Darf eine Mitarbeiterin einfach in eine andere Filiale versetzt werden?
Hallo,
eine Teilzeitkraft wird einfach ohne Absprache in eine andere Filiale versetzt, wegen vieler Änderungen durch andere Mitarbeiter. Die Mitarbeiterin wußte bis zu dem Tag als sie in eine andere Filiale nichts davon, es wurde mit ihr nicht darüber gesprochen.
Diese andere Filiale befindet sich in einer anderen Stadt, bei der es über eine Stunde Fahrt auf der Hinfahrt und auf dem Rückweg 1,5 Stunden im Normalfall beträgt. Häufig kommt es auch durch Öffentliche Verkehrsmittel zu Verzögerungen, da es Ausfälle und Verspätungen gibt.
Darf eine Mitarbeiterin einfach so in eine andere Filiale versetzt werden? Im Arbeitsvertrag steht nichts zu einem Einsatzort oder dass man auch anderweitig eingesetzt werden darf.
Community-Antworten (5)
16.05.2025 um 19:42 Uhr
Gibt es einen Betriebsrat?
Ansonsten gilt:
"Fehlen arbeitsvertragliche Vereinbarungen zum Arbeitsort und verstößt die Versetzung nicht gegen billiges Ermessen, hat der Arbeitgeber nach aktueller Rechtsprechung zumindest ein bundesweites Versetzungsrecht." limmer-reutemann
18.05.2025 um 20:13 Uhr
Billiges Ermessen bedeutet, dass der Arbeitgeber die Belange des Arbeitnehmer berücksichtigen muss. Wenn sie es genau wissen will muss sie wohl klagen.
18.05.2025 um 21:32 Uhr
Wo ich noch mal Nachfrage ist was steht im Arbeitsvertrag, als was ist die Person eingestellt? Mir gibt nämlich zu denken das du schreibst " anderweitig eingesetzt werden darf." Anderweitig heißt ja für mich das die Person eine andere Tätigkeit ausführt. Das wiederum müsste ja heißen das ein Änderungsvertrag geschlossen werden müsste den beide Parteien zustimmen müssten.
18.05.2025 um 21:42 Uhr
Also zumindest das "Die Mitarbeiterin wußte bis zu dem Tag als sie in eine andere Filiale nichts davon, es wurde mit ihr nicht darüber gesprochen." ist vermutlich nicht in Ordnung.
Man kann sich mEn an dem hier:
"Denn auch für Dienstplanänderungen gibt es ein Gesetz: Sind Schichtpläne erst einmal erstellt und an die Mitarbeiter ausgegeben worden, können sie nicht ohne Weiteres wieder geändert werden. In der Regel müssen Arbeitgeber Änderungen mindestens vier Tage vorher ankündigen. Kurzfristigere Dienstplanänderungen erfordern eine konkrete Notlage."
orientieren.
18.05.2025 um 22:07 Uhr
Und wenn sie in der anderen Filiale wirklich eine andere Tätigkeit ausführt könnte es doch bei einer evtl. Versetzung interessant sein ob es in der alten Filiale oder in evtl. beiden Filialen einen BR gibt.
Verwandte Themen
Zwangsversetzung im Krankenschein?
Halli-hallo, ich hätte eine kurze Frage und längere Erläuterung Vorgeschichte: Vor ein paar Monaten war das Klima in der Filiale (Lebensmitteleinzelhandel) in der ich arbeite nicht mehr tragbar wege
Betriebliche Belange bei örtlicher Versetzung
Moin! Kürzlich gab es schon einen Beitrag zum Direktionsrecht, wo meine Frage aber noch nicht beantwortet werden konnte. Es ging dort bereits um das Abwägen zwischen der persönlichen Zumutbarkeit und
Darf ein Betriebsleiter einfach in eine andere Filiale versezten
Die Filiale wurde erst im Feb. gewechselt, weil die Arbeit in der vorherigen sehr unangenehm war, und es eine neue Kraft in der jetztigen Filiale gebraucht wurde (Zwei Kolleginnen sind in eine andere
Vorrang bei Genehmigung Urlaub
Guten Tag, wir haben zwei Mitarbeiter, die zum gleichen Zeitpunkt Urlaub haben möchten. Wir wissen, das wir für einzelne Mitarbeiter nicht tätig werden dürfen, möchten aber beratend zur Seite stehen.
Mitarbeiterin will auf eigenen Wunsch Filiale wechseln, aber BR will dies unbedingt verhindern
Hallo Zusammen, wir haben folgendes Problem: einer unserer Mitarbeiterinnen möchte auf eigenen Wunsch, um sich beruflich weiter zu entwickeln (Aufstiegsmöglichkeit, mehr Gehalt, etc.), in eine unser