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Beschluss des Betriebsrat

T
Tom22
Mai 2025 bearbeitet

Hallo ist der Beschluss des Betriebsrat gültig ???

Wir hatten heute ein Beschluss als Betriebsrat getätigt . Wo 2 Betriebsräte von 3 Betriebsräten anwesend waren und für den Beschluss waren. Leider ist uns bei der Information über den Beschluss an den Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen .Wir haben statt2 Kollegen anwesend ,3 Kollegen anwesend geschrieben . Ist der Beschluss jetzt ungültig .Weis jemand von euch ,wie man die Situation reparieren kann?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

15.05.2025 um 20:36 Uhr

"Weis jemand von euch ,wie man die Situation reparieren kann?"

Zunächst einmal solltet Ihr aufhören, dem AG irgendwelche Zahlen zu übermitteln.

"ist der Beschluss des Betriebsrat gültig ???"

Warum waren nur 2 von 3 BRM anwesend? Gibt es Nachrücker und wurde einer geladen? Bzw. war das 3te BRM verhindert?

M
Meph1977

16.05.2025 um 01:10 Uhr

Wenn es ein Beschluss ist der an keine Frist gebunden ist kann einfach ein neuer Beschluss gefasst werdeb und wie Celestro schon schrieb gehört es nicht in die Information an den AG wieviel Leute da waren, Wenn es ein Beschluss ist der an eine frist gebunden ist die aber noch nicht abgelaufen ist dann außerordentlich sitzung und neuen Beschluss fassen.

Ich bin mir aber nicht sicher ob das die Gültigkeit des Beschlusses überhaupt beeinträchtigt nur weil man sich Vertipt hat. Ansonsten die Fragen von Celestro beantworten.

Andreas WAF kann man getrost ignorieren. Er ist kein Mitarbeiter von WAF sondern ein Arbeitgebertroll von der Sorte cholerisch, narzistisch und zu inkompetent um zu erkennen das er inkompetent ist.

S
seehas

16.05.2025 um 09:23 Uhr

Einige Fragen meinerseits: Gibt es für euren 3-er Betriebsrat Ersatzmitglieder? Wenn ja, war es vorher bekannt, dass das dritte BRM nicht an der Sitzung teilnehmen wird? Wenn es bekannt war und es wurde kein Ersatzmitglied geladen sind alle Beschlüsse dieser Sitzung ungültig! Wenn das BRM einfach nicht gekommen ist, dann sind die Beschlüsse gültig und das BRM sollte auf seine Pflichten als gewähltes BRM hingewiesen werden. Wenn nein, dann seid ihr zu zweit beschlussfähig und der Beschluss ist gültig. Mit welcher Mehrheit ein Beschluss gefasst wurde geht den AG nichts an. Wichtig ist, dass ihr das Abstimmungsergebnis korrekt protokolliert habt.

C
celestro

17.05.2025 um 13:08 Uhr

"Selbstverständlich ist der gefasste Beschluss ungültig, da Ihr den AG mit falschen Daten informiert habt,"

Wenn der Beschluss korrekt gefasst wurde (was niemand beurteilen kann), dann ist er auch gültig. Eine Übermittlung mit einer falschen Aussage kann daran nichts ändern. Sorry, aber Deine Aussage ist kompletter Unsinn.

C
celestro

18.05.2025 um 13:01 Uhr

Dann erklär uns allen das doch mal Du Troll.

D
DummerHund

18.05.2025 um 15:46 Uhr

@ tom22 Du kannst celestro ruhig glauben schenken. Wir zoffen uns zwar auch hin und wieder, aber dennoch wissen wir von einander das wir eine gewisse Ahnung von Betriebsratsarbeit und den dazu notwendigen Gesetze haben. Wenn man in die Historie dieses Forums schaut erkennt man das hin und wieder User auftauchen die noch nie eine positive Antwort zum Thema Betriebsrat gegeben haben. Es ist, und das ist wohl nicht nur meine Meinung, ein und die selbe Person.

OH
Olav HB

19.05.2025 um 11:42 Uhr

Wann ist ein beschluss gültig?

  1. Wenn zur Sitzung ordnungsgemäß geladen worden ist und mindestens die Hälfte der gewählte BRM an der Beschlussfassung teilnehmen (bis aus einige wenige Ausnahmen, wo es eine Mehrheit des Gremiums geben muss). Sind BRM zur Sitzung verhindert lädt der BRV entsprechend Nachrücker ein, gibt es keine Nachrücker, sind Beschlüsse auch bei ein unvollständiges Gremium wirksam.

  2. Ordnungsgemäß geladen ist rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnung. Es gibt hier kein starren Frist im Gesetz, wenn es dringend erforderlich ist, kann auch vormittags für nachmittags eingeladen werden (z.B. Anhörung fristloser Kündigung).

  3. Sind pt.1 und 2. erfüllt, ist es wichtig, dass es eine Anwesenheitsliste zur Sitzung gibt, persönlich von den Anwesenden unterschrieben. Während der Sitzung wird der Beschluss nach beratung verlesen und protokolliert. Das Protokoll wird vom BRV und ein weiteres BRM unterschrieben (wenn mehr als 1 BRM gewählt wurde natürlich)

  4. Der AG wird über dem Beschluss schriftlich informiert. Unterschrieben wird die Mitteilung vom BRV. Das Abstimmungsergebnis kann man zwar den AG mitteilen, es ist aber davon abzuraten. Manche AG versuchen Mehrheitsbeschlüsse durch gezielten Druck auszuhebeln, hier sollte man kein "Hilfestellung" leisten.

Ist (wie in diesem Fall) bei der Übermittlung des Beschlusses einen Fehler unterlaufen, muss der Beschluss nicht unbedingt neu gemacht werden, es muss nur eine korrekte Mitteilung an den AG geschickt werden.

Zweifelt der AG die ordnungsgemäßen Beschlussfassung an, kann er das gerne vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen.

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