Erstellt am 08.05.2025 um 17:23 Uhr von RudiRadeberger
Der Änderungsvertrag kommt nur beiderseitige Willenserklärung zustande. Unterschreibt der AN nicht, gilt der bisherige (unbefristete) Arbeitsvertrag.
Selbst wenn AG und AN sich über eine zukünftige Befristung einig sind, so darf diese nicht sachgrundlos sein. Einen Sachgrund kann ich jedoch nicht erkennen.
Der AG kommt hier um eine Änderungskündigung nicht herum, wenn er eine Befristung durchsetzen möchte. Und auch dann muss einer der Gründe aus §14 Abs. 1 TzBfG vorliegen.
Ich sehe gute Chancen bei einer Klage gegen eine Änderungskündigung.
Erstellt am 08.05.2025 um 19:04 Uhr von Lutius Albutius
Zitat RudiRadeberger : Der Änderungsvertrag kommt nur beiderseitige Willenserklärung zustande. Unterschreibt der AN nicht, gilt der bisherige (unbefristete) Arbeitsvertrag.
Genau so ist es. Meine Empfehlung : NICHT unterschreiben.
Erstellt am 09.05.2025 um 06:27 Uhr von Lehi 26
Ich würde als Erzieher niemals aus der Festanstellung durch unterschreiben eines Änderungsvertrages in die Befristung gehen. Denn die Kinderzahlen in Deutschland sinken. Wenn am Jahresende nicht genug Kinder da sind, ist der Kollege weg. Ohne Kündigung - ohne Rechte.
Und wenn der AG den Mitarbeiter halten mächte, soll er dies auch zeigen - durch einen ordentlichen Vertrag. Sollte die Änderungskündigung dann doch ausgesprochen werden, würde ich Klage einreichen.
Erstellt am 09.05.2025 um 07:33 Uhr von Olav HB
Die Empfehlung "nicht unterschreiben" ist bei eine Änderungskündigung nur bedingt richtig. Zu empfehlen ist, der neuen vertrag unter Vorbehalt der Prüfung der Kündigung zu unterschreiben und anschließend Kündigungsschutzklage einzureichen. Es gibt dann zwei Optionen:
1) Man gewinnt die Klage, der alten Vertrag bleibt wie er ist und der neuen Vertrag ist unwirksam. Dies ist bei der geschilderte Sachverhalt das wahrschienlichste Ergebnis.
2) Man verliert, der alten Vertrag ist rechtmäßig gekündigt, man hat aber den neuen Vertrag.
Unterschreibt man den neuen Vertrag aber nicht und verliert man vor dem Arbeitsgericht, hat man gar nichts mehr. Dies ist zwar für ein Erzieher*In in der heutige Situation des Fachkräftemangels nicht unbedingt dramatisch, muss man aber im Hinterkopf behalten.
Als BR gibt es zwei jetzt folgende Vorgänge:
1) Eine Anhörung zur vorgenommene Kündigung. Hier widerspricht man das Vorhaben mit entsprechende Argumente (Kündigung nicht erforderlich, da kein tatsächlich betriebliche Gründe vorzuliegen scheinen, sozial ungerechtfertigt und was man noch so alles finden kann). Dies stärkt die Position des Arbeitnehmenden bei seiner Klage.
2) Eine Anhörung zu eine Neueinstellung (der jetzt befristeten Vertrag). Die Neueinstellung wird abgelehnt, weil es keine notwendigkeit gibt. Es gibt bereits ein Vertrag.
In diesem Fall muss der AG vor dem Unterschrift ein Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten. Bei der geschilderten Sachverhalt sehe ich da eher geringe Chancen vor dem Arbeitsgericht.
Ganz am Rande: Als BR würde ich den AG nicht darauf hinweisen, dass eine Befristung nur mit Sachgrund zulässig ist. Ruhig ein sachgrundlose Befristung anbieten (§ 14(2) TzBfG). Das diese Befristung dan unwirksam ist (Verbot der Vorbeschäftigung bei dieser Form) wird der AG dann schon festgestellt bekommen wenn der betreffende Arbeitnehmenden seine Entfristung einklagt...
Erstellt am 09.05.2025 um 09:35 Uhr von takkus
@ Lehi 26 vom 09.05.2025 um 06:27 Uhr:
Deine Einschätzung zum Bedarf an Fachkräften zur Betreuung teile ich nicht so ohne Weiteres. Zum Bedarf an Betreuungskräften lese ich etwas anderes:
Obwohl die Geburtenrate in Deutschland rückläufig ist, wird die Zahl der unter 6-jährigen Kinder in Westdeutschland bis 2031 voraussichtlich leicht steigen. Für Kinder bis zum Schuleintritt wird ein zusätzlicher Platzbedarf von 374.500 bis 505.000 Plätzen bis 2035 prognostiziert, vor allem für unter Dreijährige. -> https://link.springer.com/article/10.1007/s11618-024-01279-8?utm_source=chatgpt.com
Der Fachkräftemangel in Kitas ist bereits akut. Aktuell fehlen deutschlandweit etwa 125.000 Fachkräfte. Bis 2030 wird ein zusätzlicher Bedarf von 230.000 bis 250.000 Fachkräften prognostiziert. Dieser Mangel führt zu Überlastung des bestehenden Personals, häufigen Schließungen und eingeschränkten Betreuungszeiten. -> https://www.welt.de/politik/deutschland/article251660188/Kita-Krise-Unsere-Kita-war-eine-ganze-Woche-lang-wegen-Personalmangels-geschlossen.html?utm_source=chatgpt.com
Trotz sinkender Geburtenraten bleibt der Bedarf an Betreuungsplätzen in Deutschland hoch. Der Fachkräftemangel stellt eine erhebliche Herausforderung dar, die ohne umfassende Maßnahmen nicht bewältigt werden kann. Es bedarf einer verstärkten Fachkräfteoffensive, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung langfristig sicherzustellen.
Die Artikel sind zwar aus 2024, aber eine Explosion von zur Verfügung stehenden Fachkräften bei den Erziehern hat es nicht gegeben.