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Darf eine Mitarbeiterin einfach in eine andere Filiale versetzt werden?

AK
Annika K.
Mai 2025 bearbeitet

Hallo,

eine Teilzeitkraft wird einfach ohne Absprache in eine andere Filiale versetzt, wegen vieler Änderungen durch andere Mitarbeiter. Die Mitarbeiterin wußte bis zu dem Tag als sie in eine andere Filiale nichts davon, es wurde mit ihr nicht darüber gesprochen.

Diese andere Filiale befindet sich in einer anderen Stadt, bei der es über eine Stunde Fahrt auf der Hinfahrt und auf dem Rückweg 1,5 Stunden im Normalfall beträgt. Häufig kommt es auch durch Öffentliche Verkehrsmittel zu Verzögerungen, da es Ausfälle und Verspätungen gibt.

Darf eine Mitarbeiterin einfach so in eine andere Filiale versetzt werden? Im Arbeitsvertrag steht nichts zu einem Einsatzort oder dass man auch anderweitig eingesetzt werden darf.

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Community-Antworten (5)

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RudiRadeberger

16.05.2025 um 19:42 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?

Ansonsten gilt:

"Fehlen arbeitsvertragliche Vereinbarungen zum Arbeitsort und verstößt die Versetzung nicht gegen billiges Ermessen, hat der Arbeitgeber nach aktueller Rechtsprechung zumindest ein bundesweites Versetzungsrecht." limmer-reutemann

C
Catweazle

18.05.2025 um 20:13 Uhr

Billiges Ermessen bedeutet, dass der Arbeitgeber die Belange des Arbeitnehmer berücksichtigen muss. Wenn sie es genau wissen will muss sie wohl klagen.

D
DummerHund

18.05.2025 um 21:32 Uhr

Wo ich noch mal Nachfrage ist was steht im Arbeitsvertrag, als was ist die Person eingestellt? Mir gibt nämlich zu denken das du schreibst " anderweitig eingesetzt werden darf." Anderweitig heißt ja für mich das die Person eine andere Tätigkeit ausführt. Das wiederum müsste ja heißen das ein Änderungsvertrag geschlossen werden müsste den beide Parteien zustimmen müssten.

C
celestro

18.05.2025 um 21:42 Uhr

Also zumindest das "Die Mitarbeiterin wußte bis zu dem Tag als sie in eine andere Filiale nichts davon, es wurde mit ihr nicht darüber gesprochen." ist vermutlich nicht in Ordnung.

Man kann sich mEn an dem hier:

"Denn auch für Dienstplanänderungen gibt es ein Gesetz: Sind Schichtpläne erst einmal erstellt und an die Mitarbeiter ausgegeben worden, können sie nicht ohne Weiteres wieder geändert werden. In der Regel müssen Arbeitgeber Änderungen mindestens vier Tage vorher ankündigen. Kurzfristigere Dienstplanänderungen erfordern eine konkrete Notlage."

orientieren.

D
DummerHund

18.05.2025 um 22:07 Uhr

Und wenn sie in der anderen Filiale wirklich eine andere Tätigkeit ausführt könnte es doch bei einer evtl. Versetzung interessant sein ob es in der alten Filiale oder in evtl. beiden Filialen einen BR gibt.

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