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Wechsel von unbefristetetem Arbeitsvertrag auf befristeten - ist der AN jetzt befristet angestellt oder unbefristet?

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

habe eine Frage zu Arbeitsverträgen.

1 Arbeitnehmer erhält einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zum Ende der Probezeit stellt man fest das vermehrt gesundheitliche Probleme und auch dadurch Fehlzeiten entstehen. Man gibt dem AN eine Chance damit er über diese Probezeit kommt. Normal wird man ja gekündigt. Aber um die Beschäftigung über die Probezeit hinaus zu gewähren, wurde der unbefristete Arbeitsvertrag in einen befristeten AV , mit Zustimmung des AN , umgeändert. ist der AN jetzt befristet angestellt oder unbefristet. Kann er bei Kündigung oder bei Ende der Befristung Klage erheben auf unbefristeten AV? Wie verhält sich das arbeitsrechtlich? Vielen Dank jetztschon für eure Antworten Gruß

Huhn

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Community-Antworten (3)

P
paula

31.10.2007 um 14:46 Uhr

ist es ein befristeter Vertrag mit oder ohne Sachgrund? Wurde das alte AV beendet?

K
Kallewirsch

31.10.2007 um 14:56 Uhr

Meines Erachtens ist der AN befristet angestellt, da er ja einen neuen befristeten Vertrag unterschrieben hat. Deshalb kann er auch nicht zum Ende der Befristung Klage erheben. Allerdings müsste man prüfen ob der Abschluss eines befristeten Vertrags überhaupt zulässig ist (siehe Arbeitsvertragsrecht 16. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge § 14). Wenn nicht, dann siehe § 16 Folgen unwirksamer Befristung und § 17.

FB
Frank B

01.11.2007 um 09:07 Uhr

Für mich ist die Befristung unwirksam, da mit dem AG bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Üblicher weise löst man solche Sachen indem man in der Probezeit kündigt, das Ende des Arbeitsverhältnisses aber nach dem Ende der Probezeit liegt.

Bsp.: Ende der Probezeit 30.10.2007 Kündigung wird am 22.10.2007 ausgesprochen, Kündigung erfolgt zum 31.12.2007

nur mal so zur Info.

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