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Betriebsratssitzung

T
Tom22
Mai 2025 bearbeitet

Hallo unser Gremium hat ein Beschluss gefasst .Der Arbeitgeber bezweifelt das genügend Mitglieder beim Beschluss Anwesend waren und möchte die Anwesenheitslisten einsehen! Darf er dass ? Muss ihm der Betriebsrat die Anwesenheitslisten aushändigen ?.

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Community-Antworten (15)

M
Moreno

14.05.2025 um 11:36 Uhr

Nein sollte der AG einen BR Beschluss anzweifeln soll er sich doch bitte ans Arbeitsgericht wenden.

OH
Olav HB

14.05.2025 um 13:41 Uhr

Die Beschlussfähigkeit des BR ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Mandatsträger anwesend sind. Ist jemand verhindert, muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Ist diese Bedingung erfüllt, ist der BR beschlussfähig. Zweifelt der AG die ordnungsgemäßen Beschlussfassung an, so geht er vor dem Arbeitsgericht. In dem Fall beschließt der BR natürlich sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten zu lassen.

Weigert der AG ein Beschluss umzusetzen (warum auch immer) beschließt der BR ebenfalls einen Anwalt zu beauftragen die notwendige rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche vorzunehmen.

I
IlkaB

14.05.2025 um 16:33 Uhr

Richtiges Abmelden, der Umgang mit Abwesenheitsgründen und korrektes Nachladen, vor allem bei mehreren Listen und die Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts sind immer wieder gerne genommen, um Beschlüsse als unwirksam feststellen zu lassen...

Der AG muss über das Amtsgericht gehen, um an die Anwesenheitsliste zu kommen.

G
GabrielBischoff

15.05.2025 um 12:29 Uhr

Wie geschrieben wurde, der AG darf den Beschluss gerne arbeitsgerichtlich anzweifeln lassen. Protokoll und Anwesenheitsliste werden dann Bestandteil des Verfahrens.

C
celestro

16.05.2025 um 01:23 Uhr

Du solltest lieber aufhören, immer so oft in die Glaskugel rein zu gucken.

AW
Andreas WAF

17.05.2025 um 09:42 Uhr

Zu blöd, eine einfache Anwesenheitsliste zu zeigen und weshalb? Weil es Probleme mit dieser gibt!

C
celestro

17.05.2025 um 13:12 Uhr

Deine Antwort vom "17.05.2025 um 07:42 Uhr" zeigt nur eins ... nämlich das Du die Fragstellung noch nicht einmal verstanden hast.

NG
Norbert Gans

18.05.2025 um 14:24 Uhr

Meinst nicht, es reicht langsam celestro? Immer das gleiche, regelmäßig pöbelst Du andere User an und noch dazu hast Du keine Ahnung.

C
celestro

18.05.2025 um 14:50 Uhr

Troll Account Nummer ... 27349?

Wo die Kaffeesatzleserei eines Trolls bloßzustellen "Pöbelei" darstellen soll, weißt Du vermutlich selbst nicht.

NG
Norbert Gans

18.05.2025 um 15:23 Uhr

Einfach nur unerträglich! Anderen Benutzern dieses Forums permanent irgendwas zu unterstellen.

C
celestro

18.05.2025 um 15:36 Uhr

Wer unterstellt denn hier?

"Zu blöd, eine einfache Anwesenheitsliste zu zeigen und weshalb? Weil es Probleme mit dieser gibt!"

Das es Probleme geben soll, ist doch wohl eine Unterstellung, oder etwa nicht?

D
DummerHund

18.05.2025 um 16:39 Uhr

Folgendes Prozedere wenn der wenn der AG den Beschluss ordnungsgemäße Beschlussfassung beanstandet, entnommen von Haufe:

Arbeitgeber muss Beschluss rügen Der Arbeitgeber kann in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat rügen, dass kein ordnungsgemäßer Beschluss vorliegt. Er muss das aber auch tun, wenn er Bedenken hat. Sagt er nichts, klärt das Gericht nicht von sich auf, ob der Beschluss korrekt ist.

Allerdings kann der Arbeitgeber auch kurzfristig und erst spät im Prozess, zum Beispielerst, wenn das Verfahren schon im Beschwerdeverfahren beim Landesarbeitsgericht anhängig ist, den Beschluss beanstanden.

Und er muss nicht einmal Einzelheiten vortragen, sondern kann sich auf ein pauschales Bestreiten beschränken (BAG 9.12.2003, 1 ABR 44/02). Dann muss das Gericht aufklären und der Betriebsrat muss zu korrekter Einladung und zur Beschlussfassung vortragen, etwa indem es das Einladungsschreiben, die Tagesordnung und das Betriebsratsprotokoll vorlegt.

Heisst, habt ihr ordnungsgemäß geladen und die 2 Personen in der Sitzung des 3er Betriebsrat haben den Beschluss gefasst ist ja auch in den Beschluss vermerkt das der Beschuss das 2 Anwesende mit ja gestimmt haben. Die Mitteilung an den AG 3 Personen in der Sitzung anwesend waren wäre nur ein Formfehler( Anwesenheitsliste sollte ein BR einen AG aber nie übermitteln). Dies würde im Zweifelsfalle auch jeder Richter so erkennen.

M
Moreno

18.05.2025 um 18:17 Uhr

Oh toll ein neuer Name vom Troll und der ist geistig so sparsam ausgestattet, dass er sich mit dem ersten Beitrag outet ???

AW
Andreas WAF

19.05.2025 um 09:26 Uhr

@Fragesteller ... bitte bedenken, dass in diesem Forum Dauerkranke und angebliche Frührentner die vermeintlichen Antworten geben, also Sozialschmarotzer. Den Wahrheitswert dieser Antworten bitte überdenken ...

Klar ist, dass der Beschluss ungültig ist.

C
celestro

19.05.2025 um 11:28 Uhr

"Klar ist, dass der Beschluss ungültig ist."

Nenne uns bitte die gesetzliche Grundlage und die dazu passenden Fakten (nicht Vermutungen), die den Beschluss ungültig machen. Danke!

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