Abmeldung vom Arbeitsplatz
Hallo Kollegen ,haben wir hier als Betriebsrat eine Mitbestimmung ? Ein Kollege muss am Wochenende alleine arbeiten . Der Arbeitgeber und die Vorgesetzten haben ,,frei,, . Bei wem muss er sich abmelden und wie ,wenn er den Arbeitsplatz dringend verlassen muss . Bsp. Krankheit ,Havarie im eigenen Haus usw. Muss er den Arbeitgeber anrufen oder reicht eine Mail ,wenn der Arbeitsprozess nicht gefährdet wird . Hat hier der Betriebsrat eurer Meinung nach eine Mitbestimmung ? Wenn ja ,wie ? Bitte nur ernste Meinungen Danke!
Community-Antworten (6)
09.05.2025 um 08:32 Uhr
Das ist schwer zu beantworten. Es kommt auf die Arbeitsstelle an. Arbeite ich im sozialen Bereich, kann ich natürlich nicht die Arbeit verlassen, ebenso, wenn Arbeitsabläufe nicht unterbrochen werden können. Sitze ich aber am Wochenende allein im Büro, könnte ich schon den Arbeitsplatz verlassen. Deswegen wären weitere Infos hilfreich, zumal nicht alle Arbeitnehmer immer mit Chefs und Vorgesetzten zusammen arbeiten. Und wenn es so ist, dass MA alleine arbeiten, sollte es eine Richtlinie geben, wie der Abmeldeverlauf geregelt ist. Oder ist diese Situation einmalig? Auch dann sollte es eine Info im Vorfeld geben, wie das Abmelden geschehen sollte.
09.05.2025 um 09:37 Uhr
schon mal daran gedacht? Sollen Beschäftigte an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt werden, ist eine besondere Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers zur Sicherstellung der Ersten Hilfe im Notfall erfüllt werden.
09.05.2025 um 09:40 Uhr
Bei uns darf niemand alleine arbeiten*, seit ein Kollege nach einem Herzinfarkt stundenlang hinter einer Maschine in der Werkshalle lag und der Pförtner ihn dort irgendwann auf seinem Rundgang fand.
- seit dem gibt es falls das absolut nicht zu umgehen ist ein Armband mit einer Notruf-Funktion, die bei Alleinarbeit verpflichtend zu tragen ist.
09.05.2025 um 09:42 Uhr
Der BR hat eine Mitbestimmung wenn es um den Dienstplan geht und kann, aus Sicherheitsgründe m.E. in viele Fälle sogar zwingend, Dienstpläne wo eine Person alleine im Betrieb ist und Tätigkeiten ausführen soll, erst einmal ablehnen.
Was ist, wenn es ein gesundheitlichen Notfall gibt und man nicht in der Lage ist selbst einen Notruf abzusetzen oder Rettungskräfte den Zugang zum Gebäude zu ermöglichen? Das kann lebensbedrohend sein. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass in viele Fälle (gerade in der Produktion) der BG hier Einwände erheben wird.
09.05.2025 um 18:12 Uhr
Eine Abmeldung, wenn man seinen Arbeitsplatz verlässt, gehört zu den arbeitsvertragliche Pflichten. Warum es einen Unterschied machen soll ob man alleine oder zu zweit arbeitet erschließt sich mir nicht.
14.05.2025 um 12:03 Uhr
die Frage zielt aber auf das „Wie“ ab und nicht auf das „Ob“.
Mitbestimmung sehe ich hier nicht… Aber der MA sollte vorher abklären, wie er sich verhalten soll.
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