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Darf ein Betriebsleiter einfach in eine andere Filiale versezten

AK
Annika K.
Mai 2024 bearbeitet

Die Filiale wurde erst im Feb. gewechselt, weil die Arbeit in der vorherigen sehr unangenehm war, und es eine neue Kraft in der jetztigen Filiale gebraucht wurde (Zwei Kolleginnen sind in eine andere Filiale gegangen). Nun hat der Betriebsleiter einfach mal entschieden, dass die Mitarbeiterin zurück in die vorherige Filiale soll, ohne Absprache mit der Mitarbeiterin.

Darf das einfach so entschieden werden, als Grund wurde von der Filialleitung genannt, dass eine andere Kollegin, die im Mutterschaftsurlaub ist, wieder zurück käme.

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Community-Antworten (4)

G
gantherl

22.05.2024 um 23:01 Uhr

Gibt es einen BR?

OH
Olav HB

23.05.2024 um 00:03 Uhr

Wenn es einen BR gibt, ist die Versetzung mitbestimmungspflichtig (Stichwort: Personelle Einzelmaßnahmen). Berücksichtigt der AG dies nicht, kann der BR verlangen, dass die Versetzung rückgängig gemacht wird und dieses Verlangen letztlich beim Arbeitsgericht vortragen.

D
DummerHund

23.05.2024 um 00:51 Uhr

Steht nicht erst die Frage im Raum ob der Betriebsleiter nicht unter § 5 BetrVG fällt?

C
celestro

23.05.2024 um 02:16 Uhr

Warum sollte es relevant sein, ob er darunter fällt oder nicht?

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