Abmahnung einer BR Mitglieds - wie Rücknahme der Abmahnung erwirken?
Hallo, ein Mitglied unseres Betriebsrates hatte eine heftige Auseinandersetzung mit der Geschäftsführerin. Psychisch sehr angeschlagen, konnte Sie nach diesem Gespräch die Arbeit nicht wieder aufnehmen, ist zum Arzt und wurde arbeitsunfähig geschrieben. Nun hat Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie den Arbeitzplatz ohne Abmeldung verlassen hat. Abgesehen davon, dass wir mir der Gechäftsführung Protest über die Art und Weise der Gesprächsführung erheben werden, wollen wir natürlich auch irgendwie die Rücknahme der Abmahnung erwirken. Gibt es da für den Betriebsrat irgendwelche Argumentationshilfen, denn formalrechtlich hat ja unser BR-Mitglied den Arbeitsplatz ohne Abmeldung verlassen... Für Antworten und den verbundenen Mühne, schon jetzt meinen Dank. FRANK Nachtrag, die Krankmeldung erfolgte ordnungsgemäß!
Community-Antworten (10)
19.12.2007 um 08:18 Uhr
@Schweriner Es lohnt sich - in der Regel! - nicht, eine solche Abmahnung individualrectlich herauszuklagen. Vorschlag: Wie wäre es, wenn das Gremium (!) die GFine auch abmahnt? Das könnte ggf. mehr Wirkung hinterlassen.
Nochwas (hart aber herzlich): Wer in den Nahkampf mit der GFine geht, anschließend "psychisch sehr angeschlagen" ist, der sollte in Zukunft solche Auseinandersetzungen meiden. Betriebsratsarbeit ist (zumeist) immer noch kein Ponyhof!
19.12.2007 um 10:18 Uhr
Hatte sie die Auseinandersetzung als BR oder AN? Finde das ist schon ein Unterschied. War jemand dabei?
19.12.2007 um 11:26 Uhr
@Kölner, bei aller Hochachtung Ihrer oft sehr hilfreichen Hinweise ist es dennoch wenig hilfreich, ein gewähltes Betriebsratmitglied auf seine Fehler hinzuweisen, ihn dann aber im Regen stehen zu lassen und indirekt als unfähig zu erklären.
19.12.2007 um 21:28 Uhr
Immi, es ist doch unerheblich ob die Auseinandersetzung als BR oder AN geführt wurde. Das dürfte in diesem Fall die Abmahnung nicht berühren, denn die Kollegin hat die Abmahnung dafür erhalten, weil sie ohne Abmeldung ihren Arbeitsplatz verlassen hat. Auch AN die auch BR Mitglied sind haben sich entsprechend abzumelden. Dieses gilt auch wenn sie sich krank fühlen und zum Arzt gehen.
19.12.2007 um 22:34 Uhr
@Matze24, beim Mann aus Köln...ist auf einige grundsätzliche Schwächen hinzuweisen, die sich hoffentlich bei einer etwaigen weiteren Auflage (GL Auseinandersetzung ) nicht wiederholen, und die gleichzeitig stimulieren sollen, auch andere strittige Aussagen kritisch zu hinterfragen........doch legitim! Und als wohlmeinend zu verstehen!
19.12.2007 um 22:49 Uhr
Is denn schon wieder Karneval?
19.12.2007 um 22:53 Uhr
Hein, seit 11.11. um 11.11h Kölle Alaaf..........verpennt?
20.12.2007 um 01:00 Uhr
@Der alte Heini Da hast du sicher Recht :-) Ich wollte einfach nur verstehen ,warum die Gute "psychisch so angeschlagen" war. Denn eine Auseinandersetzung als AN ,hat für mich eine andere Qualität. Wenn man sich als BRM streitet ,weiss man doch ,was geht und was nicht geht. Wenn es aber um die "persönliche" Arbeit geht ,ist man mE emotional noch einmal anders beteiligt.
21.12.2007 um 00:02 Uhr
Immi, deine Sicht ist nicht verkehrt. Aber der AG wirft dem Kollegen vor unentschuldigt den Arbeitsplatz verlassen zu haben, was ja auch stimmt. Dieser Vorwurf muss nun entkräftet werde. Aber wie? Da gibt es nur die Möglichkeit mit Hilfe eines entsprechenden Facharztes etwas zu bewegen. Bin kein Mediziner, aber vielleicht ist es möglich, einem Facharzt die Situation zu schildern um dann vielleicht ein "nützliches"Attest zu bekommen.
21.12.2007 um 00:15 Uhr
@Der alte Heini Die Idee ist bestimmt nicht schlecht:-) Weisst du, bei uns wollte man schon Kollegen raus schmeissen, weil sie nach einem heftigen Streit mit dem Prokuristen die Tür etwas zu laut geschlossen hatten. Deshalb mein Interesse an der Situation.
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