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Beschluss Nichtbeachtung AG eingereicht

N
noris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Wie sieht es rechtlich aus? Wir haben einstimmig einen Beschluss gefasst. Dieser Beschluss wurde dem AG nicht ausgehändigt, sondern nur mündlich zugetragen und der AG hat den BRV gebeten mit der Aushändigung zu warten. Der AG hat bei der nächste Sitzung Stellung zu unserem (nicht eingereichten) Beschluß genommen worauf wir dann nicht einstimmig, sonder nur der Mehrheit beschlossen das wir den Beschluss nicht abgeben. Es stand in beiden Fällen kein Beschluss in der Tagesordnung und es wurde auch in beiden Fällen nicht ordnungsgemäß zur Sitzung geladen.

Mir ist klar das die Beschlüsse nicht rechtskräftig sind, wenn nicht ordnungsgemäß geladen wurde.

Danke für eure Antworten

91502

Community-Antworten (2)

O
Orion

28.06.2014 um 15:08 Uhr

Abgesehen von der Gültigkeit eines Beschlusses, der von vielem abhängig sein kann, ist es hier wie mit dem Tiger. Solange er im Käfig ist, kann er auch auf keine außerhalb des Käfigs losgehen.

Schau dir diesen relativ neuen Beschluss einmal näher an.

BAG Beschluss vom 15.4.2014, 1 ABR 2/13 (B)

G
gironimo

28.06.2014 um 15:56 Uhr

Mir würde mehr Sorge machen, warum der Beschluss, der dem AG ja mitgeteilt wurde, nicht schriftlich haben wollte. (wenn keine Schriftform vorgeschrieben ist, kann die Mitteilung auch mündlich erfolgen; und wenn er Stellung nehmen will, kann er ja auch schlecht leugnen ihn erhalten zu haben.)

Da geht es doch eher um Inhalte.

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