Erstellt am 19.12.2006 um 10:17 Uhr von Fayence
Blacky,
wenn Du den §32 BetrVG aufmerksam gelesen hast, wirst Du unschwer feststellen können, dass Die Schwerbehindertenvertretung das Recht hat, an allen BR-SITZUNGEN beratend teilzunehmen.
Bedingt, dass die SBV zu jeder Sitzung ordnungsgemäss und rechtzeitig eingeladen werden muss!
Die SBV entscheidet in Kenntnis der Tagesordnung über die Sitzungsteilnahme. Auch bezieht sich das Teilnahmerecht auf Ausschuss-Sitzungen sowie auf das Gespräch mit dem AG (§74 BetrVG).
Erstellt am 19.12.2006 um 11:51 Uhr von gasmann
hallo blacky, ich möchte die antwort von fayence noch ergänzen. eine schwerbehindertenvertretung kann auch beschlüsse des betriebsrates für eine woche aussetzen, um eventuelle unstimmigkeiten oder der sache nicht dienliche beschlüsse nochmals zu prüfen und zu versuchen eine andere entscheidung herbeizuführen, sei es mit dem gremium oder dem arbeitgeber. ich bin seit 14 jahren schwerbehindertenvertreter und habe mit "meinen" betriebsräten ein sehr gutes und freundschaftliches verhältnis. ihr solltet froh sein, wenn ihr einen guten kollegen/in für diese sehr aufwendige arbeit habt. es ist ja fast wie betriebsratsarbeit. es wird euch dadurch viel arbeit abgenommen. wenn ihr das sozialgesetzbuch -neuntes buch- auch noch beherschen sollt, würdet ihr warscheinlich nicht mehr zu eurem br-tagesgeschäft kommen. helft ihm/ihr wo ihr könnt. es ist eine schöne zusammenarbeit und die schwerbehinderten oder leistungsgeminderten mitarbeiter werden es euch danken. schöne weihnachten und einen guten rutsch