet

Hallo, ich hätte nochmals eine hypothetische Frage zu einem einköpfigen BR. Angenommen, es gibt einen einköpfigen BR und ein Ersatzmitglied, dann würde ja wie ich gelernt habe dieses Ersatzmitglied "aktiv" werden, wenn der "reguläre BR" im Urlaub oder krank ist. Wenn der "reguläre BR" sich entscheiden würde, dass er das Amt nicht mehr ausüben möchte (aus welchen Gründen auch immer) und zurücktritt, dann tritt ja das Ersatzmitglied die aktive Rolle an. Kann dann der "ausgeschiedene BR" ein Ersatzmitglied sein oder müsste in diesem Fall der BR neu gewählt werden ? Ich vermute mal eher das Letztere, oder ?

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Community-Antworten (4)

M
Meph1977

20.05.2025 um 14:31 Uhr

Es kommt drauf an ist der BR einfach nur als BR Mitglied zurückgetreten oder als Gremium. Wenn ersteres rückt das Ersatzmitglied einfach nach und es gibt dann kein Ersatzmitglied mehr. Das zurückgetretene BR Mitglied kann nicht Ersatzmitglied werden. Ist es zweiteres bleibt er BR Mitglied und das Ersatzmitglied bleibt Ersatzmitglied bis die Neuwahl durchgeführt wurde.

C
celestro

20.05.2025 um 14:35 Uhr

"Ich vermute mal eher das Letztere, oder ?"

Das siehst Du richtig!

S
seehas

20.05.2025 um 18:28 Uhr

Wenn ein Betriebsrat zurücktritt, dann ist das eine unumkehrbare Entscheidung. Im hypothetischen Fall ist dann das Ersatzmitglied als Betriebsrat nachgerückt. Wenn es nicht noch weitere Ersatzmitglieder gibt hat er bei Urlaub und Krankheit keine Vertretung. Wenn er dann ebenfalls zurücktritt gibt es keinen BR mehr und damit Neuwahlen.

C
celestro

20.05.2025 um 18:58 Uhr

"Es kommt drauf an ist der BR einfach nur als BR Mitglied zurückgetreten oder als Gremium."

Ich bin mir nicht sicher, ob es einen derartigen Unterschied bei einem 1er Gremium überhaupt gibt. Das würde einer einzelnen Person die "Macht" geben, das Gremium aufzulösen (und damit Neuwahlen), statt nur das Amt niederzulegen.

P.S. Laut Fitting kann auch ein 1er BR das Gremium auflösen.

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