Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung einer Betriebsratssitzung durch Mitglieder des Betriebsrats
Guten Tag liebe Kollegen, ich bin relativ neu im Betriebsratsthema und mich beschäftigt nun, wie in der Überschrift zu erkennen, das Thema "Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung einer Betriebsratssitzung durch Mitglieder des Betriebsrats".
Was genau muss solch ein Antrag enthalten?
Als Vorlage habe ich mal dieses hier genommen:
Wenn man nun zum Beispiel auf spezielle Paragraphen stößt die für die Abstimmung oder für die Diskussion des Themas relevant sind, sollten dann diese auch schon im Antrag genannt werden?
Ich glaube sie gehören nicht rein, könnten ja aber dazu führen das sich der Vorsitzende (der ja dieses Schreiben bekommt) bereits vorbereiten kann.
Also so viel wie möglich? Oder doch eher so wenig wie nötig?
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (4)
29.09.2014 um 09:49 Uhr
Ehrlich gesagt, finde ich das Musterschreiben ganz schön bürokratisch. Natürlich kommt es auch immer auf die Größe des BR an; aber bei einem kleineren bis mittleren Gremium sollte es problemloser gehen.
Wenn es denn schon schriftlich sein soll dann stimmt Deine Formulierung: "so viel wie möglich - doch eher so wenig wie nötig"
29.09.2014 um 13:24 Uhr
Drinstehen muss eigentlich nur "Bitte setz' folgendes auf die nächste Agenda. Vielen Dank". Das "folgende" ist das, über das Du Dir Gedanken machen solltest.
Wenn in Eurem Gremium vorab die Agenda gelesen wird, ist diese ein wichtiger, erster Schritt, die Abstimmung im eigenen Interesse zu beeinflussen. Zu allererst muss dort so viel stehen, dass die BRM nach dem Lesen denken, sie hätten verstanden, um was es geht. Dann: Warum sollen sie etwas machen? Was passiert wenn positiv/negativ abgestimmt wird? Kommt Arbeit auf den BR zu? etc.
Ein fertiger Beschlussvorschlag ist auch viel wert. Man kann in der Sitzung immer noch an Formulierungen feilen, aber wenn der Text erst vollständig erarbeitet werden muss, passiert oft nichts. Gerne auch mehrere Alternativen aufzeigen. Ist der BR "beißfaul" sollte eine sehr bissige dabei sein (die also garantiert abgelehnt wird). Ist er bissig, dann eben eine "weichgespülte".
PS: Wenn Du erstmal Euren BRV per Beschluss dazu zwingen musst, etwas auf die Agenda zu setzen, läuft bei Euch etwas falsch. Falls das Dein Problem sein sollte, frag nochmal nach.
29.09.2014 um 21:11 Uhr
Guten Abend, erst mal vielen Dank für die Antworten.
Nein, so schlimm ist es nicht, als das wir einen Beschluss erzwingen müssten. Die Idee war dahinter eher, wo keine Fragen aufkommen können, kommen auch keine auf. Also quasi im Vorfeld schon mal ein paar wenn und aber ausmerzen.
Ich habe jetzt aus meinem Antrag die ganzen Paragraphen- Sachen herausgenommen und nehme diese direkt mit in die Sitzung um sie dort vorzubringen.
Also habe ich das richtig verstanden - Eine formal korrekte Version gibt es nicht? Es reicht ein formloses Schreibe.
Danke sehr.
30.09.2014 um 21:02 Uhr
Hallo Kollege,
unser BRV ist immer ganz dankbar für Themen, die in der Sitzung besprochen werden können. (Wir sind ein neuer BR und haben noch Mühe, unsere Themen zu sehen). Die werden ihm schlicht per eMail mitgeteilt und er setzt sie dann auf die Tagesordnung.
Ein 'Könntest Du nicht...' im Vorbeigehen klappt auch ;).
Desweiteren kann ein einzelnes BRM auch in der Sitzung einen neuen Tagesordnungspunkt zur Debatte stellen. (Wir haben diesen eher unglückseligen Punkt 'Sonstiges' auf jeder Tagesordnung).
Vom Gesetz vorgesehen (hab' den Paragrafen grad nicht parat) ist auch, dass der BR darüber abstimmen darf, ob sich das Gremium zu einem in der Sitzung neu hinzugekommenen Punkt beraten will. (Da existiert inzwischen auch eine neuere Ansicht der Rechtsprechung zu).
An eurer Stelle würde ich das lockerer sehen. Es ist wichtig, dass Themen diskutiert werden. Schlimmstenfalls stellt das Gremium fest, dass das Thema sich nicht für eine Spontandiskussion eignet und setzt es in der Sitzung auf die Tagesordnung der nächsten, so dass jeder sich drauf vorbereiten und recherchieren kann.
Von Beschlüssen auf Spontanpunkte (oder den 'Sonstigen') würde ich eher absehen, außer es sind eher unkritische Punkte. Da ist auch die Rechtsprechung nicht ganz so dafür. Das wäre es wert, einmal nachgelesen zu werden.
Viel Erfolg!
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